Durchgangswohnung zulässig?

4 Antworten

Warum sollte das nicht zulässig sein? Die Miete wird entsprechend gering sein und der Mieter hats vorher gesehen. Ebenso sollte das dem Mieter in der hinteren Wohnung vor Mietvertragsunterzeichnung bekannt gewesen sein, denn sowas übersieht man ja nicht. Wenn der Mieter der Durchgangswohnung den Zustand so akzeptiert hat, ist das völlig in Ordnung. Ich nehme mal an, dass ihr nicht durch die komplette Wohnung des anderen Mieters laufen müsst, sondern wahrscheinlich nur durch dessen Flur.

Aber um was geht es hier eigentlich? Dass der Vermieter die Wohnung vermietet hat oder dass er sie an einen alleinstehenden Russen vermietet hat und ihr drei minderjährige Töchter habt? Wäre die Situation akzeptabler, wenn der Mieter ein alleinstehender Deutscher wäre und / oder eure Töchter volljährig oder ihr statt Töchter Söhne hättet?

Es ist mir übrigens völlig unerklärlich, warum Mieter einem Vermieter vorschreiben wollen, an wen er vermietet.

Diegogreen 
Beitragsersteller
 28.08.2016, 21:29

kompletter Blödsinn, diese Antwort.

1. wurde die Erstmieterin vom Vermiter getäuscht und ihr wurde die ganze Wohung versprochen... dann war aber plötzlich 1 Zimmer nicht zu vermieten, weil angeblich "Rohre drinnen waren...

2.Dann reduzierte der Vermieter die Wohnung und schuf erst diese Durchgangswohnung.! ... nahm also der Erstmieterin ein Bad mit weiteren zwei Räumen weg.

3. und dann begann der neue Mieter die Frau mit den Kindern zu terrorisieren - bis ich kam !

Und Scheiss drauf ob es Russe, Albaner oder Franzose ist ... das fotografieren von Minderjährigen ist nun mal nicht erlaubt !

und wenn sich ein 150 kg Mann zwei kleinen Kindern sich provozierend in den Weg stellt, ist das für dich wohl auch NORMAL.

Gib besser hier keine Antworten mehr !

TrudiMeier  28.08.2016, 22:07
@Diegogreen

Was pampst du hier eigentlich rum?  In deiner Frage steht nichts von alledem, was du hier in den Raum wirfst.  Ich bin des Hellsehens nicht mächtig, wie niemand hier.  Und genau deshalb habe ich nachgefragt, worum es dir eigentlich geht. Du hast nichts besseres zu tun, als rumzupampen. Stelle deine Fragen mit entsprechenden Infos, dann bekommst du auch hilfreiche Antworten. Ansonsten erspar uns deine Fragen und Kommentare. Ende der Durchsage!

Wenn die Familie Hauptmieter ihrer Wohnung ist, darf es das betimmt nicht. Die Wohnung müsste dann frei zugänglich sein. Bei Untermiete ist das nicht so streng geregelt.

Solche "Wohnungen" gibt es eigentlich nur in einem Übergangswohnheim.

Das ist dann ja gar keine abgeschlossene Wohnung.

Wahrscheinlich wird da sogar illegal vermietet.

klar warum sollte das auch nicht so sein?!

Für das Mietverhältnis ist es unerheblich wer in der hinteren Wohnung wohnt. 

Diegogreen 
Beitragsersteller
 28.08.2016, 21:29

kompletter Blödsinn, diese Antwort.

1. wurde die Erstmieterin
vom Vermiter getäuscht und ihr wurde die ganze Wohung versprochen...
dann war aber plötzlich 1 Zimmer nicht zu vermieten, weil angeblich
"Rohre drinnen waren...

2.Dann reduzierte der Vermieter die
Wohnung und schuf erst diese Durchgangswohnung.! ... nahm also der
Erstmieterin ein Bad mit weiteren zwei Räumen weg.

3. und dann begann der neue Mieter die Frau mit den Kindern zu terrorisieren - bis ich kam !

Und Scheiss drauf ob es Russe, Albaner oder Franzose ist ... das fotografieren von Minderjährigen ist nun mal nicht erlaubt !

und wenn sich ein 150 kg Mann zwei kleinen Kindern sich provozierend in den Weg stellt, ist das für dich wohl auch NORMAL.

Gib besser hier keine Antworten mehr !