Betreten des Balkon durch Handwerker im Auftrag des VM

7 Antworten

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Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung und darf dementsprechend nicht ohne dein Wissen bzw. deine Erlaubnis betreten werden. Es ist schlichtweg Hausfriedensbruch. Wie sind den die Leut auf deinen Balkon gelangt?

derRohrdesigner 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 16:13

Über Leiter.

albatros  18.03.2013, 19:18
@derRohrdesigner

Es bleibt also der Tatbestand des Hausfriedensbruches, zumal es hier um keine Instandhaltung ging. Selbst wenn, wäre das vorher anzuzeigen gewesen. Mich interssiert dabei, ob ich der Ginko störte und du das wölltest, dass er beschnitten wird. Ich würde froh sein, solchen Baum zu haben.

derRohrdesigner 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 16:23
@albatros

Im Gegenteil. Ich fand den gut, da er die Blicke der Nachbarn ein wenig reduzierte. Aber die Frau des VM wollte es so ;-).

Aber er ist ja Gott sei Dank nicht ganz kurz. Aber als ich den VM darauf angesprochen habe, War er sehr kleinlaut.

albatros  19.03.2013, 19:20
@derRohrdesigner

Komische Frau, wär ein Scheidungsgrund. Nichts geht über einen gesunden Gingkobaum von dem man dann sogar vom Balkon aus ein paar Blättchen zupfen kann um das Gehirn zu dopen. Warum hat man dich denn nur nicht gefragt, ob dich das Naturwunder stört, ist mir ein Rätsel.

Ich bezweifle, dass es schon Hausfriedensbruch ist, denn der Balkon ist von außen über Leitern oder andere Hilfsmittel problemlos zugänglich. Er gehört zwar zur Wohnung, aber nicht zum abgeschlossenen Bereich. Diskretion verbietet es normalerweise, von außen in Fenster zu schauen und ich vermute, der VM oder sein Beauftragter hat sich diskret verhalten und sauber war man auch noch. Wo also ist das Problem?

albatros  19.03.2013, 19:21

Hausfriedensbruch liegt schon vor, wenn ich unerlaubterweise ein Grundstück betrete ...

bwhoch2  20.03.2013, 00:57
@albatros

Fragt sich hier nur, wem das Grundstück gehört und ob der Balkon auch wirklich betreten wurde. Das ist nicht erwiesen und man kann wirklich aus jeder Mücke einen Elefanten machen.

derRohrdesigner 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 16:25

Diskretion verbietet es normalerweise

Nicht nur die. Das BGB auch :-)

Jetzt die eigentliche Frage: Dürfen Handwerker, im Auftrag des VM, meinen Balkon ohne meines Wissens und in Abwesenheit betreten?

Nur mit Zustimmung des Mieters.

Der Handwerker hatte, laut Aussage der Nachbarn, eine Leiter. Der Baum steht im Garten des VM.

Sie müssten schon das Gegenteil beweisen können. Es gibt sehr große Leitern und auch andere nützliche Hilfswerkzeuge.

Und selbst wenn jemand in Ihrer Abwesenheit auf dem Balkon war um den Ginkobaum zu kürzen, das ist doch kein Weltuntergang.

anitari  17.03.2013, 19:42

Und selbst wenn jemand in Ihrer Abwesenheit auf dem Balkon war um den Ginkobaum zu kürzen, das ist doch kein Weltuntergang.

Das sehe ich anders. Balkon, das muß ich Dir ja nicht erklären, gehört zur Mietsache und Betreten der Mietsache, egal von wem, nur mit Zustimmung des Mieters.

derRohrdesigner 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 20:12
@anitari

Hinzu kommt, das nicht damit zu rechnen ist, das in der 2. Etage auf einmal Leute von draußen reingucken und man sich in der Privatsphäre gestört fühlt.

derRohrdesigner 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 19:21

Und selbst wenn jemand in Ihrer Abwesenheit auf dem Balkon war um den Ginkobaum zu kürzen, das ist doch kein Weltuntergang.

Gebe ich Grundsätzlich Recht! Nur ist das nicht alles! Ist noch einiges anderes im argen.

Grundsätzlich musst Du Handwerkern den Zutritt gestatten, wenn dies die Arbeiten erfordern, die sie am Objekt durchführen. Die Frage ist nur, inwieweit (bzw. in welcher Frist vorher) der Vermieter Euch den Besuch von Handwerkern ankündigen muss.

derRohrdesigner 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 18:33

Das ist ja das hüpfende Komma!

Ich wußte von nichts!

Das ich es erlauben muß, ist mir klar.

Kann aber nichts erlauben, wenn ich von nichts weiß.

Eichbaum1963  17.03.2013, 19:05
@derRohrdesigner

Das ist ja das hüpfende Komma!

Klasse Abwandlung, DH! (ebenso für die Antwort)

anitari  17.03.2013, 19:17
@Eichbaum1963

Klasse Abwandlung,

Kanntest Du die nicht? Die ist eigentlich Asbachuralt;-)

Eichbaum1963  17.03.2013, 19:55
@anitari

Nö, kannte ich bisher nicht, aber ich hätte ja auch selber mal darauf kommen können. ;))

Das betreten durch Beauftragte des Vermieters ist grundsätzlich vorher anzukündigen und darf in keinem Fall ohne ihre Anwesenheit geschehen. Außerdem dürfen Handwerker nicht einfach ihre Pflanzen beschneiden. Das Ganze ist Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung und sollte angezeigt werden.