Stromzähler im Nachbarhaus

2 Antworten

Je nach Bundesland kann die rechtliche Würdigung hier unterscheidlich aussehen.

Grundsätzlich (das nur mal ganz allgemein gesagt) hielte ich es für überfällig, diese in meinen Augen von vorneherein fragwürdige Konstruktion baldmöglichst zu beheben. Es gibt in Bestandsbauten immer wieder solche Streitfälle, die meist mit zum Zeitpunkt der Errichtung beschränkt verfügbaren Leitungswegen zusammenhängen. Sie sind aber immer eine Quelle nachbarschaftlichen Ärgers, zumal schon der Zugang in das fremde Gebäude für den jeweiligen Inhaber eine Störungsquelle darstellt. Das aber nur am Rande angemerkt.

Abhängig vom Nachbarschaftsrecht kann der Eigentümer des Gebäudes, in welchem die fremden Zähler angebracht sind, unabhängig vom Bestand von den anderen Hausigentümern für diese Fremdnutzung einen Deckungsbeitrag respektive eine Nutzungsentschädigung verlangen. Auch die Kosten für die gemeinsam genutzten Leitungen auf fremden Grund kann der Grundeigentümer umlegen (gemeinschaftliche Kosten) - wobei die Berechnung dem Einzelfall gemäß erfolgen muss. Das Prinzip "gekauft wie gesehen" schützt hier keineswegs die anderen Eigentümer vor entsprechenden Kostenrechnungen seitens des Erwerbers.

nein,musst du nicht.wenn der neue nachbar den Stromzähler aus seinem Haus raus haben will, dann ist das schlichtweg sein bier...

die erforderlichen Nebenarbeiten wie der Anschluss der anlage an den neuen Kasten, wäre aber dann von dir zu bezahlen...

lg,Anna