Mietsachschäden und Haftpflichtversicherung?
Hallo zusammen, hier kommt meine zweite Frage zu derselben Sache, da ich eine klare Antwort nicht bekommen habe. Noch einmal bitte ich um Geduld und, dass ihr mein schlechtes Deutsch entschuldigt.
Ich bin aus meiner ersten Mietwohnung in Deutschland vor einem Monat ausgezogen. Bei Auszug wurde es festgestellt, dass meine Kinder einige Wände bemalt haben. Da ich kurzfristig (wegen Arbeitsaufnahme) ausziehen musste, hatte ich leider keine Zeit, die Schäden zu beseitigen. Nun wohnt in der Wohnung ein Nachmieter, der die Wände angenommen, wie sie sind.
Also will der Vermieter jetzt nicht streichen, weil der Nachmieter es nicht verlangt hat, aber eill er meine ganze Kaution gegen die Schäden behalten.
Allerdings habe ich eine Privathaftpflichtversicherung und laut dem beiliegenden Auszug von den „besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung“ sind diese Schäden von der Versicherung abgedeckt (wenn ich richtig verstanden habe).
Könntet ihr bitte bestätigen, dass ich die Bedingungen richtig verstanden habe? Sind die Schäden abgedeckt?
Wenn ja, wie soll ich jetzt mit dem Anliegen vorgehen? Kann eine Erstattung erfolgen, sofern die Schäden noch nicht & wahrscheinlich nicht bald beseitigt werden? Kann ich den Vermieter zu Kooperation zwingen, während er will einfach die Kaution behalten?
Danke euch im Voraus.
Bemerkung: Bei Einzug hat der Vermieter kein Übergabeprotokoll erstellt. Das heißt, es ist nicht festgestellt, dass die Wohnung beim Einzug frisch gestrichen wurde (aber ich will mich die Schuld nicht entziehen).
6 Antworten
Deine priv. HV kommt für solche Schäden nicht auf.
Da der Nachmieter die Wohnung so akzeptiert hat wie von dir verlassen und der vor allem der Vermieter auch nicht renoviert hat, kann der Vermieter nicht von dir Schadenersatz verlangen, für eine Leistung (neu renovieren) die nicht erbracht wurde. Demzufolge kann er deshalb auch nicht deine Kaution kürzen.
Hallo, das ist genau mein Thema: In eine unrenovierte Wohnung rein, Wände renoviert(von uns), unrenoviert raus(!) und führen nun seit 3 Jahren einen Prozess, weil der VM unsere Tapeten (z. Teil "Strukturtapete") nicht akezptiert., obwohl im Mietvertrag nicht explizit Rauhfaser verlangt wurde. Die Kaution haben wir immer noch nicht. So sieht das in der Realität aus!.Unser Übergabeprotokoll hat nichts genutzt. Gruss Allesssie
Aus dem Auszug der Versicherung geht unter den Punkten lediglich hervor, welche Schäden ausgeschlossen sind.
Mein Tipp für dich: melde den Fall deiner Haftpflicht, die prüft die Ansprüche des Vermieters und dabei ist er zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn die Versicherung Betrag X zahlt, so ist das damit abgegolten und der Vermieter im Rahmen der Gesetze (also möglicher Rückbehalt eines Betrages für NK) verpflichtet, dir den Rest der Kautin zurückzuzahlen. Definitiv kann er die Kaution nicht endlos lange einbehalten, nur weil ein neuer Mieter drin wohnt.
Eben..und wenn die HP ablehnt, so ist die Mieterin fein raus und braucht sich nicht selber damit rumschlagen.
Wie lange hast du da gewohnt?
der Einbehält ist sicher nicht gerechtfertigt.
Wenn die Wohnung nicht gestrichen gewesen ist, brauchst du auch nicht beim Auszug streichen.
Anwalt einschalten, der soll klagen, das müsstest du gewinnen. Verlierer zahlt Anwalt
Ich habe dort ungefähr 20 Monate gewohnt
Ok, also du meinst die Wände die bemalt sind.
Und wenn diese wie du sagst so übernommen wurden vom Nachmieter und nicht überstrichen oder neu tapeziert wurden, hat der Vermieter auch kein Recht deine Kaution einzubehalten!
Das Recht hat er nicht!
Schließlich sind ja keine Kosten entstanden, da ja nicht neu gestrichen wurde.
Ich denke nicht, dass dies notwendig sein wird.
Es kann, wenn überhaupt, nur ein Schaden übernommen werden, der entstanden ist.
Wenn der Nachmieter, wie hier beschrieben, die Wände so übernommen hat ohne Beanstandung und der Vermieter nicht neu gestrichen hat, dann ist auch kein Schaden entstanden, der ihn berechtigen würde die Kaution einzubehalten.
Er kann nur Kosten geltend machen, die auch tatsächlich entstanden sind.