Darf der Vermieter unseren Balkon betreten?
Hallo,
unsere Wohnung grenzt an die Wohnung des Vermieters. Es gibt einen langen Balkon der für beide Wohnungen vorgesehen ist. Zwischen den jeweiligen Balkonen ist eine Trennwand, die nur der Vermieter aufmachen kann.
Jetzt kam es schon vor, dass der Vermieter ohne unsere Erlaubnis die Trennwand aufgemacht hat und auf unserem Balkon rumspaziert ist.
Darf er das?
Meiner Ansicht nach Nein.
Danke für Eure Antworten.
11 Antworten
Das darf der Vermieter selbstverständlich nicht. Das ist Hausfriedensbruch. Wenn Sie das nachweisen können (Fotos, Zeugen), dann können und sollten Sie ihn bei der Polizei anzeigen.
Meiner persönlichen Meinung nach darf er es nicht, da es einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.
Die entscheidende Frage ist, ob der Balkon im Mietvertrag als Teil der Mietwohnung verzeichnet ist. Ist er das nicht, dann ist der Balkon trotz Trennwand als Gemeinschaftsfläche wie das Treppenhaus zu sehen.
ich glaube dass er das nicht darf
Nein darf er nicht.