Vermieter weigert sich Kosten für Boiler-Reparatur zu zahlen?
Folgende Situation:
Wir sind Anfang 2017 in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen, Altbau mit Gas Boiler im Badezimmer für Warmwasser und Heizung. Der Boiler hatte sich anfangs immer mal wieder abgeschaltet bzw. War ein Fehlercode auf dem Display zu sehen, die Heizung/Warmwasser funktionierte dann erst wieder wenn man den Boiler neu einschaltet. Das hat sich dann zum Winter hin gehäuft bzw. Fiel mehr auf, da es in der Wohnung einfach immer kalt war, die Heizung war jedes Mal aus wenn man nachhause kam und der Boiler zeigte die Fehlermeldung.
Wir informierten den Vermieter bzw. Die Hausverwaltung. Die schickten einen Handwerker welcher die Diagnose stellte, das Wasser aufgefüllt werden müsste, da der Stand niedrig sei. Das geschah und die Rechnung mussten wir dann auch selbst zahlen, da laut Vermieter erst ab einem Wert über 100€ der Vermieter dafür aufkommt. Laut Vermieter ist der Boiler außerdem Mietersache, und quasi nicht deren Problem. Der Boiler funktionierte weiterhin nicht und ging im Winter ständig aus.
Dann haben wir etwas mehr Druck beim Vermieter gemacht, die schickten dann nochmal jemanden, der schließlich irgendwas an dem Boiler rumschraubte, die Rechnung war 180€, er war knapp 3 Stunden an dem Ding beschäftigt.
Der Boiler funktionierte immer noch nicht. Der Vermieter zahlte diesmal aber die Rechnung und überraschenderweise hatten wir plötzlich bei der Jahresabrechnung 180€ mehr zurück zu zahlen. Eine genaue Aufklärung weshalb wir das zahlen sollen gab uns der Vermieter nicht. Aber man kann sich ja denken was die damit aufstocken wollen.
Jetzt haben wir ein Neugeborenes in der Wohnung, der Boiler ist immer noch kaputt (seit bald 3 Jahren) und geht ständig aus so das wir gerade Nachts in der Kälte schlafen. Vermieter „überhört“ das ganze, die Handwerker füllen lediglich den Wasserstand auf.
Meine Frage: dürfen die das??? Ist der Boiler, den DIE haben einbauen lassen wirklich die Sache von uns Mietern (steht tatsächlich im Vertrag)?
7 Antworten
Nach deiner Darstellung hast du die Boilerreparatur von 180€ über die Bk-Abrechnung bezahlt. Lag die Rep. im Jahr 2019? ich vermute, dass der Vermieter hier missbräuchlich in die BK - Abrechnung 2018 die Kosten eingerechnet hat.
Jegliche Instandhaltung an der Gastherme ist Sache des Vermieters. Falls du dennoch durch missbräuchliche Anwendung der Kleinreparaturklausel das Auffüllen von Wasse in den Heiz-Kreislauf bezahlt haben solltest, kannst du dir diese Kosten zurückholen durch eine Schadensersatzforderung an den Vemieter und damit über Aufrechnung gegen die Miete März 2020.
Die laufenden Fehler an der Gastherme rechtfertigen deine Forderung nach einer Generalinstandsetzung oder Neuinstallation gegebenenfalls auch über eine zeitnahe Instandsetzungsklage. Eine Mietminderung und Mieteinbehalt solltest du dir gut überlegen, aber das wäre hier auch berechtigt.
Die Gastherme ist Eigentum des Vermieters, das an dich vermietet wurde. In den Betriebskosten kann die Wartung von dir bezahlt werden, wenn diese Kosten im Mietvertrag enthalten sind - siehe Betriebskostenverordnung. Die Kleinreparurklausel bezieht sich nur auf täglich handhabbare Bedienelemente der Gastherme - ganz sicher!
In § 535 Satz 2 BGB heißt es: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Das bedeutet für den Warmwasserboiler: War dieser bereits angebracht, zählt er als Installation und gehört somit zur Wohnung, sprich zur Mietsache.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/warmwasserboiler-schaeden
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter trägt die Instandhaltungskosten einer Wohnung. Bei kleinen Reparaturen bis maximal 100 Euro kann er sich die Reparaturkosten aber vom Mieter zurückholen. Einige wenige Gerichte halten sogar Kosten bis zur Höchstgrenze von 120 Euro für zumutbar.
Therme. Die regelmäßige Wartung einer dem Vermieter gehörenden Therme durch einen Fachmann muss stets der Vermieter veranlassen. Die Kosten dafür trägt oft allerdings der Mieter. Vermieter können die Wartungskosten zum Beispiel in der Regel als Betriebskosten auf den Mieter umlegen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, den Boiler bzw. Durchlauferhitzer in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Reinigungskosten und Wartungskosten können jedoch als Betriebskosten berücksichtigt werden, dürfen aber nicht dem Mieter pauschal durch eine Klausel auferlegt werden.
