Darf der Vermieter von mir eine private Haftpflicht verlangen?

9 Antworten

Ich ziehe zu meiner Frau in ihre Wohnung ein und der Vermieter verlangt von mir eine private Haftpflicht Versicherung. 

Wenn Deine Frau schon Mieterin ist, musst Du weder im Mietvertrag aufgenommen werden, noch muss man eine Versicherung abschließen.

Den Zuzug des Lebenspartners muss der Vermieter in der Regel zustimmen.

Du willst zu Deiner Frau ziehen. Der Vermieter kann das gar nicht verhindern und wenn die Wohnung noch so klein ist. Du musst und solltest auch nicht in den Mietvertrag mit rein. Es reicht völlig aus, wenn ihr dem Vermieter mitteilst, ab wann Du bei ihm wohnst.

Unabhängig davon solltet ihr aber eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abschließen. Wenn Deine Frau schon eine hat, bist Du normalerweise ohne zusätzliche Kosten mit dabei. Die Versicherungsfirma sollte man aber informieren.

Noch ein paar Anmerkungen:

1. Nicht in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen. Falls ihr, was leider häufig passiert, Euch irgendwann trennen solltet, wird es ganz schwierig, aus dem Mietverhältnis wieder raus zu kommen. Denn meistens herrscht dann dicke Luft und jeder will dem anderen Gemeinheiten antun. Bleibt nur Deine Frau Mieterin, ist die Sache aber klar, wer am Ende kündigen kann und wer einfach ohne weitere Verpflichtungen ausziehen kann. Belastet Euch nicht selbst.

2. Der Vermieter kann nicht verlangen, dass Du in den Mietvertrag als Hauptmieter aufgenommen wirst. Er kann weder Deine Frau kündigen, noch Dich vor die Tür setzen. (s. o.)

3. Neben einer Krankenversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Für einen erwachsenen Menschen eigentlich unverzichtbar, wenn man nicht aufgrund irgend einer blöden Kleinigkeit vor dem Ruin stehen will. Sie ist genauso einsetzbar für Kleinigkeiten, die einem irgendwo versehentlich passiert sind, z. B. auch in der Mietwohnung, wie auch für die ganz großen Sachen.

Und sie ist auch eine Rechtsschutzversicherung. Stellt jemand eine unberechtigte Schadensersatzforderung, ist die Haftpflichtversicherung verpflichtet, diese Forderung auf ihre Kosten abzuwehren.

Die meisten dieser Versicherungen übernehmen auch die Schäden, die einem von anderen verursacht wurden, aber von denen nicht bezahlt werden können. Auch das ist ein wesentlicher Vorteil.

Nur ein Beispiel, was passieren könnte:

Man geht an einer Straße entlang, ein Auto kommt und aus irgend einem Grund gerät das Auto auf die andere Seite und fährt einen Radfahrer um, der dann ein ganzes Leben lang im Rollstuhl sitzt und teuerste Behandlung, Rente usw. über Jahrzehnte benötigt. Fahrer/in des Autos behauptet dann, dass Du schuld bist, weil Du urplötzlich auf die Fahrbahn getreten bist und irgend ein dummer Zeuge behauptet das gleiche, während Du Dir absolut keiner Schuld bewußt bist. Die Polizei nimmt das so auf und die Versicherung des Autos gewinnt mit der Macht aller Rechtsanwälte den Prozess vor Gericht, weil Du Dich nicht ordentlich verteidigen konntest.

Du bist runiert und kannst Dich höchstens noch über eine Privatinsolvenz retten.

Wärest Du versichert gewesen, hätte Deine Versicherung, die mit gleicher anwaltlicher Kompetenz ausgestattet ist, sich mit aller zur Verfügung stehender Macht dagegen gewehrt, dass Du schuld bist. Folge: Entweder sie hätte damit Erfolg gehabt oder sie würde letztlich den Schaden übernehmen, der Dir zumindest teilweise auferlegt wird.

4. Prüfe, ob Deine Frau nicht schon versichert ist und schließe Dich da an. Wenn sie auch noch keine PHV hat, schließt eine ab, aber nicht beim Vermieter. Im Falle eines Schadens an der Mietsache wäre nämlich Eure Versicherung automatisch ihr eigener Schadensgegner.

Frage 1: ist deine Frau alleinige Mieterin und bleibt sie das? Dann hat der Vermieter kein Recht.

Frage 2: wenn du ebenfalls Mieter wirst, reicht trotzdem eine Haftpflichtversicherung, die Mietschäden mit einschließt. Das ist bei den meisten Haftpflichtversicherungen der Fall.

Grundsätzlich ist die private Haftpflichtversicherung die sinnvollste Versicherung, die es gibt, ganz egal ob Mieter oder nicht. Lass dich doch mal von jemand beraten, allerdings machen das nicht alle Makler gern, weil die Haftpflicht relativ preiswert ist.

aus der Zeitschrift test:

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haft­pflicht­versicherung (PHV) braucht jeder: Die Privathaft­pflicht ist die wichtigste freiwil­lige Police über­haupt. Ohne eine Privathaft­pflicht­versicherung kann eine Unacht­samkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten. Zum Beispiel, wenn Sie als Fußgänger oder Fahr­radfahrer einen Unfall verursachen. Denn jeder, der einem Dritten einen Schaden zufügt, ist nach dem Gesetz zu Schadens­ersatz verpflichtet: Das gilt für Personenschäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden im privaten Bereich. Gleich­zeitig ist eine Privathaft­pflicht­versicherung eine Art Rechtschutzversicherung, denn sie über­nimmt neben der Schadens­regulierung auch die Abwehr unbe­rechtigter Ansprüche.

