Muss ich als Mieter fäkalienhaltiges Abwasser im Keller bei Starkniederschlagsereignissen hinnehmen?

7 Antworten

Dem Vermieter ist das Problem bekannt, oder? Ich gehe davon aus. Jedenfalls musst du bei jedem Ereignis den Vermieter schriftlich per EES informieren.

Gebe ihm dabei zur Kenntnis, dass du für den entsprechenden Zeitraum die Miete angemessen mindern wirst (mindestens 20% erachte ich als angemessen).

inesscholz11 
Beitragsersteller
 12.10.2018, 19:11

Ja das ist dem Vermieter bekannt. Aber es passiert nix und da wir nun auch legionellen im TW haben reicht rd mir jetzt. Beim mieterschutz war ich schon. Die hatte echt überhsipt keinen Dunst. Sie konnte mir keine meiner fragen beantworten. ABER sie will sich schlau machen bis zum nächsten termin

albatros  13.10.2018, 00:26
@inesscholz11

Mit den Legionellen darfst du gerne mindestens zusammen 50% die Miete mindern.

War das 1999 schon ein Baumangel? Oder waren die Vorgaben damals noch nicht so?

Dennoch: Schon aus eigenem Interesse sollte doch der Eigentümer tätig werden und den Rückstauschutz auf den neuesten Stand bringen.

Das muss man nicht hinnehmen. Frage ist eben, ob der Verzicht auf den Einbau einer motorischen Rückstauklappe damals schon ein Baumangel war, oder es im Ermessen des Eigentümers stand eine einzubauen oder nicht.

Da die Gefahr besteht, dass im Keller abgestelltes Material durch den Wassereintritt zu Schaden kommen kann, sollte das abgestellt werden. Selbst wenn das nur alle paar Jahre mal der Fall ist.

Ich würde den Vermieter auf diesen Vorgang schriftlich aufmerksam machen und ihn um Abhilfe bitten, weil das nicht zumutbar ist.

Mit einer Mietpreiskürzung wäre ich vorsichtig, weil du sicher nicht weisst, was an Mietpreiskürzung prozentual erlaubt sein könnte. Dazu solltest du einen Anwalt für Mietrecht befragen.

Frage ist aber auch, ob der Wassereintritt in die Kellerräume schon vor der Sanierung der Fall war und trotzdem nicht für Abhilfe gesorgt wurde ?

Dann hätte man dir das verschwiegen, dass es dieses Problem gibt.

Guten Morgen, nein dass muss man nicht. Sprecht mal mit dem Vermieter, ansonsten müsst ihr euch Hilfe beim Mieterverein holen, lieben Gruß und viel Kraft

Deine Frage ist doch ein Szenario - oder?

Was ist passiert? Und wie oft?

Warum eine "motorische Klappe"? Ist eine andere Rückstausicherung vorhanden?

Warum Baumangel? Mit Bauantrag wurde ein "Entwässungsgesuch" eingereicht. Ist das bei der Bauausführung umgesetzt worden?

Was sagt "Deine" Hausratversicherung dazu? Hast Du eine "separate Rückstau-Klausel" vereinbart?

 ... Miete aus hygienischen Gründen mindern ...

??? Die Motorklappe kann ja auch versagen - das ist Technik, meist funktionierts. Baikonur lässt grüßen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
inesscholz11 
Beitragsersteller
 12.10.2018, 19:01

2000 war es so schlimm das wir dem toilettenpapier beim rumschwimmen zu gucken konnten. AW stand 20 cm hoch. Es ist eine mechan RSK eingebaut worden. 2018 war es das letzte mal, aber nicht so viel. Dazwischen gab es auch immer wieder kleinere Ereignisse. Ich bin Mieter im 2 Stock und habe nat keine Hausrat mit rückstauvers

DietmarBakel  13.10.2018, 12:09
@inesscholz11

Okay. Der Vermieter ist für die einwandfreie Funktion der mechanischen RSK verantwortlich. (Wartung, Funktionsprüfung, etc.)

Eine Anspruch auf eine "Elektrische" habt Ihr als Mieter nicht.

...habe nat keine Hausrat mit rückstauvers

Würde ich mir überlegen.