Vermieter will Reinigungskraft beauftragen. Rechtmäßig?
Hallo,
folgendes Problem: In unserem Haus gibt es mehrere Mietparteien. Wir sind mitunter die Einzigen die regelmäßig das Treppenhaus wischen und fegen. Der Rest macht eigentlich nix. Nun eine Frage: Darf die Hausverwaltung eine Reinigungskraft engagieren und die Kosten auf alle Mieter abwälzen, obwohl wir ja reinigen? Dass wir reinigen weiß die Hausverwaltung auch.
danke
17 Antworten
Nein, dass kan die Hausverwaltuung nicht so einfach. Was steht denn im Vertrag? Wenn dort steht, dass ihr den Flur reinigen müsst, darf der Vertrag nicht einfach einseitig geändert werden. Der verstoß anderer gegen ihren Mietvertrag darf nicht gegen dich geltend gemacht werden.
Ja, leider ist das möglich.
Weil in eurem Falle andere ihren Pfichten nicht nachgekommen sind. Solidarisch wie alles in Deutschland.
Würde mich in diesem Falle dem Vermieter/Hausverwalter direkt als neue Reinigungskraft gegen Arbeitsentgelt anbieten, so kannst du durch die neue Situation ggf. profitieren.
Noch besser: Lasst euch von der Hausverwaltung für das Reinigen bezahlen!
Hat ein guter bekannter auch so gemacht. Der war auch immer nur der einzige der seinen Pflichten nachkam. Jetzt putzt der zwar jede Woche, bekommt dafür aber Geld!
Einfach mal mit der Hausverwaltung reden ob man den Reinigungsjiob gegen Geld oder sonstige Vergünstigungen (Kostenlose Garage, etc) bekommen kann.
Versuche, mit deinem Vermieter zu reden, ich hatte den Fall vor einigen Jahren und habe mit dem Vermieter eine schriftliche Einigung geschlossen, dass ich die Reinigung selbst übernehme und deshalb auch keine Extrakosten bei der Betriebskostenabrechnung auferlegt bekomme. Falls er zustimmt aber auf alle Fälle schriftlich machen.
Unser Vermieter hat sich dieses Recht auch herausgenommen und das durfte er auch.
In diesem Fall müssen eben auch jene darunter leiden, die sonst sauber machen.