Welche Rechte hat der "Büger" zur Wohnung?
Wenn der Mieter jemanden hat, der von Anfang an für seine Wohnung bürgt, also keine Miete, nicht dort wohnt, nur bürgt, was hat der "Bürger" für Rechte?
Darf er zB die Wohnung einfach betreten ohne das Einverständnis des Mieters?
Und der Mieter: muss er den Vermieter reinlassen?
Wäre super wenn ihr mir ein paar Links geben könntet.
5 Antworten
Also das ist ein Bürge und er hat zimindest das Recht, daß der Mieter die Miete auch zahlt. Ein Recht an der Wohnung hat er dadurch nicht, wenn er allerdings als Bürge für die Mietzahlungen eintreten muß, kann es kompliziert werden (denn dann gilt, was in dem Vertrag ausgehandelt ist)
Der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund und dann nach Anmeldung in die Wohnung (z.B. um Schäden zu besichtigen) - allerdings darf er bei "Gefahr im Verzuge" schon auch ohne große Anmeldung in die Wohnung (wenn z.B. das Wasser durch die Decke läuft und der Mieter reagiert nicht)
Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird aber von den Gerichten sehr eng ausgelegt - also einfach mal schauen, ob es aufgeräumt ist, geht gar nicht ;-)
Und "nur" bürgt, ist eine seltsame Formulierung, denn der Bürge trägt das volle Risiko, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwüstet
Das ist ein "Bürge" und der darf mit gemeinsamer Absprache in die Wohnung. Er kommt und sagt: ich möchte in dieser Woche die Wohnung sehen und dann macht ihr einen Termin.
Für was genau hast Du denn gebürgt? Dafür, dass er ein anständiger Kerl ist?
Du bist dann kein Bürge sondern ein Leumundszeuge und als solcher hast Du gar keine Rechte und dafür auch keine Pflichten.
Das heisst nicht Bürger, sondern Bürge. Der bürgt für die pünktliche Mietzahlung. Rechte auf das betreten der Wohnung leiten sich daraus nicht ab.
Auch der Vermieter hat nicht das recht, ohne Einverständnis des Mieters die Wohnung zu betreten!
Google mal das deutsche Grundgesetz, da ist auch die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert.
Der Bürge hat überhaupt kein Recht, die Wohnung zu betreten. Der Vermieter nur, wenn er einen Grund hat und nur nach Anmeldung.