Muss (vorübergehende) Arbeitslosigkeit bei Wohnungsanmietung angegeben werden?

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Ob der Vermieter das merkt, sei mal dahingestellt.

Aber eine solche Information ist auf jeden Fall wahrheitsgemäß anzugeben!

Mag ja sein, dass er "bald" neue Arbeit hat. Aber wann ist denn "bald"? Morgen? Nächsten Monat? In 2 Jahren?

Lieber ehrlich sein. Ehrlich währt am längsten.

rotesand 
Beitragsersteller
 26.06.2015, 12:04

Danke für deinen sehr guten Kommentar! Macht SInn & deckt sich absolut mit meiner Ansicht!

Schönes Wochenende für dich!

er ist seit einigen Monaten arbeitslos, bewirbt sich aber fortlaufend & ist davon überzeugt, dass er in absehbarer Zeit wieder eine Stelle finden wird.

In einer solchen Situation war ich auch mal. Ich war auch davon überzeugt, schnell eine neue Stelle zu finden, trotzdem hat es länger gedauert.

er sagte daraufhin, es würde genügen, wenn er einem Vermieter seine letzten Gehaltsnachweise bis März/April vorzeigt und die Kaution bezahlen würde.

Wenn der Vermieter ausdrücklich nach Gehaltsnachweisen fragt, begibt sich dein Bekannter damit auf sehr dünnes Eis! Bekommt er eine Wohnung und findet der Vermieter dann raus, dass er gelinkt wurde, kann er  den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB).

Ich bin aber der Meinung, dass er seine Arbeitslosigkeit unbedingt anzugeben hätte!

Nur wenn er ausdrücklich danach gefragt wird.

rotesand 
Beitragsersteller
 26.06.2015, 12:31

Eine sehr fachkundige, absolut super hilfreiche Antwort ---------> super klasse, vielen Dank :)

In deiner Selbstauskunft im Rahmen deiner Wohnungsbewerbung bist du verpflichtet, wahrheitsgemäß über deine Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. Machst du das nicht, darf der Vermieter unter Umständen dir nach erfolgtem Mietvertragsabschluss fristlos kündigen.

Die Selbstauskunft muss der Wahrheit entsprechen. Sonst kann der Vermieter auch später noch den Vertrag FRISTLOS kündigen. Das wurde erst gerade höchstrichterlich entschieden

Dein Bekannter muss sicher eine Selbstauskunft ausfüllen, worin er seine Beschäftigung und sein Einkommen angeben muss.

Wenn er dort falsche Angaben macht, könnte der Vermieter den Vertrag anfechten, auch wenn der Bekannte schon in der neuen Wohnung lebt.

er sagte daraufhin, es würde genügen, wenn er einem Vermieter seine letzten Gehaltsnachweise bis März/April vorzeigt

Jeder ordentliche Vermieter verlangt aktuelle Gehaltsnachweise und nicht welche, die bereits 3 Monate alt sind. Damit wird sich der Vermieter nicht zufrieden geben.