Darf der Vermieter mein Grundstück betreten?

4 Antworten

Der Vermieter darf "sein Grundstück" (wenn es vermietet wurde, nach Anmeldung) betreten.

TiefDurchatmen  28.07.2014, 22:53

Nicht ganz: zum einen muss ein "berechtigtes Interesse" vorliegen - alles nicht nur ein "ach ich guck mal, ob die Beete auch schön gepflegt sind. Zum anderen reicht nicht einfach eine "Anmeldung", sondern er muss einen Termin vereinbaren.

Solange du Mieter bist hast du das sog. "Hausrecht", d.h. du allein entscheidest, wer das von dir gemietete Grundstück betreten darf. Im Grunde kannst du es damit auch dem Eigentümer verbieten. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen: wenn dein Vermieter/der Eigentümer ein "berechtigtes Interesse" hat, das Grundstück zu betreten, weil z.B. Arbeiten dort notwendig sind oder er im Falle eines bevorstehenden Auszuges des Mieters eine Begehung oder Besichtigung ansteht. Dafür muss er aber in einem angemessenen Zeitraum einen Termin mit dir vereinbaren (ich glaube, mindestens eine Woche). Sollte allerdings Gefahr in Verzug sein (Baum droht umzukippen und er ist dafür zuständig o.ä.), dann müsstest du ihn auch kurzfristig darauf lassen. Falls diese Aussage nicht 100% korrekt ist, dann bitte ich um Entschuldigung - aber im Zweifelsfall kannst du das Thema auch googeln.

TiefDurchatmen  28.07.2014, 23:29

Ja, wenn du deine Zustimmung nicht gibst und auch kein triftiger Grund vorliegt (ich kenne den Sachverhalt nicht), dann darf niemand Haus/Wohnung/Grundstück betreten! Für ein gutes Verhältnis bietet es sich natürlich an, eine Einigung zu finden, aber es könnte ja sein, dass du z.B. eine Feier hast oder im Urlaub bist - von daher muss auch der Eigentümer einen Termin absprechen bzw. absprechen lassen!

TiefDurchatmen  28.07.2014, 23:25

Unabhängig davon, ob der Eigentümer einen Immobilienverwalter o.ä. mit der Vermietung beauftragt hat - das Hausrecht besitzt der Mieter, der im Mietvertrag eingetragen ist. Und damit erteilst du (als Mieter) die Erlaubnis, wer die Wohnung oder das Grundstück betreten darf. Falls der Eigentümer ein "berechtigtes Interesse" hat und M.D. Immobilien darüber informiert hat, dann müssen die mit dir einen Termin vereinbaren! Im besten Fall kontaktieren die Eigentümer den Mieter natürlich selber und einigen sich am Telefon.

Chronm 
Beitragsersteller
 28.07.2014, 23:12

Danke erstmal für die Antwort. Leider bin ich nicht der direkte Mieter sondern da ist halt noch dieser "Zwischenvermieter" M.D. Immobilien. Kann es sein das dieser dem Besitzer erlaubt hat die Wohnung zu betreten und ist es rechtens wenn er mich in diesem Fall nicht darüber informiert?

Chronm 
Beitragsersteller
 28.07.2014, 23:21
@Chronm

Sorry ich hab so spontan nicht gefunden wie ich den Kommentar bearbeiten kann.

Heißt das dann so zu sagen im Klartext das wenn es nicht explizit erlaubt wurde ist es nicht erlaubt?

hsk10  29.07.2014, 09:26
@Chronm

Das ist richtig

Ohne trifftigen Grund und ohne rechtzeitige Voranmeldung darf niemand ohne Deine Zustimmung die Mietsache betreten.

Hier mal ein Link zu Besichtigung und die annerkannten Gründe für eine Besichtigung:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

MfG

Johnny

Ähm, verstehe ich es nicht, oder du? So lange dir das Grundstück samt Haus nicht gehört, darf der Eigentümer es selbstverständlich betreten. Lediglich in deine Wohnung darf er nur mit Vorankündigung und Terminabsprache rein.

Wobei mit selbstverständlich betreten nicht gemeint ist, mal eben beim Kaffekränzchen im Garten zu stören, sondern so was wie Inaugenscheinnahme insgesamt der Allgemeinflächen, ob alles in Ordnung ist.

hsk10  29.07.2014, 09:17

Hallo, das was Du sagst ist nicht richtig. Ein Vermieter darf nicht ohne vorherige Anfrage beim Mieter das Grundstück betreten. Wo kommen wir den da hin wenn jeder Vermieter mal eben nachsehen kann ob der Mieter zu Hause ist. Ich bin selbst Vermieter und habe eine Wohnung mit Garten vermietet. Die Mietsache ist zwar Eigentum des Vermieters aber der Vermieter ist während der Mietzeit nicht der Besitzer der Mietsache. Ich als Mieter würde dem Vermieter mitteilen, dass er selbstverständlich aus DRIFTIGEM Grund und mit Voranmeldung d.H. Terminabsprache die Mietsache besichtigen. Wie gesagt: Es muss ein wichtiger Grund zur Besichtigung des Vermieters vorliegen. Auch eine wie Du sagst "Inaugenscheinnahme" ist nicht ohne driftigen Grund möglich und kann auch nicht beliebig oft durchgeführt werden

TiefDurchatmen  28.07.2014, 22:57

Tut mir leid, Michi, leider du: Der Anspruch des Mieters ergibt sich aus §§ 1004 analog, 823 Abs. 1 BGB. Ganz gleich, wie selten und wie kurz der Vermieter künftig mal eben auf sein vermietetes Grundstück will: Tut er es, muss er dafür ab sofort sogar noch eine Strafe zahlen (AG Brühl, Urteil v. 12.10.2010, 26 C 140/10).