Ehemann selbstständig / Schulden bei Frau einholbar?

7 Antworten

Falls es "keinen" separaten Ehevertrag gibt, leben Sie in "gesetzlicher Gütergemeinschaft". Das heißt aber auch, das Sie, mit den Geschäften Ihres Mannes, so denn ein Gewerbe angemeldet wurde bzw. besteht oder bestanden hat, damit "NICHTS" zu tun haben, hatten oder haben werden.

Einzige Ausnahme die es geben könnte ist, wenn Ihr Mann Einkäufe getätigt hat, die der Ehegemeinschaft zur Verfügung stehen oder eindeutiger dieser zugeordnet werden können -Haushaltsgegenstände, gemeinsames Auto,- etc. Aber dann auch "NUR" für die Sachen bzw. Gegenstände. Ansonste haften Sie für die Geschäfte Ihres Mannes nicht!!! Weder Voreheliche, noch die, die danach durch Ihren Mann getätigt wurden. Das hat mit der Gesellschaftsform der Firma, -Gmbh, GBR, OHG, Einzelunternehmen- nichts zu tun.

Grundsätzlich bleiben die "Altschulden" Sache des Mannes, aber so kein Ehevertrag, da Gütertrennug, vorliegt, kann es eng werden. Da keine näheren Info´s vorliegen kann nicht mehr gesagt werden.

Das dürfte zunächst von der Unternehmensform abhängig sein.
Nicht bei jeder Unternehmensform haftet man mit seinem Privatvermögen.
Ansonsten haftet grundsätzlich jeder für seine Schulden selbst.
Ausnahme: Dort wo gemeinsame Unterschriften geleistet wurden.
Vielleicht hilft Dir auch dieser Text etwas weiter.
http://www.finanztip.de/recht/familie/haftet-ehegatte-fuer-partner.htm
Für einen ausführlichen Rat würde ich jedoch mal einen Anwalt aufsuchen, der sich mit dem Thema Schuldrecht auskennt.

Wenn die Firma, die Versicherungen und das Handy auf beide eingetragen sind: ja. Sonst nicht.

Nein..die Schulden bleiben nur beim Mann..wenn Du nichts unterschrieben hast was damit in Zusammenhang gebracht werden kann