Kann mein Vermieter ohne Vorankündigung den Garten betreten und Handwerker schicken ohne vorherige Absprache und ohne dass jemand zu Hause ist?
8 Antworten
Da klar ist, dass der Garten zur Mietsache gehört, ist das Handeln des Vermieters eindeutig unzulässig, da rein rechtlich gesehen Hausfriedensbruch begangen wurde. Ist das Betreten auf Grund erforderlicher Arbeiten des Vermieters notwendig, muss er das zuvor mit dir abstimmen bzw. deine Erlaubnis einholen. Durch den Mietvertrag bist du Besitzer der Vermieteten Flächen und Räume geworden und hast darüber das Hausrecht.
Danke :-)
Wenn du das komplette Haus mit Garten gemietet hast, darf er das ohne Absprache nicht. Bei einem Mehrfamilienhaus wird der Eigentümer sich kaum verbieten lassen, den Garten zu betreten.
Gehört der Garten nachweislich zur Mietsache?
Und wie genau? Zur Alleinnutzung oder Mitnutzung?
Es steht geschrieben : a) vermietet werden folgende Räume....zur Nutzung durch 2 Personen ( dann kommt die Beschreibung der Räume ).. sowie Abstellraum im Keller, Garten. b) 1 Garage zusammen mit der Wohnung
"Sowie" meint hier nebst, nicht und :-O
Keller und Garten sind dir demnach (widerruflich) zur Nutzung überlassen, nicht entgeltlich vermietet.
Auch die Wohnräume sind "zur Nutzung" vermietet. Liest man sorgsam den gesamten Wortlaut, sind auch u. der Garten zur Nutzung vermietet. Du musst den Zusammenhang erkennen und kannst hier nicht trennen.
Kann mein Vermieter ohne Vorankündigung den Garten betreten und Handwerker schicken ohne vorherige Absprache und ohne dass jemand zu Hause ist?
Das kommt darauf an: Wird ein Einfamilienhaus gemietet, ist der dazu gehörige Garten im Zweifel mitvermietet. Als Wohnungsmieter eines Mehrfamilienhauses kannst nicht ohne weiteres von deiner Mitvermietung des Gartens ausgehen :-O
Ist hier nichts besonderes vereinbart, gilt der Garten grds als nicht mitvermietet. Bei üblicher und in deinem Fall mietvertraglicher Erwähnung ist dir lediglich eine (widerrufliche) Nutzungsmöglichkeit zugestanden, er ist als Gemeinschaftsfläche aber für alle (Mieter) da und steht im Alleineigentum des Vermieters, der den jederzeit unangekündigt betreten darf :-)
G imager761
nein, das kann er nicht! Er muss immer vorher mit dir einen Termin ausmachen, damit du auch zu Hause bist. Ohne Ankündigung hat er nichts bei dir verloren. Du kannst dich auch dagegen wehren
Und wenn der Garten nicht zur Mietsache gehört?
er gehört dazu, laut Mietvertrag und die letzten Jahre gab es auch keine Probleme
Nach deinem Mietvertragsauszug gehört er das eben nicht. Und nur weil er dir den Garten hinter deiner Terrasse bislang (allein) zur Nutzung überliess, gibt das noch lange kein Gewohnheits- oder gar Mieterrecht her :-O
Was du mit diesen Informationen anfängst, bleibt allerdings dir überlassen: Jeder blamiert sich so gut er kann oder darf (sich) kündigen (lassen) - wohnt der VM mit in diesem Haus, muss er das nicht einmal begründen, nachdem man ihn ungerechtfertigt als Hausfriedensbrecher anmachte oder Terminabsprachen forderte :-O
Danke schon mal für die Antwort, kann ich das irgendwo nachlesen?
puh, das verlangst du viel. Schau mal beim Mieterbund. Ich meine - Handwerken können im Garten viel kaputt machen.
ja er steht im Mietvertrag