Muss (vorübergehende) Arbeitslosigkeit bei Wohnungsanmietung angegeben werden?
Hallo!
Ein Bekannter von mir (zur Zeit arbeitslos) möchte eine Wohnung anmieten.. er ist seit einigen Monaten arbeitslos, bewirbt sich aber fortlaufend & ist davon überzeugt, dass er in absehbarer Zeit wieder eine Stelle finden wird.
Gestern habe ich mich mal mit ihm unterhalten, da meinte er, dass er seine Arbeitslosigkeit NICHT beim potenziellen Vermieter angeben würde/müsste, weil er ja "bald wieder was hat", wie er meinte.. er sagte daraufhin, es würde genügen, wenn er einem Vermieter seine letzten Gehaltsnachweise bis März/April vorzeigt und die Kaution bezahlen würde. Außerdem ist er der Meinung - da stimme ich ihm zu - dass er als Arbeitsloser sowieso keine Wohnung bekäme, wenn er sich "outet" & mit offenen Karten spielt.
Ich bin aber der Meinung, dass er seine Arbeitslosigkeit unbedingt anzugeben hätte! Zumal es dann ggf. rechtliche Probleme geben würde, wenn der Vermieter davon erfährt. Ich sagte es ihm, aber er meinte nur, dass das der Vermieter ja nicht direkt erfahren müsste (wie auch immer das gehen soll; will er dann den ganzen Tag mit dem Auto rumfahren oder irgendwo herumsitzen..?) ----------> Habt ihr damit mehr Erfahrung?
Hilfreiche Kommentare wären echt klasse :)
Schönes Wochenende!
9 Antworten
Ob der Vermieter das merkt, sei mal dahingestellt.
Aber eine solche Information ist auf jeden Fall wahrheitsgemäß anzugeben!
Mag ja sein, dass er "bald" neue Arbeit hat. Aber wann ist denn "bald"? Morgen? Nächsten Monat? In 2 Jahren?
Lieber ehrlich sein. Ehrlich währt am längsten.
Danke für deinen sehr guten Kommentar! Macht SInn & deckt sich absolut mit meiner Ansicht!
Schönes Wochenende für dich!
er ist seit einigen Monaten arbeitslos, bewirbt sich aber fortlaufend & ist davon überzeugt, dass er in absehbarer Zeit wieder eine Stelle finden wird.
In einer solchen Situation war ich auch mal. Ich war auch davon überzeugt, schnell eine neue Stelle zu finden, trotzdem hat es länger gedauert.
er sagte daraufhin, es würde genügen, wenn er einem Vermieter seine letzten Gehaltsnachweise bis März/April vorzeigt und die Kaution bezahlen würde.
Wenn der Vermieter ausdrücklich nach Gehaltsnachweisen fragt, begibt sich dein Bekannter damit auf sehr dünnes Eis! Bekommt er eine Wohnung und findet der Vermieter dann raus, dass er gelinkt wurde, kann er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB).
Ich bin aber der Meinung, dass er seine Arbeitslosigkeit unbedingt anzugeben hätte!
Nur wenn er ausdrücklich danach gefragt wird.
Eine sehr fachkundige, absolut super hilfreiche Antwort ---------> super klasse, vielen Dank :)
In deiner Selbstauskunft im Rahmen deiner Wohnungsbewerbung bist du verpflichtet, wahrheitsgemäß über deine Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. Machst du das nicht, darf der Vermieter unter Umständen dir nach erfolgtem Mietvertragsabschluss fristlos kündigen.
Die Selbstauskunft muss der Wahrheit entsprechen. Sonst kann der Vermieter auch später noch den Vertrag FRISTLOS kündigen. Das wurde erst gerade höchstrichterlich entschieden
Dein Bekannter muss sicher eine Selbstauskunft ausfüllen, worin er seine Beschäftigung und sein Einkommen angeben muss.
Wenn er dort falsche Angaben macht, könnte der Vermieter den Vertrag anfechten, auch wenn der Bekannte schon in der neuen Wohnung lebt.
er sagte daraufhin, es würde genügen, wenn er einem Vermieter seine letzten Gehaltsnachweise bis März/April vorzeigt
Jeder ordentliche Vermieter verlangt aktuelle Gehaltsnachweise und nicht welche, die bereits 3 Monate alt sind. Damit wird sich der Vermieter nicht zufrieden geben.