Mietsachschäden und Haftpflichtversicherung?

Besondere Bedingungen der Haftpflichtversicherung - (Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Kaution)

6 Antworten

Deine priv. HV kommt für solche Schäden nicht auf.

Da der Nachmieter die Wohnung so akzeptiert hat wie von dir verlassen und der vor allem der Vermieter auch nicht renoviert hat, kann der Vermieter nicht von dir Schadenersatz verlangen, für eine Leistung (neu renovieren) die nicht erbracht wurde. Demzufolge kann er deshalb auch nicht deine Kaution kürzen.

Hallo, das ist genau mein Thema: In eine unrenovierte Wohnung rein, Wände renoviert(von uns), unrenoviert raus(!) und führen nun seit 3 Jahren einen Prozess, weil der VM unsere Tapeten (z. Teil "Strukturtapete") nicht akezptiert., obwohl im Mietvertrag nicht explizit Rauhfaser verlangt wurde. Die Kaution haben wir immer noch nicht. So sieht das in der Realität aus!.Unser Übergabeprotokoll hat nichts genutzt. Gruss Allesssie

Aus dem Auszug der Versicherung geht unter den Punkten lediglich hervor, welche Schäden ausgeschlossen sind.

Mein Tipp für dich: melde den Fall deiner Haftpflicht, die prüft die Ansprüche des Vermieters und dabei ist er zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn die Versicherung Betrag X zahlt, so ist das damit abgegolten und der Vermieter im Rahmen der Gesetze (also möglicher Rückbehalt eines Betrages für NK) verpflichtet, dir den Rest der Kautin zurückzuzahlen. Definitiv kann er die Kaution nicht endlos lange einbehalten, nur weil ein neuer Mieter drin wohnt.

verreisterNutzer  23.04.2017, 16:41

Ich denke nicht, dass dies notwendig sein wird.

Es kann, wenn überhaupt, nur ein Schaden übernommen werden, der entstanden ist.

Wenn der Nachmieter, wie hier beschrieben, die Wände so übernommen hat ohne Beanstandung und der Vermieter nicht neu gestrichen hat, dann ist auch kein Schaden entstanden, der ihn berechtigen würde die Kaution einzubehalten.

Er kann nur Kosten geltend machen, die auch tatsächlich entstanden sind.

rotreginak02  23.04.2017, 17:58
@verreisterNutzer

Eben..und wenn die HP ablehnt, so ist die Mieterin fein raus und braucht sich nicht selber damit rumschlagen.

Wie lange hast du da gewohnt?

der Einbehält ist sicher nicht gerechtfertigt.

Wenn die Wohnung nicht gestrichen gewesen ist, brauchst du auch nicht beim Auszug streichen.

Anwalt einschalten, der soll klagen, das müsstest du gewinnen. Verlierer zahlt Anwalt

AhmadSa 
Beitragsersteller
 23.04.2017, 16:27

Ich habe dort ungefähr 20 Monate gewohnt

Ok, also du meinst die Wände die bemalt sind.

Und wenn diese wie du sagst so übernommen wurden vom Nachmieter und nicht überstrichen oder neu tapeziert wurden, hat der Vermieter auch kein Recht deine Kaution einzubehalten!

Das Recht hat er nicht!

Schließlich sind ja keine Kosten entstanden, da ja nicht neu gestrichen wurde.