Darf man einen Friseursalon in eine Wohnung betreiben, wenn der Vermieter das erlaubt und wo könnte man die Genehmigung für den Beruf als Friseur erhalten?
Ich will Friseur als Arbeit betreiben, allerdings will ich das nicht als Geschäft, sondern in einer Wohnung, wo nur Termine möglich sind. Meine Frage: Wo bekomme ich eine Erlaubnis, den Beruf zu betreiben. Kann ich in einer Wohnung nach Bestimmung des Vermieters diesen Beruf betreiben.
3 Antworten
Um einen Friseurbetrieb zu betreiben, auch in einer Wohnung, braucht man iaR. einen Meisterbrief. Man muss also Friseuermeister sein. Ausnahmen sind möglich für Friseurgesellen (man braucht also einen Gesellenbrief), die mind. 6 Jahre Arbeit als Friseurgeselle in einem Salon nachweisen können, davon mind. 4 Jahre in leitender Funktion.
Nähere Auskunft erteilt die zust. Handwerkskammer.
Wenn man in einer Wohnung das Friseurhandwerk ausüben will , braucht man dazu eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung). Und dann ist es auch wieder ein Friseurgeschäft , für das du neben der Gewerbeanzeige auch die Zulassung der Handwerkskammer benötigst. Und die bekommst du nur als Meister , Altgeselle oder wenn du einen handwerklichen Betriebsleiter einstellst.
was mit Reise Gewerbe, kann man auch betreiben
Reisegewerbe heißt ohne Terminabsprache! Willst du von Tür zu Tür gehen und klingeln?