Darf eine Gemeinde einfach eine Strasse für ein Stadtfest sperren ohne die Anwohner zu informieren?
Wir haben heute einen Zettel -ohne Umschlag/Stempel- von der Gemeinde Lilienthal bekommen. Dort steht als Info drin dass wir unsere Strasse in der wir wohnen, am Sonntag, nicht mit dem Auto anfahren können, da es Verkaufsoffener Sonntag ist und in der Anfahrtsstrasse ein Flohmarkt sein wird. Müssen wir aber aus beruflichen Gründen. Die Gemeinde teilte uns dann auf Nachfrage mit dass sie nicht dazu verpflichtet wäre die Anwohner zu informieren. Können wir nun noch eine Verfügung erwirken dass wir die Strasse anfahren dürfen? Stimmt es dass die Gemeinde die Anwohner nicht informieren muss? Können wir auf Schadensersatz klagen wenn die Strasse gesperrt ist?
4 Antworten
Du hast doch großes Glück: Die Stadt ist nicht verpflichtet, Dich zu informieren - und tut es trotzdem. Nun kannst Du rechtzeitig nach einem Ausweichparkplatz suchen.
Die Stadt hat euch doch informiert durch das Flugblatt!! Also habt ihr die Möglichkei, eventuell benötigte Fahrzeuge oder Material rechtzeitig umzudisponieren! Was soll denn nun die Fragerei
ok... Danke für die schnellen Antworten... ich dachte dass es wenigstens ein Amtliches Schreiben geben müsste... Ich war nur völlig verdattert... Wir müssen Catering fahren für 120 Personen. Leider gibt es nicht wirklich Ausweichmöglichkeiten... Heisst wir rollen mit den Paletten dann per Handwagen da hin wo wir dann einen Platz finden... Wären wir früher informiert worden, hätten wir besser Vorbereiten können... Wenn das so ist - ist das halt so...
Und wenn sie die Anwohner fragen und einer nein sagt, da koennte ja nie was stattfinden. Wenn was gesperrt werden muss, dann muss es gesperrt werden, ist ja nur ein Tag. Und informiert wurdet ihr ja wohl heute. Es werden doch staendig irgendwo Strassen gesperrt und keiner der Anwohner wird das toll finden. Wenn da nun jeder Schadensersatz wollte.
Bei uns ist die Hauptstrasse nun seit 2 Jahren gesperrt und die Haendler haben keinen Durchgangsverkehr, das ist sicher schlimmer.
Was fuer einen Beruf uebt ihr denn aus, dass ihr dort am Sonntag unbedingt durchfahren muesst? Sondergenehmigungen gibt es nur in wirklichen Notfaellen, die man gut begruenden muss. Wenn man wegfahren will oder muss, dann kann man das Fahrzeug ja vorher vor die gesperrte Strasse parken und dann dort hin laufen.
Ich denke nicht, dass du da Schadensersatz bekommen kannst und fuer eine Ausnahmegenehmigung sehe ich auch schwarz.
Und wenn das Wasser mal abgestellt werden muss und man da unbedingt baden muss, kann man auch keinen Schadensersatz fordern.
ok... Danke für die schnellen Antworten... ich dachte dass es wenigstens ein Amtliches Schreiben geben müsste... Ich war nur völlig verdattert... Wir müssen Catering fahren für 120 Personen. Leider gibt es nicht wirklich Ausweichmöglichkeiten... Heisst wir rollen mit den Paletten dann per Handwagen da hin wo wir dann einen Platz finden... Wären wir früher informiert worden, hätten wir besser Vorbereiten können... Wenn das so ist - ist das halt so...
Ach, nicht informiert... wurdet Ihr doch mit dem Flugblatt! Du wiedersprichst Dir!
ok... Danke für die schnellen Antworten... ich dachte dass es wenigstens ein Amtliches Schreiben geben müsste... Ich war nur völlig verdattert... Wir müssen Catering fahren für 120 Personen. Leider gibt es nicht wirklich Ausweichmöglichkeiten... Heisst wir rollen mit den Paletten dann per Handwagen da hin wo wir dann einen Platz finden... Wären wir früher informiert worden, hätten wir besser Vorbereiten können... Wenn das so ist - ist das halt so...