Vermieter versucht unbefugt Wohnung mit falschem Schlüssel zu betreten.

15 Antworten

DU als Mieter hast das Hausrecht, und wenn dein Vermieter die Wohnung gegen deinen Willen oder ohne dein Wissen betritt, ist das Hausfriedensbruch, für den er belangt werden kann.

Ich kann immer wieder nur den Kopf darüber schütteln, wie manche/viele Vermieter davon ausgehen, die vermietete(n) Wohnung(en) ständig und nach eigenem Gutdünken betreten zu können. Manche wissen es, glaube ich, auch einfach nicht besser...

Vermieter DÜRFEN noch nicht einmal einen Schlüssel zur vermieteten Wohnung behalten, es sei denn, der Mieter möchte das ausdrücklich wg. Abwesenheit bei Urlaub oder so.

Wir sind auch Vermieter, und uns würde es im Traum nicht einfallen, die Wohnungen der Mieter einfach so zu betreten. Können wir auch gar nicht, weil wir gar keine Schlüssel haben...

Ich würde dir raten, ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter zu führen, mit der Aussage, dass du grundsätzlich zu Wohnungsbesichtigungen für Nachmieter bereit bist (musst du auch, in deinem Beisein natürlich), der Vermieter sich da aber an Grundregeln zu halten hat. Das hier habe ich z. B. gefunden:

http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/545-das-recht-des-vermieters-zur-besichtigung-der-wohnung-bei-weitervermietung.html

Nordy123 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 11:46

Danke für deinen Beitrag jedoch soll das Haus verkauft werden ohne das ich ausziehen muss. Beste Grüße

DaKaBo  24.09.2014, 11:53
@Nordy123

OK, das habe ich falsch verstanden.

Aber auch, wenn das Haus verkauft wird, muss ja eine Besichtigung stattfinden. Der potentielle Käufer wird ja nicht die Katze im Sack kaufen wollen.

Und auch da muss sich dein Vermieter an Regeln halten...

Du kannst ihn wegen Hausfriedensbruch belangen. Da Du die Wohnung gemietet hast, hast Du ein Recht auf Privatsphäre und niemand, auch nicht Dein Vermieter, darf Deine Wohnung betreten ohne Dein Einverständnis.

Auch die Besichtigung der Wohnung durch Interessenten darf erstens nur erfolgen, wenn Du die Wohnung gekündigt hast oder gekündigt wurdest, aber auch dann nur nach "rechtzeitiger" Vorankündigung und ausschliesslich in Deinem Beisein.

Wenn er das Haus verkauft, geht den Käufer Deine Wohnung einen feuchten Kehricht an.

LMAADF  24.09.2014, 11:34

Nicht ganz korrekt. Der Mieter muss dem Vermieter die Möglichkeit geben, die Wohung mit Interessenten anschauen zu können, jedoch ist dies nur mit Absprache des Mieters möglich. Alles andere ist Rechtswiedrig.

andfab  24.09.2014, 11:37
@LMAADF

die einzig richtige antwort ist von "LMAADF" ! DH

Bambi1964  24.09.2014, 11:37
@LMAADF

Genau, LMAADF, aber wie lange im voraus der Termin vereinbart werden muss, ist wohl nicht definiert.

Der kann jetzt nicht einfach an der Tür klingeln und sagen: "Hallo, ich möchte jetzt mit diesen 20 Interessenten die Wohnung besichtigen."

Nordy123 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 11:38
@Bambi1964

Mindestens 24 Stunden vorher habe ich mal gelesen.

LMAADF  24.09.2014, 11:53
@Bambi1964

Deshalb "nach Absprache". Dies bedeutet "mit Termin".

StupidGirl  24.09.2014, 11:46
Auch die Besichtigung der Wohnung durch Interessenten darf erstens nur erfolgen, wenn Du die Wohnung gekündigt hast oder gekündigt wurdest, aber auch dann nur nach "rechtzeitiger" Vorankündigung und ausschliesslich in Deinem Beisein.

Na, das ist ja nun Blödsinn. Natürlich darf der poltentielle Käufer des Hauses die Wohnung besichtigen, der kauft doch nicht die Katze im Sack. Dazu muss keine Kündigung erfolgt sein.

