Darf mein Vermieter die Höhe der Hecke bestimmen die vor 13 Jahren mit Erlaubnis gepflanzt wurden ist. Es wurde nie über eine Mindesthöhe gesprochen.?

10 Antworten

Wieder eine Fülle von Informationen..... wer hat die Hecke gepflanzt? Steht die Hecke auf gemieteter Fläche oder Gemeinschaftsfläche? Ist die Hecke eine Abgrenzung zum Nachbargrundstück ? Wie soll laut Vermieter die Hecke sein und wie hoch ist sie tatsächlich? Und letztendlich wie hoch darf sie laut Gemeinde sein? usw.......Achja....um welches Gewächs handelt es sich?

Kiismo 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 21:00

Liebe Lotta1965, Die Hecke steht auf einem Grundstück, das zu einem gemieteten Haus gehört. Die Hecke war 4 m hoch und ich habe sie auf sein Bitten auf ca. 2.50 - 2.80 m geschnitten. Sie steht nicht als Grenzbepflanzung und mit Abstand zum Nachbargrund. Es handelt sich um eine Koniferen Thuja Hecke, die vor ca.13 Jahren gepflanzt worden ist, mit Einverständnis vom Vermieter. Sie dient als Sicht und Wetterschutz. 

Als Mieter des Hauses und des dazugehörigen Grundstückes bist du Besitzer von Beidem. Der Eigentümer hat dir da nicht reinzureden oder zu bestimmen, wie hoch die Hecke sein darf. Da die Hecke schon 13 Jahre steht und irgendwann, wenn sie entlang der Grundstücksgrenze gepflanzt wurde,  die allgemein zulässige Wuchshöhe unter Berücksichtigung des Anstandes von der Grenze (50 cm bis 2m Höhe, höher als 2 Meter 2m Abstand) überschritten hat und der Nachbar dagegen nicht vorgegangen ist, ist sein Anspruch auf Kürzung oder ersatzweise Beseitigung verjährt.

Wenn hier aber die Hecke mit größerem Abstand errichtet wurde, hat der Nachbar von vorn herein keinen Anspruch auf Kürzung. Auch wenn sein Grundstück beschattet wird. Auf freien Lichteinfall gibt es keinen rechtlichen Anspruch.

Solange die Mieter bist, kannst du das Grundstück nach deinem Willen gestalten, mit  oder ohne Hecke und Bäumen, insofern Rechte Anderer nicht damit geschmälert werden.

Der Vermieter könnte durchsetzen, dass die Höhe innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bspw. im Nachbarschaftsrecht bleibt und dass die Hecke mit normalen Mitteln zu pflegen ist. Dass er jedesmal fürs Heckeschneiden einen fahrbaren Kran mieten muss, braucht er nicht zu dulden.

Kiismo 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 20:39

Ich schneide selbst und auch sonst mache ich alles. Er kümmert sich seid Jahren um nichts, Seid über 3 Jahren ist im Nachbarhaus neue Besitzer und die fangen jetzt an diese Hecke zu bemängeln, weil ihre neu gepflanzten Bäume keine Sonne abbekommen.

CSHH1978  03.10.2017, 20:43
@Kiismo

Ja, aber wenn du irgendwann mal ausziehst, hat der Vermieter die Hecke an der Backe (Falls nicht sofort ein Nachmieter gefunden wird). Ich selber bin fast 2m groß und Vermieter. So eine 3m-Hecke könnte ich mit einer kleinen Trittleiter gerade noch handhaben.

Aber was ist, wenn der Vermieter nur 1,70m groß ist? Dann muss der jedesmal eine Spezialfirma beauftragen.

