Darf der Vermieter seine Anfahrtskosten vom Mieter verlangen?
Vor ein paar Wochen, war der Vermieter bei uns in der Wohnung und hat kleine handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt (Kleinreparaturen). Jetzt verlangt er die Kosten für Anfahrt zur Wohnung? Muss ich zahlen oder nicht? :O
7 Antworten
Jetzt verlangt er die Kosten für Anfahrt zur Wohnung? Muss ich zahlen oder nicht?
Ja, musst du: Bei einer Kleinreparatur, die dem M anfiele, darf nach höchstrichterlicher Entscheidung der Vermieter Eigenleistungen nach den fiktiven Kosten eines Drittunternehmens (ohne Mehrwertsteuer) abrechnen; BGH, Urt. v. 14.11.2012, AZ: VIII ZR 41/12.
G imager761
Eigentlich nicht den reparaturen gehören oft zu den kosten die der vermieter selber zu bezhalen hat! Zb Heizung!
Muss ich zahlen?
Natürlich nicht. Er muss diese Reparaturen machen, wie er zu euch kommt ist ja auch seine Sache, meinetwegen soll er nächstes mal zu euch laufen wenn es ihm zu teuer ist.
Es kommt drauf an, was repariert wurde und ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel im MV gibt.
Wenn die Parameter stimmen, darf auch Wegegeld bezahlt verlangt werden.
warum sollst die Anfahrt zahlen? er hat eine Reparatur vorgenommen, WAS?
es ist seine Wohnung -
wie immer Zuwenig Infos
Es kommt auf den Einzelfall an.
Die Frage ist auch ob es eine Kleinreparatur war und der Betrag unterhalb dem vereinbarten Vertrag für Kleinreparaturen liegt.
Hier mal zum Verständnis zwei Links:
https://www.mietrecht.org/nebenkosten/eigenleistung-nebenkosten/
Im 2. Link steht:
Nach § 1 Abs. 1 S. 2BetrKV dürfen die Eigenleistungen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Netto-Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte.
Eine Firma berechnet in der Regel Anfahrtskosten und daher dürfte das ebenfalls hier rechtens sein.
Alles gut und schön, aber wenn der summierte Rechnungsbetrag des Vermieters die Kostengrenze für Kleinreparaturen übersteigt, hat der Mieter nichts zu zahlen.
Hier noch ein Link:
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Betriebskosten-Vermieter-rechnet-Eigenleistungen-als-Kosten-ab-E2408.htm