Muß ein Spieleturm in Nachbarsgarten einen Grenzabstand einhalten?
Ein Bauherr besitzt seit 1999 ein Reihenmittelhaus in Rheinland Pfalz und der linke Nachbar – umgeben von 4 Grundstücken, hat in seinem ca. 60.65 Qm großen Garten einen Spielturm von ca. 3,50-4.00 m Höhe errichtet.
Dabei hat er bei zwei Grundstücken – auf dem Bild Norden und Westen einen Grenzabstand von 1,50 – 2,00 Meter eingehalten und bei der Hecke im Osten ca. 2,20-2,30. Einen Baubauungsplan gibt es in der Gemeinde für dieses Grundstück nicht. Frage:
Muß bei einem solchem Spieleturm ein Grenzabstand zu den Nachbarn eingehalten werden? Es geht den 4 Nachbarn nicht um den Spiellärm sondern der besagte Nachbar macht immer wieder Ärger da er sich in keine Weise an andere Vorschriften hält. Danke für eine Antwort. Karl Bergmann
2 Antworten
Diese Antwort hätte ich in einem Forum nicht erwartet! Es geht nicht darum einen Nachbarn anzuschwärzen wir haben hier eine sehr gute Nachbarschaft bis auf den einen Nachbarn. 4 ( vier) betroffene Nachbarn wollen lediglich wissen wie die Rechtslage ist, denn der eine Nachbar hält sich an nichts! Er blockiert die Garageneinfahrten, Er bohrt und hämmert nach 22.00 Uhr etc.
Grüß Dich!
In deinem Fall bist du wohl am besten beraten, wenn du dich im Nachbarrechtsgesetz für dein Bundesland informierst. Bei uns wäre das das Nachbarrechtsgesetz Baden Württemberg, wofür es unter https://www.nachbarrecht.com/gesetz/baden-wuerttemberg.html auch einen sehr interessanten und ausführlichen Artikel im Internet gibt.
Meiner Meinung nach ist Reden aber immer noch besser als jedes Gesetz. Erst wenn es gar nicht mehr anders geht, würde ich mich darauf berufen und im Notfall die Sache auch vor Gericht bringen.