Darf die Gemeinde ohne Brief meine Hecken stützen?
Hallo :) Habe heute bemerkt das jemand meine hecke so eine art grube rausgeschnitten hat, da wo das Straßenschildchen ist. Vermute mal die Gemeine oder der Bauherr der neben uns baut, weil die "kommenden Anwohner" die das Haus besichtigen möchten nicht die Straße sehen """"" ;) Darf das überhaupt die Gemeinde ohne einen Bescheid sowas zu machen? Und kann ich mich dann wo beschweren?
Grüße
15 Antworten
Sei froh, dass du dafür keine Rechnung von der Gemeinde kriegst!
Ja - die dürfen das, allerdings wäre es netter gewesen erstmal den Eigentümer der Hecke (dich) zu bitten das Schild wieder sichtbar zu machen.
Befürchte ich auch....... :o/
Ja, ich würde mich nicht wundern, wenn sie Dir die Arbeit noch in Rechnung stellt, denn das Stutzen Deiner eigenen Hecke, damit das Straßenschild sichtbar bleibt, ist Deine Aufgabe. Wenn die Rechnung nicht kommt, wirst Du Dich doch sicher nicht beschweren?
soweit mir bekannt sollen schilder immer deutlich sichtbar sein, wenn es deine hecke ist, wäre es eventuell sogar deine pflicht dafür zu sorgen. aber beschweren beim amt oder der straßenmeisterei ist bestimmt möglich, was es bringt ist eine andere sache.
Die Gemeinde könnte Ihnen in letzter Konsequenz eine Strafanzeige oder eine Bußgeldbescheid zukommen lassen, weil Sie öffentliche Hinweisschilder zuwachsen lassen, die z.b. der Feuerwehr oder einem Rettungswagen den Weg weisen könnten. Preisen Sie sich glücklich, dass die Freilegung wohl "auf dem kleinen Dienstweg" erfolgt ist!
Bleibt zu hoffen, dass Sie in Kürze eine Aufforderung erhalten, Ihre gesamte Hecke auf deren Ausdehnung in den öffentlichen verkehrsraum hin zu prüfen und entsprechend zu stutzen!?!
...man kann es kaum noch fassen!?!Und kann ich mich dann wo beschweren?
Mir fehlt noch dazu der Verstoß der eine Strafanzeige rechtfertigen würde... Eigenes Gesetz verabschiedet oder worauf begründet sich diese Aussage?
Dafür besitzen Sie andere "Vorzüge"! Geltendes Kommunalrecht bzw. Gemeindesatzung! Da können Sie über Pflichten und folgen der Pflichtverletzung so einiges erfahren, aus dem sich sogar außer Ordnungswidrigkeiten Straftatbestände entwickeln können -schlicht mal lesen, was bei ihrer Kommune so alles da drin steht!?!!
Die allgemeine Feststellung, dass sich aus diversen Handlungen ein Straftatbestand ergibt, begründet nicht die Selbige, dass ein zugewachsenes Verkehrsschild eine Strafanzeige nach sich ziehen würde. Das ist m.E. doch völliger Unsinn! Wenn ein Verkehrsschild zuwächst liegt noch nicht mal im entferntesten ein Straftatbestand vor... Hier liegt max. eine Ordnungswidrigkeit vor. Ich nehme meinen Einwand natürlich zurück, wenn hierfür eine wirkliche Begründung vorliegt....
So funktioniert Verwaltungsrecht aber nicht. Kein Handeln ohne Gesetz und kein Handeln gegen das Gesetz.
Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen, müssen nicht extra angekündigt werden.
Beschwer Dich halt bei der Gemeinde, wird aber nichts bringen.
Die Rechnung kommt noch. Die machen nichts umsonst.