Einbauküche vom Vermieter dulden?
Hallo, wir sind zum 01.08.2020 aus unserer bisherigen Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag läuft noch bis 30.09.2020. Jetzt wollen die Vermieter für den Nachmieter eine Küche einbauen lassen. Soweit ich weiß, handelt es sich beim erstmaligen Einbau einer Küche um eine Modernisierungsmaßnahme die wir dulden müssen? Ich meine auch, klar, wir sind bereits ausgezogen. Aber anderseits, haben wir von der Küche nichts mehr und sind aktuell ja noch offiziell Mieter. Müssen wir dulden, dass zum einen die Handwerker kommen und das ausmessen und zum andern die Küche dann tatsächlich bereits eingebaut wird solange wir noch Mieter sind? Wie früh muss sowas angekündigt werden? Bitte mit entsprechender Paragraphenangabe zum Nachlesen oder Gerichtsurteile falls es dazu was gibt.
Der Beauftragte von der Hausverwaltung meinte, meine Vermieter hätten für die Wohnung einen Zweitschlüssel. Also "notfalls" kämen sie auch ohne unseren Schlüssel (und ohne unsere Erlaubnis) rein. Beim Einzug hieß es, dass mir alle Schlüssel übergeben worden waren. Was kann ich machen, falls meine Vermieter tatsächlich noch einen Schlüssel haben und dann ohne meine Erlaubnis in die Wohnung gehen?
Danke für Rückmeldungen.
5 Antworten
Warum unnötig Stress machen?
Biete Deinem Vermieter an, die Wohnung sofort zu übergeben und er Dir die Miete für September erlässt, dann kann er da schalten und walten wie er will.
Mit der Septembermiete muss aber noch ein Teil der neuen Einbauküche finanziert werden...
Das will er eben nicht. Die Wohnung ist erst zum 01.10. weitervermietet. Solange sind wir noch Mieter und müssen die volle Miete zahlen. Nachher waren die Handwerker drin, machen irgendwas kaputt und dann will keiner mehr gewesen sein? Wir sind ja früh genug ausgezogen, dass bei der aktuellen Wohnungsmarktsituation deutlich schneller ein geeigneter Nachmieter hätte gefunden werden können. Aber nichts ist passiert. Und solangsam platzt uns der Kragen mit den ganzen Forderungen die gestellt werden, und uns wurde kein Stück entgegen gekommen. Und dann wird immer einen Tag vorher erst oder erst am selben Tag nach dem Schlüssel verlangt.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder sofortige Aufhebung des Mietvertrages und Erstattung der evtl. für September bereits gezahlten Miete oder Rückgabe der Wohnung erst am 1. Oktober (lt. BGB Rückgabe nach Beendigung des Mietverhältnisses).
Lässt der Vermieter während der Kündigungsfrist in der bereits leergezogenen Wohnung aber bei weiter bestehendem Mietverhältnis Umbauten in der Wohnung durchführen, entfällt die Pflicht der Mietzahlung ab Beginn der Arbeiten.
Es wird wohl auch nicht bei lediglich dem Einbau der Küche bleiben. Er will ab 1.10. neu vermieten, es muss also sicher da Einiges hergerichtet (renoviert) werden. Es wäre deshalb in seinem Interesse jetzt die Wohnung zurückzunehmen und die Miete nicht mehr zu fordern.
Entscheidend ist, was wirksam im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen vereinbart ist und nicht was der Vermieter will.
Also: Was steht dazu im Mietvertrag?
Wegen Schlüssel:
Gleich mal den Schließzylinder austauschen. Sobald man den Verdacht hat, dass ein Vermieter noch einen Schlüssel zurück behalten hat und vor hat, den für ein unberechtigtes bzw. heimliches Betreten der Wohnung zu nutzen, sollte man das tun. Manche machen das generell rein zur Vorbeugung.
Wegen Küche: Handwerker zum Ausmessen rein lassen. Darauf hätte der Vermieter ein Recht, egal ob Ihr noch drin wohnen würdet oder nicht. Dazu solltet Ihr mit dem Vermieter oder direkt mit den Küchenbauern einen Euch passenden Termin absprechen.
Küche einbauen:
Unbedingt vor her die Übergabe an den Vermieter machen mit Protokoll und Notieren aller Zählerstände.
Beim Einbau einer Küche werden Elektrogeräte eingesetzt, es gibt unweigerlich Schmutz und Wasser wird auch verbraucht, wenn auch sehr wenig.