Kiismo 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 20:51
@CSHH1978

Er ist über 70 und kümmert sich wirklich um nichts, weder im Haus noch draußen herum. Ich mache alles ,oder beauftrage jemanden und bezahle das auch. Bis auf eine Gasthermen Reparatur hat er seid über 15 Jahren nichts machen müssen. Oder meine Anfragen Ignoriert. Nur weil er mit den Nachbarn befreundet ist die vor über 3 Jahren das Nachbarhaus gekauft haben und die ihn dazu drängen, fängt das jetzt an. Sie habe die Hecke 3 Jahre geduldet und somit ist das Recht gegenüber der Nachbarn auf meiner Seite. Nun versuchen Sie es andersrum. Ich möchte in meinem Garten nur meine Ruhe und nicht das mir jeder auf den Teller schaut.

Lotta1965  03.10.2017, 20:53
@Kiismo

Seid über 3 Jahren ist im Nachbarhaus neue Besitzer und die fangen jetzt an diese Hecke zu bemängeln

Sowas hab ich mir schon gedacht. Demnach muss eure Hecke ja nah am Nachbargrundstück (als Sichtschutz) stehen, denn sonst würde der Nachbar ja nicht meckern.

CSHH1978  03.10.2017, 20:57
@Kiismo

Ja, das kann man im Mietvertrag so oder so vereinbaren mit der Gartenpflege. Bei gemieteten Einfamilienhäusern ist es meistens Sache des Mieters, weil die auch selber gärtnern wollen. Deshalb sind die ja in ein Einfamilienhaus gezogen.

Bei Mietwohnungen ist die Gartenpflege fast immer an eine Gärtnerei vergeben. Die Mieter haben hier keine Arbeit - Aber: Die Kosten für die Gärtnerei sind in den Mietnebenkosten enthalten. Sprich: Es kostet Geld, andere Leute für sich gärtnern zu lassen.

Kiismo 
Beitragsersteller
 03.10.2017, 21:04
@Lotta1965

Nein , Lotta1965, Sie steht nicht an oder Auf der Grenze , Sie geht von der Grenze weg in meinen Garten am Hang entlang und fällt nicht unter das Nachbarschaftsgesetz. 

CSHH1978  03.10.2017, 21:08
@Kiismo

Dann gilt meiner Meinung nach "Ist mit normalen, üblichen Mitteln zu pflegen". Da können 3m schon einen Tick zu hoch sein, aber 2,50m sollten in Ordnung sein!

Lotta1965  03.10.2017, 21:31
@Kiismo

Und warum fühlt sich der Nachbar gestört von einer Hecke, die von seinem Grundstück weggeht? Muss man das verstehen?

Heckenhöhe, Hecken schneiden, wann, wie und warum ist in Deutschland ein wichtiges Thema und in diversen Verordnungen verankert. Natürlich in den einzelnen Bundesländern verschieden, damit es auch ja nichts allgemeingültiges gibt, an dem man sich orientieren könnte.

ist eine hecke ein busch?

bäume und büsche sind IMMER vermietersache, anderslautende vereinbarungen sind nichtig

ansonsten gilt eurer vertrag, wer gartennutzung und gestaltung hat

CSHH1978  03.10.2017, 20:39

Bäume ja, Büsche nein. Kriterium ist hier regelmäßig notwendige Pflege. Und Büsche müssen ja regelmäßig geschnitten werden. So ca. alle 1-2 Jahre je nachdem.

Davon unterscheiden sich Bäume. Die müssen manchmal auch geschnitten werden, aber da kann man keine Regelmäßigkeit feststellen. Daher sind Bäume tatsächlich Vermietersache.

Gewaltistgut  04.10.2017, 07:48
@CSHH1978

büsche auch

bäume UND büsche

Er darf. Erstens ist die Höhe je nach BL auf 1,80 bis 2 Meter beschränkt und hätte durch regelmäßigen Rückschnitt hergestellt werden müssen. Zweitens köme es darauf garnicht an: Die Duldung der Bepflanzung seines Grundstücks ist dir als M lediglich widerruflich erteilt.

Meint: Entweder stutzt du sie auf 2 Meter Meter Höhe oder entfernst sie gar vollständig, wenn dein VM das verlangt, etwa weil sich Grundstücksnachbarn über die Beschattung oder den Gefägnismauercharme beschweren.

G imager761