Darf der Vermieter nach dem Auszug die Kaution behalten wenn es Schäden in der Wohnung gibt?
Zum Beispiel aufgeblähtes Laminat wegen Wasser oder Schmutz an den Wänden und Tapeten. Bohrlöcher von Bildern .
7 Antworten
Die Mietkaution hat den Zweck, die Forderungen des Vermieters zu sichern. Das bedeutet, dass die Kaution auch nur dafür verwendet werden darf. Je nach Umfang darf der Vermieter die Mietsicherheit teilweise oder gänzlich einbehalten, wenn er Forderungen aus dem Mietvertrag damit verrechnen kann.
Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, darf die Kaution nur zur Verrechnung von Ansprüchen verwendet werden, die auch tatsächlich aus dem Mietverhältnis entstanden sind. Andere Verwendungen der Kaution müssen vertraglich festgelegt sein.
Je nach Umfang darf der Vermieter die Mietsicherheit teilweise oder gänzlich einbehalten, wenn er Forderungen aus dem Mietvertrag damit verrechnen kann. Ohne Zweckbindung für Ansprüche aus Ihrem Mietvertrag darf Ihr Vermieter die Kaution also nicht verrechnen oder einbehalten (BGH 2012 Az.: VIII ZR 36/12).
Das kommt wie immer darauf an, ich muss binnen drei Monaten abrechnen, so die Gerichte in meinen Bezirken.
Zu bezahlen sind ja sowieso nur die Schäden, wenn die PH das nicht ordnet.
Die Summe zu beweisen ist für einen Vermieter nicht immer leicht.
Dafür gibt es die Kaution. das ist die Sicherheit des Vermieters, wenn der Mieter Schäden verursacht
Kaution ist u. a. für Schäden die der Mieter zu verschulden hat da.
Wenn das alles bei Einzug in Ordnung war und im Übergabeprotokoll festgehalten wurde dann ja.