WG - Betreten des Vermieters
Darf mein Vermieter sich unangekündigt Zutritt zur WG beschaffen? Er hat einen Schlüssel und geht hier ein und aus wie es ihm passt. Jeder hat hier einen separaten Vertrag und ein Zimmer steht leer. Darf er einfach hier rein ohne vorher bescheid zu sagen. Ist das Hausfriedensbruch? Wir haben auch vor ein paar Tagen bemerkt, dass er in der Wohnung war und uns Besteck und Putzmittel geklaut hat. Ich weiß nicht, wie das bei WGs geregelt ist aber bei Nicht-WGs wäre das ein eindeutiger Hausfriedensbruch.
12 Antworten
Der Vermieter darf definitiv auch bei einer WG die gesamte Wohnung nicht ohne Zustimmung der Mieter betreten - eine WG hat dieselben Rechte wie ein Einzelmieter. Der Vermieter darf die Wohnung nur nach vorheriger Ankündigung nach vereinbartem Termin betreten - es sei denn, es liegt ein Notfall (wie z.B. Wasserrohrbruch) vor. Alles andere ist Hausfriedensbruch. Es gibt für WGs keine gesonderten Regelungen - eben weil für WGs dieselben mietrechtlichen Vorschriften gelten wie für "normale" Wohnungen. Das Besondere an WGs besteht nur darin, dass es für die Nutzung der Räume interne Regelungen gibt, die die Nutzer unter sich ausgemacht haben. Aber die gehen den Vermieter nichts an. Letztlich haben in der Regel bei WGs die Mieter alle den Mietvertrag gemeinsam mit dem Vermieter abgeschlossen. Oder es gibt nur ein oder zwei (feste) Mieter, die den Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen haben - aber dann mit der Option, dass eine bestimmte Anzahl von Personen als Mitnutzer dort die Räume für einen bestimmten Zeitraum nutzen dürfen. Aber das weiss der Vermieter bei Vertrags abschluss; auch wenn er die konkreten Personen selbst nicht kennt. Aber selbst dann ist er an den Mietvertrag mit dem einen oder zwei Mietern gebunden! Er hat die gesamte Wohnung als Tabu zu respektieren und unterliegt auch bei einer (internen) WG dem Mietvertragsrecht des BGB und hat sich Eigenmächtigkeiten i.S. eines Hausfriedensbruches zu enthalten!
Am Besten neues Türschloss einbauen. Vermieter dürfen noch nicht einmal einen Schlüssel zurückbehalten geschweige denn dass er einfach unangekündigt in die Wohnung darf, weder allein noch in eurem Beisein. Er hat sich vorher anzukündigen und einen Termin mit euch auszumachen.
nein er darf nicht in die wg ich würde schloß austauschen und alte aufheben !
selbst er darf ohne eure wissen keinen 2 schlüssel haben
wie es oben geschrieben ist darf er nicht in Wohnung ohne euren Erlaubnis selbst wenn es brennt nicht sonst Hausfriedensbruch es sei den feuerwehr sind da dann oder polizei )nur notfall=darf er es öffnen
einfach neuen schloss einbauen lassen da braucht ihr auch keinen Genehmigung den Vermieters und ihr habt euren ruhe
der Vermieter hat während Eurer Abwesenheit nichts in dieser Wohnunmg zu suchen und wenn er das Bedürfnis hat, dann nur gegen Voranmeldung, er begeht permanent Hausfriedensbruch....neuen Zylinder einbauen dann hat das ein Ende