Darf der Vermieter in einem priv. Studierendenwohnheim ohne Termin, ohne Anwesenheit und Zustimmung des Mieters das Zimmer betreten?
Im aktuellen Fall gab es vor 3 Monaten eine Benachrichtigung, dass sie in alle Zimmer wegen Wartungsarbeiten müssen und sie schrieben, dass dies ungefähr 2 Wochen dauern würde.
Letzte Woche wurden nun die Zimmer auch in Abwesenheit ohne Ankündigung betreten.
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Im Mietvertrag steht, dass es ein generelles Zutrittsrecht für Reparaturarbeiten gibt. Wenn der Mieter zu einem Termin nicht anwesend ist - darf der Vermieter per Zweitschlüssel das Zimmer betreten.
Im zweiten Absatz: Mieter ist verplichtet den Zugang zu ermöglichen
1) während Arbeitszeiten der Verwaltung zur Prüfung des Zustands der Mieträume.
2) Ausführung von Arbeiten
3) Meldung eines Schadens
4) Jederzeit bei Gefahr
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Ist das zulässig?
(Ihr könnt keine Rechtsberatung geben, jedoch was ist eure fachliche Meinung dazu?)
6 Antworten
Ich habe die Kommentare bisher gelesen. Meines Erachten geht es dir um den Begriff Zutrittsrecht.
Schau mal hier rein.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/mietrecht/zutrittsrecht
Ja, das ist zulässig.
Du erlaubst es ihm ja. Ist ja nun nicht "einfach so".
Ohne Termin und mein Wissen?
Nochmal - DU hast es ihm erlaubt!
Das verstößt doch gegen geltendes Recht - oder nicht?
Ein generelles Zutrittsrecht ist unzulässig.
Sag mal, was ist so schwer daran? DU hast es ihm erlaubt!
Ich hab es verstanden, aber verstehst du auch, dass ich frage, ob solche Klauseln unzulässig sind?
Nein, solche Klauseln sind nicht unzulässig. Wir haben Vertragsfreiheit, der Vermieter hat keine Monopolstellung, du bist nicht von ihm abhängig und er hat keine Notlage ausgenutzt. Also dürft ihr vereinbaren, was immer ihr wollt.
Vertragsfreiheit. Du hast das so unterzeichnet.
Wenn nun Teile des Vertrages aber unzulässig sind oder gegen das Gesetz verstoßen?
dann Gibt es vermutlich eine salvatorische Klausel oder?
Ja, kann sein - dann kannst du dem ganzen widersprechen. Aber du hast dir das doch vorher so durchgelesen und erst jetzt kommst du auf den Trichter?
Da verstößt aber nichts gegen das Gesetz.
Da steht Termin.
Jedoch gab es keinen festen Termin, auch hatte ich kein Wissen darüber. Nur eine Mail vor 3 Monaten, dass Arbeiten 2 Wochen dauern und sie in die Zimmer gehen.
Du hast dem Vermieter doch erlaubt, die Wohnung zu betreten.
Wo steht, dass es ein fixer Termin sein muss? Der Zeitraum wurde doch benannt. Was ist das für dich? Und ausschlaggebend ist, dass der Vermieter zu Reparaturarbeiten da rein darf. Worüber regst du dich auf? Wurdest du beklaut? Oder gab es sonstwas? Wie gesagt - du hast so unterschrieben und wenn es dir nicht passt dann versuche eine Regelung mit dem Vermieter zu finden oder zieh aus oder reiche Klage ein.
Sehe den Verständnishaken, habe es unverständlich geschrieben.
Vor 3 Monaten wurden schonmal Reparaturarbeiten durchgeführt 2 Wochen lang - angekündigt mit der Zeitangabe 2 Wochen. Letzte Woche wurden wieder welche ausgeführt ohne eine Ankündigung.
Ich meinte, dass es Grenzen in der Vertragsfreiheit im Wohnungsrecht gebe und die Klauseln vllt unzulässig sind.
Merci für deine Posts.
Da die Reparaturarbeiten angekündigt wurden ist es zulässig. Man kann ja dafür sorgen, daß man da ist wenn die Handwerker die Bude betreten müssen.
Und wenn man selber keine Zeit hat kann man nen Kumpel in die Bude setzen.
