Darf die Hausverwaltung in meine Kellerräume ohne meine Erlaubnis?
Bei uns ist ein Nachbar ins andere Haus eingezogen und die Hausverwaltung hatte den Stromzähler gesucht. Sie hatte meine Töchter 11 und 13 gefragt die daraufhin sagte das er möglicherweise im Keller bei uns ist. Ohne Erlaubnis zu fragen ging sie direkt in den Keller, meine grosse Tochter ist noch hinterher gegangen aber die HV war schon drinnen und ist dreist nachdem sie draußen war nochmal rein. Jetzt meine Frage, ist das schon Hausfriedensbruch oder hat sie ohne die Erlaubnis von einem Erwachsenen Mieter das Recht dazu.// Entschuldigung ich habe vergessen zu erwähnen das der Keller über eine Garage erreichbar ist die nachts verschlossen ist und Tags offen, da ich eine Firma habe und da oft rein und raus muss. Aber das Haus das ich Miete hat zwar den selben Hof gehört aber nicht zum Nachbarhaus mit 5 mietparteien.
5 Antworten
Das ist definitiv Hausfriedensbruch und geht überhaupt nicht! Deine Töchter sind minderjährig und können es daher nicht gestatten. Zudem sind sie nicht die Hauptmieter, so wie Du.
Hat die Hausverwaltung den Schlüssel von Deinen Töchtern erhalten? Dann ist es nochmal anders, als wenn sie aufgebrochen hätten.
Nein dadurch das ich eine Firma habe und öfters rein und raus muss am Tag ist sie nachts abgeschlossen und tagsüber offen.
Nein, darf sie nicht. Aber da ihr euren Keller wohl abgeschlossen habt, hat ihn jemand von euch geöffnet und sie damit reingelassen und dann darf sie.
Wieso steht in der Frage nicht, ob es ein Mehrfamilienhaus mit Kellerabteilen ist oder ob der ganze Keller in eurem Besitz ist? Das kann sich durchaus auswirken.
die Aussage "möglicherweise bei uns im Keller"
würde sicherlich als Einladung dienen können da zu schauen
also wenn ich mir das zu sagen erlauben darf : so kleinkarierte Mieter wollte ich nicht
von meinem Mieter hab ich den Wohnungsschlüssel, wenn der Kaminkehrer kommt, mach ich auf / bleib dabei .... und wenn er im Urlaub ist, gieße ich seine Pflanzen .....
vermute sie sind nicht aus Süddeutschland
Was willst du denn mit der Erkenntnis "Hausfriedensbruch" anfangen?
... wer die Tür aufmacht, trägt auch die Folgen. Ist doch ganz einfach.
Erziehung hat hier eben versagt und nun bitte die Fehler nicht bei anderen suchen.
Also zum ersten, ich bin weder kleinkariert noch sonst was. Zum zweiten mein vorvermieter der mittlerweile verstorben ist sowie sein Neffe mein jetziger Vermieter haben beide die Erlaubnis die räume im Notfall zu betreten. Nur die neue HV nicht die wir seit 8 Wochen haben.