darf ich einen Bauwagen auf gemeinde Grund abstellen?
meine freunde und ich haben einen Bauwagen geschenkt bekommen und würden diesen gerne auf öffentlichem abgelegenen Gemeinde Grund abstellen. Die frage ist nun ob wir mit rechtlichen konsequenzen zu rechnen haben und wie wir genau vorgehen sollen? Bei der Gemeinde anfragen oder auf gut Glück abgelegen abstellen. der Bauwagen hat keine KFZ Zulassung und keinen Tüv steht aber auf Rädern.
4 Antworten
Der Bauwagen würde nicht im öffentlichem Verkehrsraum abgestellt werden sondern auf unbebautem Ackerland welches der Gemeinde gehört.
der Bauwagen ist auch nicht angemeldet.
Danke im Vorraus!
Wenn es sich um kein zugelassenes Fahrzeug handelt, darf es nicht ohne Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das gilt sogar für zugelassen Anhänger.
Aus § 12 StVO
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
Wenn der Bauwagen auf privatem Gelände abgestellt wird, braucht er auch keinen TÜV.
Selbstverständlich müsst ihr aber den Besitzer des Geländes / Grundstückes erst fragen, ob ihr dort was abstellen dürft. Also erst bei der Gemeinde nachfragen.
da solltest die frage bei der kommune stellen wenn sie es erlaubt
zugelassene , versicherte , mit TÜV !