Wäsche auf Dachboden, Tür abgeschlossen?
Hallo, mein Vermieter hat mir von Anfang an gesagt, dass ich meine Wäsche nicht in der Wohnung trocknen darf und so steht es auch im Mietvertrag. Zur verfügung gestellt wird uns (also allen Mietern) der Dachboden wo nebenan auch eine Waschmaschine ist die wir gegen Geld benutzen dürfen (28 m² Wohnung = keine Waschmaschine). Kommen wir zum Punkt. Für den Waschmaschinenraum / Dachboden gibt es nur einen Schlüssel. Man darf sich einmal in der Woche in eine Liste eintragen und bekommt dann den Schlüssel um seine Wäsche zu waschen und das einen Tag. Am nächsten Tag muss dieser wieder weitergegeben werden. Wenn ich meine Wäsche nun auf dem Dachboden aufhänge und diese aber am nächsten oder übernächsten Tag brauche, komme ich nicht dran, da die Tür immer abgeschlossen ist. Den Vermieter habe ich bereits gefragt, ob ich den Schlüssel nachmachen darf, um an meine Sachen zu kommen und dieser meinte das ich es nicht dürfe. Jetzt ist meine Frage: Darf mir der Vermieter das wirklich verbieten an meine Sachen zu kommen? Denn diese trocknen unterschiedlich schnell je nach Wetter und das dauert halt...
5 Antworten
Er kann das Wäschetrocknen in der Wohnung nicht verbieten.
Lies selbst:
"Mieter können ihre frisch gewaschene Wäsche in der Wohnung trocknen. Das gilt auch, wenn ein Trockenraum zur Verfügung steht. Allerdings muss der Mieter darauf achten, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen."
Und:
"Wenn sich der Vermieter vertraglich verpflichtet hat, Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, muss er dem Mieter auch den Zugang hierzu ermöglichen."
http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/waeschetrocknen-in-der-wohnung-ist-erlaubt-aid-1.3393086
Also stelle einen kleinen Ständer auf oder mach einfach den Schlüssel nach, wenn sich Dein Vermieter weiterhin sturstellt.
Meiner Meinung nach ist das Nötigung, was der Vermieter macht. Nötigung definiert sich nach meiner Meinung nicht immer durch ein offensichtliches, aktives Drängen eines Dritten, sondern auch durch passives auf stur stellen.
Genau! Kenne ich auch- diese Problematik.
Ohne mit Gesetzestexten zu kommen: nein, der Vermieter darf dir nicht verwehren- im Falle einer solchen Regelung- uneingeschränkt an dein Eigentum zu kommen! Sprich mit ihm nochmal darüber. Teile ihm mit, dass er dir den Zugang zu deinem Eigentum (in diesem Falle die Wäsche) nicht verweigern darf und bitte ihn darum, eine Lösung zu finden.
'Frage den Mieter der an dem Tag den Schlüssel hat.
Oha, der Vermieter hält euch ja wie seine Sklaven! Natürlich darfst du Wäsche in deiner Wohnung aufhängen, auch wenn es nur 28qm sind. Du kannst dir auch selbst eine Wm reinstellen, wenn du willst. Es gibt auch kleine Waschmaschinen.
Ob er den Verdienst, den er mit dem Verleih seiner Waschmaschine erwirtschaftet wohl auch versteuert?
Nach der "Logik" deines Vermieters müsstest du ja bei zum Beispiel 7 Mietparteien eine Woche auf deine Sachen warten.
Wie dumm kann denn ein Vermieter sein??! Als ob alle Klamotten in ein paar Stunden trocken sind! Jeans trocknen zum Beispiel nicht so schnell.
Wende dich an den Mieterbund.