Vor Auszug Tapeten entfernt, müssen wir jetzt noch Wände verputzen, wie es der Vermieter verlangt?
Hallo, wir haben vor in der Wohnung in der mein Vater, 36 Jahre gewohnt hat, bevor er jetzt verstorben ist die Tapeten entfernt, die Teppichböden rausgerissen und die Löcher in den Wänden von den Nägeln usw. zugespachtelt. Jetzt will der Vermieter, dass wir die Decken an denen wir die Tapeten entfernt haben verputzen, da der Putz abfällt. Sind wir dazu auch verpflichtet? Wir können doch nichts dazu wenn sich der alte Putz löst!
Vielen Dank
10 Antworten
Was sind Schönheitsreparaturen?
Hierzu zählen nur: Das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (BGH RE WM 87,306).
Mit anderen Worten: Zu den Schönheitsreparaturen zählt alles, was sich bei normalen Wohnen abgenutzt hat und i.d.R. "mit Farbe, Tapete und etwas Gips" erneuert werden kann.
Schäden, die der Mieter nicht selbst verschuldet hat (Risse in der Decke oder Wänden), zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Grundsätzlich gilt: Ohne besondere Vereinbarungen im Mietvertrag ist der Mieter überhaupt nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Sie sind dann Sache des Vermieters (BGH RE WM 85,46).
Weiß zwar nicht was das Gesetz dazu sagt, kann es mir aber absolut nicht vorstellen, daß es zur Pflicht eines Mieters zählt. Ich würde mich gegen solche Auflagen wehren.
Da ist als erstes der Mietvertrag ausschlaggebend. Sollte nichts drin stehen, ist die Wohnung besenrein zu verlassen. Näheres kann man zu deinen Angaben nicht sagen.
36 Jahre?? Guck mal in den alten Mietvertrag, ob ihr überhaupt irgend etwas machen müsst.
der tip mit dem mietvertrag ist richtig, der komentar ist nicht hilfreich.
das sind dann keine Schönheitsreparaturen mehr und somit seine Sache
Soweit ich informiert bin sogar nach dem neuen Gesetz die alten Klauseln hinfällig.