Muss ich die Rechnung der Hausverwaltung bezahlen?
Vor kurzem hat die Hausverwaltung etwas an der klingelleitung umgestellt, woraufhin unsere Klingel nicht mehr ging. Das haben wir dann gemeldet und sie schickten jemanden zur Reparatur. Nun sollen wir 100€ dafür bezahlen, obwohl die Klingen ja erst auf Grund der Hausverwaltung kaputt ging, was uns der Handwerker so auch sagte „da wurden Kabel falsch verknüpft“.
Wir haben im Mietvertrag die kleinreparatur Klausel (alles unter 300€ müssen wir tragen), aber in dem Fall ist es ja die Schuld des von der Verwaltung beauftragten Handwerkers, der seine Arbeit verpfuscht hat.
5 Antworten
Muss ich die Rechnung der Hausverwaltung bezahlen?
Definitiv nicht
Auch sind 300,- € der Höhe nach unzulässig. Pro Reperatur sind 100 bis 150,- € die Obergrenze. 8% der Jahreskaltmiete das absolute Maximum.
War das "definitv nicht" irgendwie nicht groß genug geschrieben?
Definitiv nicht
Siehe meine ursprüngliche Antwort.
Da wirst du dich mit dem Hausverwalter in Verbindung setzen müssen und die Schuldfrage muss geklärt werden, warum diese Reparatur notwendig wurde. Dann wird sich auch rausstellen, wer was zu bezahlen hat.
Nein, fürchte auch ich, eine Verwaltung wird ja auch nicht der Vermieter sein, oder?
Schicke das Ding zurück mit Hinweis: Irrläufer.
Das ist keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes, ganz davon abgesehen, dass je Einzelreparatur nicht 300 EUR verlangt werden dürften. Die Klausel ist mit dieser Wertstellung unwirksam,.
Weise die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück.
wer einen schaden verursacht, haftet auch für die reparaturkosten.
leite die rechnung an die hausverwaltung weiter und verweigere die bezahlung. drohe ggf. mit einem anwalt, das sind die üblichen tricks, um geld zu sparen.
es geht hier um schäden, die nicht der mieter, sondern die hausverwaltung, bzw. ein von ihr beauftragter handwerker verursacht hat.