Nordy123 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 11:48
@StupidGirl

Er muss es mindestens 24 vorher ankündigen. Was eben nicht der Fall war.

StupidGirl  25.09.2014, 15:06
@Nordy123

Das ist schon klar, bestreite ich ja auch nicht. Aber um eine Wohnung durch den Vermieter u. Interessenten zu besichtigen, muss diese nicht gekündigt sein. Allein darauf habe ich mich mit meinem Kommentar bezogen.

anitari  24.09.2014, 11:34

Er hat die Wohnung doch gar nicht betreten.

Bambi1964  24.09.2014, 11:35
@anitari

Nein, aber es versucht und er hat den Nachbarn als Zeugen. Das sollte reichen, wenigstens für "versuchter Hausfriedensbruch"

MaSiReMa  24.09.2014, 11:36
@anitari

Er hat es aber versucht, und auch das ist Strafbar.

bwhoch2  25.09.2014, 14:18
@MaSiReMa

Mag ja sein, dass es strafbar ist, aber keine Polizei und kein Staatsanwalt werden sich die Mühe machen, so etwas zu verfolgen. Es lohnt sich überhaupt nicht, Polizei und Justiz mit so etwas zu beschäftigen.

ein zylinder kostet 10€ und auch laien können den in 10 minuten anbringen

ist nur eine schraube, den zylinder rauszubekommen, kann etwas fummelig sein, das ist aber auch einfach, wenn man den trick kennt

du musst den schlüssel etwas drehen, der zylinder geht nicht gerade raus

und du baust den zylinder bei auszug wieder aus und in deine neue wohnung direkt ein

ist nicht verkehrt, so einen auf lager zu haben, dann passiert dir das nie

aber wenn er es tut, ist es hausfriedensbruch, kannst du zur strafanzeige bringen

Nordy123 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 11:37

Das wechseln ist das geringere Problem. Er hat es wohl mit Gewalt probiert und diesmal den Zylinder nicht beschädigt. Nur was mache ich wenn der Zylinder sich nicht mehr drehen lässt oder schlimmer noch der falsche Schlüssel abgebrochen ist und im Schloss steckt.

WastelandNow  24.09.2014, 11:38
@Nordy123

dann ist alles geil

dann holst du die ordnungshüter und nimmst einen anwalt

es ist geil in deutschland, wenn leute, die geld zum haften haben, dir übel mitspielen und es zu beweisen ist

das ist nicht schlecht, das ist dann voll super

doof ist, wenn h4ler dir übel mitspielen

aber vermieter sind ok

MaSiReMa  24.09.2014, 11:40
@Nordy123

Dann kannst Du auf Kosten Deines Vermieters ein neues Schloss einbauen lassen.

WastelandNow  24.09.2014, 11:42
@WastelandNow

mit ordnungshüter meine ich schon die freundlichen polizisten, nicht diese clowns vom ordnungsamt

Nordy123 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 11:49
@MaSiReMa

Diese Leistungen müsste ich dann aber bestimmt in Vorkasse begleichen oder?

WastelandNow  24.09.2014, 11:57
@Nordy123

wahrscheinlich

bwhoch2  25.09.2014, 14:27
@Nordy123

Was soll das? Der Vermieter hat bestimmt keine Gewalt angewandt. Dein Schloß ist noch in Ordnung und wäre es das nicht mehr, hättest Du wohl den Zylinder wieder getauscht und wenn ein Handwerker dazu notwendig gewesen wäre, um wieder in die Wohnung zu kommen, hättest Du diesen selbstverständlich auch im voraus bezahlen müssen.

Wie auch immer: Schloß wäre erneuert und die Kosten für alles hättest Du von der nächsten Mietzahlung abgezogen und natürlich dem Vermieter einen Brief mit der Rechnung geschickt bzw. Kopie davon geschickt.. Da Dein Nachbar Zeuge für die Täterschaft des Vermieters war, hätte dieser ein Problem, das abzustreiten.

Wo nun ist genau Dein Problem eigentlich?

Anzeige wegen Hausfriedensbruch!

bwhoch2  25.09.2014, 14:29

Was bitte, soll dieser Aufwand bringen? Außer einem unnötigen Kontakt mit der Polizei? Bedenke, jedes Mal wird ein Aktenvermerk im Computer angelegt.