Darf ein Vermieter ungefragt den Keller des Mieters betreten?
Darf ein Vermieter ungefragt den Keller des Mieters betreten?
7 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Vermieter
In die vermieteten Räume darf der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters.
Dazu gehört auch ein Keller so denn es im Mietvertrag steht.
Nein, ausser es besteht ein Notfall bei dem man sofort handeln muss.
natürlich nicht
klar wenn er sich des Hausfriedensbruch schuldig machen will.
ohne Absprache mit dem Mieter darf er es nicht
peterobm
15.01.2017, 12:49
@wetterfrosch15
nur bei Gefahr in Verzug dürfte er den Kellerraum betreten das gilt auch für deine Wohnung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Vermieter
Ist denn dein Keller nicht verschlossen? Oder ist da eine Armatur zu der der Vermieter Zugang haben muss?
Danke für die Antwort. War mir nicht sicher, ob das geht oder nicht.