Darf der Vermieter einen Handwerker morgens um sieben Uhr schicken?
Hallo Community,
heute morgen sind meine Tochter und ich von lautem Krach geweckt worden. Ich dachte, dass jemand einbrechen würde, sah einen Mann auf der Terrase unseres zur Miete bewohnten Einfamilienhauses. Ich hatte bereits das Telefon in der und wollte die Polizei rufen. Dann traute ich mich durchs Fenster den Mann anzusprechen. Dieser meinte er komme um die Dachrinne zu säubern. Ich wusste von nichts, meine Kleine stand ängstlich im Zimmer. Ich fragte, wer denn einen Termin machte und er antwortete, dass das der Vermieter und sein Chef waren. Mir rutschte dann raus, ob sie noch ganz sauber sind. Mein Schrecken darüber war einfach zu groß, dass morgens um kurz nach sieben Uhr jemand solch einen Lärm am Haus macht. Der Mann meinte, er hätte geklingelt, aber da niemand öffnete, wäre er seiner Arbeit nachgegangen. Seitdem der Verwaltungsleiter hier tätig ist, werden seit Jahren keine Mängel bearbeitet und falls doch nur sporadisch. Wir haben bereits einen Anwalt, damit überhaupt etwas passiert. Da ich schwerbehindert bin, bitte ich immer darum, dass man uns Bescheid gibt, dass ein Handwerker kommen wird. Oft gibt es keine Mitteilung, dann stehen die Handwerker mittags vor der Tür, aber morgens um sieben Uhr kriegt man schon den Gedanken, dass jemand einbrechen will. Habe mich über meine Worte geärgert, aber der Schreck saß tief. Darf der Vermieter denn einfach einen Handwerker schicken? Falls ich so im Unrecht bin, tut es mir natürlich leid.
Vielleicht kann mir jemand antworten. Vielen Dank.
8 Antworten
Der Handwerker kann ja nicht nur wegen dir später anfangen. Es ist absolut üblich, dass diese um 7 Uhr ihre Arbeit auf der "Baustelle" beginnen.
Er hat ja versucht sich anzumelden, wenn niemand öffnet, fängt er an zu arbeiten. Alles absolut richtig und korrekt!
Das ist Quatsch, es reicht wenn der Handwerker kurz Bescheid gibt! Es geht ja nicht um Zutritt zur Wohnung!
Ja sicher darf ein Handwerker um 7 Uhr kommen. Um 6 Uhr geht auch, aber nicht eher.
Korrekt ist 7Uhr nicht eher.
Ja, der Vermieter darf morgens um 7 einen Handwerker schicken. Allerdings sollte er dich schon darüber informieren. Da der Handwerker ja nicht in deiner Wohnung tätig wurde, hättest du theoretisch ja nicht einmal zu Hause sein müssen. Aber trotzdem musst du davon informiert werden, dass jemand an deinem Haus rumwerkelt. Ich würde meinen Vermieter nun freundlich darauf hinweisen, dass man mich zukünftig über derartige Arbeiten informiert, schon damit der arme Handwerker nicht um sein Leben fürchten muss.... :-)
Abgesehen davon......woher weiß ich denn, ob den tatsächlich der Vermieter geschickt hat..... Da kann ja jeder kommen und das behaupten!
Wenn ich gewusst hätte, dass ein Handwerker kommen würde, dann wäre der Schreck bei meiner Tochter und mir nicht so groß gewesen. Es hätte wirklich eine kleine Mitteilung via Telefon oder Email gereicht, aber wir wussten von nichts. Hab den Handwerker auch nicht angeschrien oder beleidigt, nur dass mir eben diese eine Bemerkung raus rutschte. Mein Vater war hier zuvor Mieter und saß oft bis nachts an den Parieren, weil Betriebskosten etc. nicht stimmten. Ein Jahr vor meiner Krebsdiagnose verstarb er leider und seitdem macht der Vermieter leider munter weiter.
Er darf schon einen Handwerker vorbeischicken, aber er sollte es rechtzeitig mitteilen.
Ohne Vorankündigung? Eigentlich ist es doch eher so geregelt, dass ein Vermieter den Mieter über Handwerker informiert.
Absolut falsch.
Anmelden muss es der Vermietern der muss eine Mitteilung an den Mieter schicken.
Wenn Du z.B. beim Schäferstündchen wärst oder gerade von der Nachtschicht kommst. würdest Du bestimmt anders darüber denken.