Cousine will bei uns einziehen, darf der Vermieter die Erlaubnis verweigern?
Hallo zusammen, meine kleine Cousine (20, Azubi) möchte bei mir und meiner Freundin einziehen, aufgrund familiären Problemen.
Nun weiß ich dass man bei so etwas beim Vermieter eine Einverständnis holen muss. Da unsere Vermieter und wir uns nicht wirklich super verstehen würde ich nicht gerne ohne Hintergrundinfos an Ihrer Tür klopfen. Habe ich gesetzlich das Recht meine Cousine aufzunehmen ohne einen gültigen Widerspruch des Vermieters? Bzw wegen was kann der Vermieter widersprechen?
Sie ist 1. grad Cousine. Wir haben eine 3 Zimmer Wohnung 75 qm2 und leben nur zu weit in der Wohnung (Freundin und ich).
Ich würde mich über Tipps sehr freuen.
Mfg
6 Antworten
Hallo,
ansich darf der Vermieter es nicht verweigern, sofern er in Kenntnis gesetzt wird, dass deine Cousine bei dir/ euch einzieht. Und sofern sie ihren Mietanteil zahlt, sollte es kein Problem sein.
Der Vermieter sollte informiert werden, weil dann die Kosten also Nebenkosten anders berechnet werden, weil eine Person mehr im Haushalt ist. Sie darf als Dauerbezug sogar bis 6 Wochen bleiben ohne das man den Vermieter darüber informieren müsste.
http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php
Hier kannst du dich gut über die Gesetze informieren. Sollte der Vermieter trotzdem dagegen sein, schaltet einen Anwalt ein.
Alles Liebe,
Giovanna2010
Du brauchst deinen Vermieter nicht um Erlaubnis bitten. Sag ihm einfach, dass noch eine weitere Person bei euch einzieht. Ich denke dass er sich dann nochmal melden wird bzgl den Kosten. LG
Da es sich nicht um Kind oder Lebensgefährte oder Elternteil handelt, sondern "nur" um Cousine, ist natürlich um Erlaubnis zu fragen (nicht zu bitten).
Es gibt zwar bei dieser Wohnungsgröße keinen Grund, warum er nein sagen sollte, aber ein Grund könnte schließlich auch in der Person liegen.
Eine Cousine gehört nicht zu dem privilegierten Personenkreis, der ohne Zustimmung in die Wohnung aufgnommen werden darf, Das sind lediglich Eltern und Kinder des Mieters. Hier ist tatsächlich die Zustimmung zu beantragen, Ohne diese läge eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung mit der möglichen Folge der Kündigung des Vermieters vor. Einen Rechtsanspruch auf Zustimmung gibt es in diesem Fall also keineswegs.
Was machen wenn dann die Zustimmung verweigert wird? Bzw kann man dann überhaupt was machen ?
Selbstverständlich kann man was machen. Man kann auf Zustimmung klagen. Dann entscheidet ein Gericht anhand der Umstände.
Natürlich musst Du um Erlaubnis fragen und der Vermieter muss sie Dir bei dieser Wohnungsgröße auch geben, es sei denn, er hat was gegen die Person an sich. Vielleicht weil sie schon mal wegen Störung des Hausfriedens anlässlich eines Besuchs bei Dir unangenehm aufgefallen ist. Der Vermieter hat ein sehr weit gehendes Recht, sich die Bewohner seiner Wohnungen selbst auszusuchen.
Nur bei Eltern, Kinder und Lebensgefährten endet dieses Recht.
Ansonsten ist es für ihn durchaus vorteilhaft, wenn die Wohnung nicht nur von 2, sondern von 3 Bewohnern genutzt wird. Da ihr alle recht jung seid, geht er sicher davon aus, dass auch die Cousine künftig zur Miete beitragen wird. Damit werden Deine Mietzahlungen noch besser abgesichert.
Außerdem gibt es eine Person mehr, die sich an evtl. Diensten, wie Treppenhausreinigung etc. beteiligen kann. Eine Person mehr, die gefragt werden kann, wenn einmal untertags Anwesenheit erforderlich sein sollte usw.
Es liegt allenfalls noch die Frage im Raum, wodurch Euer Verhältnis gestört ist. Vielleicht kann man da auch mal was zur Verbesserung tun. Zum Kaffee einladen mit der künftigen Mitbewohnerin. Leckeren Kuchen backen und einfach mal aussprechen über Dinge, die da nicht so gut gelaufen sind. Jeder Vermieter ist doch froh über Mieter, mit denen man gut reden kann und nicht sofort immer Zoff anfangen muss. Dann ist auch mal der ein oder andere Gefallen drin, den man sich gegenseitig tun kann.
Ohne einen triftigen Grund kann er es nicht verbieten. Melden musst du es aber.
"Die Erlaubnis kann der Vermieter nach § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB nur
versagen, wenn die Mitbenutzung der Wohnung durch die weitere Person für
ihn, etwa wegen einer Überbelegung der Wohnung, unzumutbar ist."
Des Weiteren musst du es melden, da sich die Nebenkosten erhöhen. Spätestens wenn die Nebenkostenabrechnung kommt, kann es passieren, dass sich Nachbarn beschweren, da sie für den zusätzlichen Mitbewohner mit zahlen (Hausstrom, Aufzug,...).
Danke vielmals :)
Leg doch n' Ei drauf ab. Ist doch Wurst was der Vermieter sagt. Falls er wirklich was gegen dich Unternehmen sag einfach sie wollte paar nächte bei dir übernachten.
Das würde ich sagen wenn es ja so wäre, aber es soll auch formell richtig ablaufen ;)
Da hast Du vollkommen recht, denn was nützt es, wenn der Vermieter ganz ausdrücklich das nicht will (z. B. wegen Gründe in der Person) und dann seiner Verweigerung die Kündigung nachschiebt.
Sry :D nach *unternehmen kommt noch 'will'
Also dann am besten alles schriftlich schildern und auch bestätigen lassen. Im Brief eher fragen " ob es in Ordnung geht" oder eher nur sagen das ich es "nur Bescheid gebe" denn wenn das gesetzlich in Ordnung ist würde ich mich sehr ungern auf Ihre Laune verlassen und um "Erlaubnis"bitten.