MietvertragsklauselnVertragsklauseln, die dem Mieter die Instandsetzungspflicht auferlegen, dürften in aller Regel im Mietrecht unwirksam sein. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, den Boiler bzw. Durchlauferhitzer in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Reinigungskosten und Wartungskosten können jedoch als Betriebskosten berücksichtigt werden, dürfen aber nicht dem Mieter pauschal durch eine Klausel auferlegt werden. ( BGH WM 91, 381; 92, 355).
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/boiler.htm
Mein Tipp:
Die besten Tipps können einen individuelle und fachlich kompetente Beratung nicht ersetzen.
Erfahrungsgemäß bietet hier der Deutsche Mieterbund best mögliche Unterstützung zu fairen Preis.
Leider ist es oft so, dass uneinsichtige Vermieter ihre Haltung nicht einfach ändern, sondern es auch bei nächster Gelegenheit zu Streitigkeiten kommen wird.
knapp 100,- EUR für eine Jahres-Mitgliedschaft wäre in solchen Fällen, sicher gut investiertes Geld.
Insbesondere, wenn z.B. auch Nebenkostenabrechnungen usw. hin und wieder geprüft werden sollen.
Wie in deinem Fall ist es sehr wahrscheinlich nicht zulässig gewesen, dir die vollen Kosten aufzuerlegen.
Bei Interesse kannst du dir ja einfach einmal das Angebot des Deutschen Mieterbunds ansehen.
Vermieter kennen es bereits und sind in der Regel auch gesprächsbereiter als ohne den juristischen Beistand des Mieterbunds.
Selbstverständlich kannst du auch eine einmalige Beratung für rund 25,- EUR nutzen.
Zum Schluss noch etwas ganz anderes.
Du schreibst, dass bereits Handwerksbetriebe mit der Reparatur beauftragt und bezahlt wurden.
Wenn diese ihre Leistungen in Rechnung stellen, müssen sie hierfür auch die Gewährleistung übernehmen und bei Sachmängeln nachbessern.
So jedenfalls mein Rechtsverständnis.
Hat es in dieser Richtig schon mal Überlegungen gegeben?
Viel Erfolg!
https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html
Hier hilft nur eine Mietminderung von 40% und zuzüglich Zurückbehalt eines weiteren Teiles der Bruttomiete in Höhe von 30%, zusammen also 70%. Das teilst du so dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit und machst das ab Mietzahlung März. Natürlich musst du das entsprechend in deinem Schreiben begründen.
Der Zurückbehalt ist nach Mangelbeseitigung nachzuzahlen, die Minderung nicht.
Die Reparaturkosten in der BK-Abrechnung herausrechnen, gehören nicht da rein und sind vom Vermieter zu bezahlen. Damit erhöht sich ein Guthaben bzw. verringert sich deine Nachzahlung m diesen Betrag. Das teilst du so in deinem Einspruch dem Vermieter schriftlich als Einwurfeinschreiben mit.
Laut Vermieter ist der Boiler außerdem Mietersache, und quasi nicht deren Problem.
Instandhaltung ist Sache des Vermieters nur die Wartung kann vertraglich auf Mieter abgewälzt werden.
Boiler fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel:
Was machen? Aufgefordert zur Reparatur hast Du hoffentlich nachweislich. Dann teilst Du dem Vermieter mit, dass Du jetzt eine Firma beauftragst und die Kosten ab/mit der übernächsten Miete verrechnen wirst.
Nein. Davon wird es aber trotzdem nicht warm in eurer Wohnung. Ihr solltet also nicht auf Konfrontation gehen, sondern einen Kompromiss finden.
Allein mit "Recht haben" bekommt man die Wohnung aber auch nicht warm...
Ein uneinsichtiger Vermieter kann nur durch ein Urreil eines Gerichtes bekehrt werden. Also Attacke !!!
Und so lange bleibt die Bude kalt - und danach macht er einem das Leben schwer, wo er nur kann.
Mag ja sein, dass das für EUCH alle erstrebenswert ist - MIR sind meine Nerven (und mein Leben und meine Ruhe) wichtiger.
Allei n schon an den Antworten des Vermieters ist erkennbar, dass hier keine Hilfe gestartet werden soll. Und Heizen kann der FS mit E-Energie, die letztlich auch der Vermieter bezahlt.
Doch, indem man eine Ersatzvornahme vornimmt, zu der man das Recht hat und die Kosten dafür zieht man von der Miete ab, ganz einfach.
Das muss man nicht einklagen, also ist das sehr einfach.
Es gibt ganz klare Regelungen. Nichts wirksam im Mietvertrag vereinbart oder unwirksam oder geht es um Reparatur eines Boilers, dann ist es Vermietersache. Ein Boiler fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel!
Da braucht man keine Kompromiss finden; das schreibe ich Dir als Vermieter.