Wie hoch darf die Einfriedung direkt an meiner Auffahrt sein?
Wir bauen momentan. Rechts neben uns auf dem Eckgrundstück hat der bereits fertige Anwohner ein Sichtschutzzaun mit gemauerten Stützen gebaut. Der Zaun reicht genau bis an die Straße, somit können wir den Verkehr nicht einsehen, wenn wir von der Auffahrt kommen. Unabhängig davon, dass der Zaun "versehentlich" 10 cm auf unserem Grundstück steht, stellen wir uns die Frage, ob er wirklich bis zur Straße mauern darf und uns somit kein Sichtdreieck lässt. In der Niedersächsischen Bauordnung finde ich diesbezüglich keine genaue Regelung und vom Bauamt warte ich schon seit Tagen auf Anwort. So langsam tickt die Zeit...
2 Antworten
<Unabhängig davon, dass der Zaun "versehentlich" 10 cm auf unserem
Grundstück steht, stellen wir uns die Frage, ob er wirklich bis zur
Straße mauern darf und uns somit kein Sichtdreieck lässt.>
Alles was auf Deinem Grundstück steht musst Du nicht dulden. Du kannst ihn auffordern das zu entfernen (egal, was das für ihn bedeutet), und wenn er es nicht tut, kannst Du selbst Hand anlegen.
Die Höhe des Zauns wird sehr unterschiedlich geregelt.
https://www.nachbarrecht.com/thema/gartenzaun-sichtschutzzaun-einfriedung.html
Im Bebauungsplan stehen solche Anforderungen. Eine Bebauung meines Grundstücks würde ich nicht akzeptieren und den Rückbau fordern.