Und was das betreten letzte Woche angeht: wann waren denn die Wartungsarbeiten geplant? Nur, weil die erste Ankündigung vor 3 Monaten war heißt das ja nicht, daß nicht die Wartungsarbeiten von letzter Woche damit gemeint waren. Also immer genau lesen was da steht. Bei Wartungsarbeiten gibt es manchmal noch Nacharbeiten. Wegen fehlender Ersatzteile oder sowas gerne mal ein paar Tage später. Gehört aber zu der ersten Aktion...
Und es schadet nicht, die Bude immer halbwegs so in Ordnung halten daß es einem nicht peinlich sein muss wenn da Handwerker reingehen.
Man sollte als Mieter durchaus auch ein Interesse daran haben daß die Bude bewohnbar bleibt. Immerhin bezahlt man ja Miete für die Bude. Was hat man davon, Wartungsarbeiten zu sabotieren? Nur mal so zum Nachdenken...
Interessant wird es erst, wenn sich diese Reparaturarbeiten auffällig häufen. Also wenn der Vermieter alle 2 Wochen irgendwas "repariert"... Aber wenn die Bude dermaßen baufällig ist sucht man sich eh am besten was neues.
warehouse14
Die Bude ist sauber!
Es geht ums Prinzip! Auch möchte man nicht, dass vllt wichtige Unterlagen herumliegen, Wertsachen etc....
Ja ok, unverständlich geschrieben von meinerseite. Die 2-wöchigen Arbeiten bezogen sich auf einen Zeitraum von vor 3 Monaten. Auch da gab es keinen festen Termin, zu dem man anwesend sein könnte, sondern einen Zeitabschnitt von 2 Wochen. Der besagte Freund hätte dann für 2 Wochen im Zimmer sein müssen. Die Arbeiten von letzter Woche wurden nicht angekündigt.
Wichtige Unterlagen und Wertsachen lässt man auch nicht offen auf dem Schreibtisch liegen. Man verwahrt sie in abgeschlossenen Schubladen und sowas. Dann ist es egal, ob der Vermieter Handwerker reingelassen hat.
Wenn dann was fehlt ist es Einbruch/Diebstahl. Mit einer überschaubaren Verdächtigenzahl... Auch dann, wenn man den Leuten erlaubt hat die Bude zu betreten.
Handwerker dürfen nämlich auch nur an die Dinge, für die sie bestellt wurden. Rumschnüffeln in den Wohnungen ist kein Teil ihres Berufsbildes.
Und die wenigsten Handwerker haben ein Interesse daran, einen miesen Ruf zu erhalten wegen irgendwelcher Vorfälle.
Und ich denke, kaum ein Student hat wirklich so viele Wertgegenstände, daß er sich solche Sorgen machen muss. Die meisten Dinge, die für Studenten wertvoll sind, werden anderen Leuten nicht mal ins Auge fallen...
Also mach Dir einfach weniger Stress. Damit lebt es sich entspannter.
Ich weiß nicht, versteht man mich nicht, dass ich nicht will, dass ohne Ankündigung oder ohne mein Wissen mein Zimmer betreten wird?
Möchtest du, dass dein Vermieter ohne Ankündigung in deine Wohnung geht?
Da ich die meiste Zeit zuhause bin würde ich das eh mitkriegen. Und würde mich über einen Kaffeegast an meinem Tisch freuen. Meine Vermieterin ist ne echt nette Oma. 😉
Wenn Du ne Bude willst, in der niemand außer Dir Zutritt hat dann kauf Dir ein Haus.
Du kannst auch das Schloß austauschen und Dich dann über die Rechnung vom Vermieter freuen wenn er von Dir den Schaden ersetzt haben will der entstanden ist, weil Du die Wartungsarbeiten sabotiert hast.
In Deiner Bude darfst ja jederzeit ne Kamera installieren. Wenn die dann was ungewöhnliches aufzeichnet kannst denjenigen anzeigen. Wäre aber klug, zumindest nen gut sichtbaren Hinweis zu geben daß es da Videoüberwachung gibt...
no comment
Die Klausel ist unter dem Vorbehalt der Ankündigung nicht zu beanstanden. Dein Einverständis zum Betreten für angekündigte Reparaturen u. dgl. bei Abwesenheit hast du mit Unterschrift erteilt.
Es gab eine Ankündigung; dass die nicht taggenau getroffen werden konnte, liegt in der Natur der Sache.
Also darf der Vermieter bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten einfach so ohne Auflagen mein Zimmer betreten?