Zudem ist in einer leeren Wohnung davon auszugehen, dass die notwendigen Schreinerarbeiten über mehrere Räume der Wohnung verteilt durchgeführt werden.
Deshalb vorher die Wohnung an den Vermieter vertragsgemäß übergeben, Schließzylinder wieder zurück tauschen und alle Schlüssel abgeben. Sollte das mehrere Tage vor dem 30.09.2020 passieren, könntet Ihr sogar die Miete anteilig für diese Tage zurück verlangen.
Wozu ich nicht raten würde: Jetzt mordsmäßig Stunk zu machen. Es rächt sich spätestens bei der Übergabe und wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht.
Danke, das klingt schon Mal sehr hilfreich. Ich habe mich eigentlich immer gut mit meinen Vermietern verstanden. Aber ich finde sie nehmen sich jetzt einfach zu viel raus und ich weiß nicht, ob sie das alles dürfen. Bin ihnen durch den frühen Auszug sehr entgegen gekommen. Hätten deutlich früher einen passenden Nachmieter finden können. Läuft von deren Seite für uns alles sehr schleppend. Wenn wir aber was machen sollen, dann sollen wir direkt springen.
und ich weiß nicht, ob sie das alles dürfen.
Aber darauf kommt es doch nicht immer an. Also regelt alles ganz normal, erklärt aber Euren Standpunkt.
Seid entgegenkommend, was den Termin zum Ausmessen anbelangt, aber besteht darauf, dass die Wohnung vor dem Kücheneinbau zurück gegeben wird.
Der Tausch des Schließzylinders soll weitere Vertrauensbrüche verhindern, denn es ist ein Vertrauensbruch, wenn man irgendwann erfährt, dass der Vermieter während der ganzen Mietzeit einen Schlüssel zurück behalten hatte.
Dadurch, dass die Vermieter alles über die Hausverwaltung laufen lassen ist das alles nun etwas problematisch und unpersönlich geworden. Wie gesagt, haben wir uns immer gut verstanden. Aber seit die Hausverwaltung involviert ist, pochen die natürlich auf ihre Rechte oder eben Rechte die sie gerne hätten, wie dass der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten darf und dann einfach in die Wohnung kann, wenn wir keine Zeit haben.
Hast Du richtig erkannt. Gerade eine Hausverwaltung sollte das wissen und da dadurch noch weitere Personen einbezogen sind, solltest Du das unnötige Betreten erst recht verhindern.
Stell Dir vor, jemand von der Hausverwaltung oder einer der Handwerker verschrammt den Fußboden oder eine Türzarge. Das würde man dann Dir in die Schuhe schieben.
Laut der Hausverwaltung haben die Vermieter tatsächlich die ganze Zeit über einen Schlüssel behalten. Mir wurde bei der Übergabe bei Einzug gesagt, dass sie keinen mehr hätten und ja auch keinen behalten dürfen. Bin schwer enttäuscht über so ein Verhalten. Wir haben nun die Herausgabe des Schlüssels verlangt, haben ihn aber nicht wieder bekommen. Wie gehen wir nun am besten vor? Zylinder selbst austauschen oder einen Fachmann kommen lassen? Dann kann das aber ziemlich teuer werden. Wer übernimmt dafür die Kosten? Da der Vermieter ja nicht berechtigt ist einen Schlüssel zu behalten, geschweige denn die Wohnung zu betreten.
Selbst austauschen. Ein billiger Zylinder kostet im Baumarkt um die 10 € und der Austausch geht kinderleicht. Ihr könnt auch gleich einen etwas besseren nehmen, der dann für Eure neue Wohnung auch passt.
Der Vermieter kann die Wohnung erst nach eurem Auszug modernisieren. Entweder er lässt euch früher aus dem Vertrag oder ihr lasst ihn nicht in die Wohnung. Er kann nach der Übergabe in der Wohnung umbauen wie er will.
Wenn ihr ihn ärgern wollt, wechselt (vorübergehend) das Schloss aus.
Wenn ihr ihn ärgern wollt, wechselt (vorübergehend) das Schloss aus.
Hilfreicher Rat, aber nicht zum Ärgern, sondern als reine Vorsichtsmaßnahme vor der eigentlichen Übergabe. Wer weiß, was sonst noch alles in der Wohnung gemacht wird.
Interessant, danke für die Antwort. Aufhebungsvertrag wurde unsererseits schon angeboten. Aber bisher immer ignoriert. Renovieren müssen wir laut den Vermietern selbst.