Schutz in jeder Lebens­situation

Jede Privathaft­pflicht­versicherung sollte neben den Risiken im Alltag auch die Risiken im Urlaub schützen – und zwar sowohl im Inland als auch im Ausland. Je nach Lebens­situation benötigen Kinder­lose oder Eltern, Mieter oder Haus­besitzer eine andere Privathaft­pflicht­police, die für die individuellen Lebens­umstände den besten Schutz bietet. Ein Selbst­behalt kann sich in Ausnahme­fällen lohnen, wenn der Versicherte einen leistungs­stärkeren Tarif wünscht und durch die Selbst­beteiligung an kleinen Schäden einen Beitrags­rabatt bekommt.

Optimaler Schutz muss nicht teuer sein

Die Experten von Finanztest haben einen Grundschutz definiert, welche Leistungen eine Privathaft­pflicht­versicherung in jedem Fall haben sollte. Dazu gehört vor allem eine ausreichend hohe Versicherungs­summe. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Themenseite Private Haft­pflicht­versicherung Tipps, worauf Sie beim Abschluss oder Wechsel einer Haft­pflicht­versicherung achten sollten. In regel­mäßigen Abständen testet die Stiftung Warentest die Angebote der Haft­pflicht­versicherer deutsch­land­weit. Diese Tests zeigen, dass ein optimaler Schutz nicht teuer sein muss: Gute Angebote gibt es schon ab 60 Euro.

Hat deine Frau denn schon eine Haftpflicht?? Dann bist du bei Ihr eigentlich mitversichert! Schaut dazu einfach mal in Ihre Unterlagen... damit wäre das am einfachsten gelöst!
Steht denn im Mietvertrag, dass Sie die Wohnung nur alleine bewohnen darf oder die Wohnung nur für eine Person ist? Wenn Ihr z.B. bereits verheiratet seid, dürftest du eigentlich einfach zu ziehen (sofern die Frau immer brav die Miete gezahlt hat und es nie Probleme beim Mietverhältnis gab)..... Was will er denn machen, wenn Sie ein Kind bekommt? Darf das dann auch nicht einziehen bis eine Versicherung abgeschlossen wurde????? Vor allem ist es ja nicht Vermieters Sache ob eine PRIVATE Haftpflicht abgeschlossen wird! Höchstens auf Kostenübernahme der Hausratversicherung könnte er bestehen!


Bitterkraut  01.10.2015, 15:24

Kostenübernahme der hausratvericherung? Mein Vermieter hat für meinen Hausrat betimmt keine Versicherung abgeschlossen.

chinchillarock  01.10.2015, 15:29
@Bitterkraut

Ah, oh nein, das sollte eigentlich Gebäudeversicherung werden :-p
Da waren die Finger beim Tippen wohl ein bisschen zu schnell.... Entschuldigung!

Kann er gerne versuchen! Aber ein solcher Passus ist gesetzwidrig!

Aus dem Juraforum dazu:

Das Verlangen einer Haftpflichtversicherung ist, trotz Vertragsfreiheit, nicht Gegenstand eines Wohnraummietvertrages. Die Art und Weise einer Schadensregulierung kann dem Mieter nicht aufgezwungen werden - und stellt - im Falle das doch - eine einseitige Benachteiligung des Mieters dar.
Die Persönlichkeitsrechte des Mieters eine Entscheidung zu treffen, ob ein eventueller Schaden aus seiner Portokasse bezahlt werden oder über eine abgeschlossene Versicherung abgewickelt werden. sind Grundrechtsimmanent.

DerHans  01.10.2015, 14:04

Im VORFELD der Vermietung kann ein Vermieter durchaus den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen. Wer diesen  nicht vorlegt, bekommt die Wohnung eben nicht. Was der Mieter anschließend macht, ist seine Sache

gnuman79 
Beitragsersteller
 01.10.2015, 14:07

habt ihr die Frage nicht gelesen? die Wohnung mietet bereits meine Frau. und ich will einfach dort mit rein ziehen

Bitterkraut  01.10.2015, 14:43
@gnuman79

Dann tu das einfach. Dazu brauchst du keine Erlaubnis vom Vermieter. Und auch keine haftpflcihtversicherung.

Rockuser  01.10.2015, 19:19
@Bitterkraut

Ja, Herr Bitterkraut, der Schutz der Familie steht vor den Interessen eines Vertrages. Daher wird man solches auch nicht finden.

Rockuser  01.10.2015, 19:25
@Rockuser

Der Kommentar ist Leider in der falschen Antwort gelandet.

Bitterkraut  01.10.2015, 14:03

Das mag ja im Juraforum so stehen, Fakt ist aber, daß es dann halt die Wohnung nicht gibt. ein Vermieter muß eine Ablehnung ja nicht begründen.

albatros  01.10.2015, 19:08
@Bitterkraut

Er zieht zu seiner Frau in deren Wohnung. Für diesen Zuzug bedarf es für Ehepartner keiner Zustimmung, lediglich der Information. Also hat sich das mit der Nichtwohnung erledigt.