Dürfen Handwerker unangemeldet mit einem Schlüssel in mein angemietetes Ferienhaus ?

3 Antworten

Ich weiß ehrlich nicht, ob ihr irgendeinen Erfolg gegen den Vermieter haben könntet .

Auf jeden Fall sehe auch ich (Fewo-Vermieter) UND ebenfalls Fewo- Mieterin, wenn ICH in Irlaub fahre) so etwas als absolut nicht in Ordnung an.

Was ich an Deiner Stelle jetzt erstmal als erstes anstreben würde, wäre klären zu lassen, wie es dazu kam, das muß geklärt werden! Und danach entscheiden! Nochmal Druch auf Campingleitung und Vermieter machen, das zu klären.

Solche Arbeiten nicht während der Vermietung, Saison erledigen zu lassen , ist betriebsfern und geradezu weltfremd, sage ich als Vermieterin. Es ist kaum vorstellbar, was bei Vermietungen im Laufe einer Saison alles kaputt geht. Gäste gehen ja leider mit Ferienwohnungen oft alles andere als pfleglich um. Ständig ist irgendwas kaputt. Die Handwerker verdienen an unseren Ferienwohnungen mehr als wir. Wir VERSUCHEN, Reparaturen auf Gästewechselzeitpunkte zu legen, klappt aber oft nicht. Wir können nicht nach jeder Buchung in der sehr !!! kurzen Saisonzeit die Objekte vorsorglicherweise über Tage frei stehen lassen, um alle Reparaturen ausführen zu lassen.

Dann bespreche ich mich mit meinen Gästen. Manche wollen anwesend sein, wenn Reparaturen durchgeführt werden müssen, die meisten erlauben mir den Zugang zusammen mit Handwerkern, einige sind sogar einverstanden, wernn ich den Handwerkern den Schlüssel gebe- natürlich habe ich nur Betriebe, denen ich vertraue. Manche erlauben gar nichts- auch o.k. , aber dann dürfen sie sich nicht beklagen, wenn etwas nicht mehr funktioniert oder ein Bett zusammenbricht (ich begreife echt nie, wie viele Schäden es an Betten gibt- wir bemerken die und reparieren sie schnellstmöglich- was machen da die Gäste nur?- o.k einen Unterschied gibt es sicher- sehe ich wenn nachher , nachdem die Gäste abreisen, immer noch alle Möbel anders stehen- die Möbel werden verrückt ohne Ende- oft dann sogar so stehen gelassen- nicht selten kann ich die ALLEINE gar nicht mehr zurückrücken- brauche dazu fremde Hilfe )-:

ICH würde als Mieter da vermutlich trotzdem kein Faß aufmachen - abgesehen von der Rechtslage, die ich nicht genügend kenne

Gründe

  1. ich habe mit meiner Zeit besseres zu tun
  2. Du weißt, selbst, wenn Du die Rechtslage rausbekommst nicht, an wen die Klage überhaupt richten (es gäbe 2 potentielle Adressaten)
  3. bei kleinen nachvollziehbaren menschlichern Versehen klage ich ohnehin nicht, wenn mir nicht ein massiver Schaden entstanden ist.

Was soll so eine Anzeige bringen? Dir ist ja offensichtlich nichts gestohlen worden. Generell wird man sagen können, dass ein vermietetes Hotelzimmer oder ein vermietetes Ferienhaus vom Vermieter betreten werden kann, wenn ein akuter Notfall vorliegt (z.B. Wasserrohrbruch).

Weltenbummlerxy 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 21:37

Ohne vorherige Anmeldung / Ankündigung darf NIEMAND dein angemietetes Objekt betreten. Im Notfall wäre es Ok, alles andere muss mit dem Mieter abgesprochen werden. Bei uns handelte es sich um KEINEN Notfall. Es geht doch nicht auf, wenn ich in Urlaub bin und mal einfach so jemand reinspaziert, etwas repariert und wieder geht. Ich war schon XXXX mal in Ferienhäuser, Wohnungen usw......das ein Handwerker einen Schlüssel besitzt OHNE das Vermieter oder Reception davon etwas wissen, passt doch gar nicht zusammen. Bin aber eine Ecke weiter......Vermieter darf auf dem Campingplatz KEINE Reparaturen zum jetzigen Zeitpunkt / Saisonstart verrichten lassen.....zu erreichen ist er auch seid Tagen nicht mehr, PASST schon !! Lg

Das wird wohl ausgehen wie das Hornberger Schiessen, es wird nichts bei herauskommen, den Ärger würde ich mir schenken, du könntest es allenfalls in den einschlägigen Ferienportalen kommunizieren, damit Andere gewarnt sind. Mehr würde ich nicht machen, da wäre mir meine Zeit zu schade für.

Weltenbummlerxy 
Beitragsersteller
 23.03.2018, 21:58

Da wohl niemand weiß, wer noch einen Schlüssel hat , außer wir als Urlauber , liegt es doch wohl nah, dass man früher abreist, abreisen muss !!!! Man kann zwar von innen zu machen, aber von außen auch wieder aufschließen !!! Wir sind nicht so begeistert, wenn , nennen wir es BESUCH einfach so mal reinschaut . Somit steht nun zumindest eine Rückerstattung an . Lg