Aussichtspunkt Wiese der Gemeinde mit KFZ befahren/parken erlaubt?
Hallo zusammen,
ich frage mich schon länger, wie weit man in die Natur fahren darf, ehe es verboten ist.
Am besten erkläre ich was ich meine anhand eines aktuellen Beispiels: Es gibt bei uns in der Gegend einen sehr schönen Aussichtspunkt, den ich gerne mit meinem T5 befahren würde (kein Camping, kein Müll, Parkdauer max 6 Std). Es führt eine befestigte Straße bis zum „Eingang“ des Geländes. Nun würde ich aber gerne weiter in das Gelände hineinfahren. Das Gelände gehört der Gemeinde, es ist frei zugänglich für alle und es stehen keine Schilder, die eine Durchfahrt verbieten davor.
Darf man nun grundsätzlich hineinfahren, weil keine Verbots- Umweltschilder etc. davor stehen oder was ist hier erlaubt/verboten?
Bzw. was ist konkret verboten, wenn keine Schilder aufgestellt sind?
Vielen Dank!
Lg Tom
1 Antwort
Grundsätzlich darfst Du, solange es öffentlicher Grund ist, nur auf dafür zugelassenen Straßen und Wegen fahren oder parken. Es gibt also kein „Ist nicht verboten, also ist es erlaubt“, sondern nur ein „Ist explizit erlaubt, sonst ist es verboten“.
Irgendwelche Wiesen oder Grünflächen darfst Du nicht befahren. Das kann auch richtig teuer werden, da es dann keine Verstöße gegen die StVO sind, sondern Verstöße gegen die Grünflächensatzung.
Ob irgendwelche mehr oder weniger unbefestigte Flächen nun Grünflächen sind, die Du nicht befahren darfst oder irgendwelche Sonderflächen, wie z. B. „Festplätze“ o. ä. die nicht als Grünflächen zählen, findest Du nur über die jeweilige Gemeinde heraus.