Darf der Vermieter den Einzugstermin um 6 Monate verschiebe?
Mein Mann und ich haben Anfang letzten Jahres eine Wohnung gesucht und auch ziemlich schnell etwas gefunden da gerade ein Neubau gebaut wurde Anfang letzten Jahres (2015). Im Mietvertrag steht der 01.01.2016 als Einzugstermin drin. Kurz davor habe ich mich nochmal bei der Vermieterin informiert und habe dann erfahren das der Termin auf 01.03.2016 verschoben wird. Kurz vor diesem Termin habe ich dann noch einmal angerufen und wurde dann darauf hingewiesen das sich das jetzt auf den 01.06.2016 verschiebt. Einen Brief bekommen wir 3 Monate vorher für die Kündigungsfrist der alten Wohnung haben bis jetzt noch nichts bekommen also nehme ich an das der Termin 01.06.2016 wohl auch nicht klappt. Dürfen die das und müssen wir uns das gefallen lassen? Könnten wir den Vertrag kündigen und Geld zurück verlangen? Wenn ja würden wir kündigen und uns was neues suchen.
5 Antworten
Wenn Ihr einen Mietvertrag mit Einzugstermin 01.01.2016 habt und die Mietwohnung nicht beziehen könnt, ist der Vermieter schadenersatzpflichtig. Er hätte in dieser Situation den Einzugtermin offen lassen müssen und erst wenn wirklich sichergestellt ist, dass eingezogen werden kann, dies mit euch vereinbaren müssen. Fraglich ist, ob ihr euch auf sowas eingelassen hättet. So sehe ich kein Problem den Mietvertrag fristlos zu kündigen und gezahlte Maklergebühren, Kaution etc. zurückzufordern.
Um hier selbst keine Fehler bei der Abwicklung zu machen, würde ich einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten. Diese Kosten hat der Vermieter dann auch noch zu tragen.
Vermutung meinerseits: Ihr dürftet Anspruch auf Schadensersatz haben, die Kaution müsstet ihr auch wiederbekommen, da sich an die Konditionen im Vertrag nicht gehalten wurde = Vertrag nichtig
ich würde zum Rechtsanwalt gehen
Aus welchem Grund verschiebt sich der Termin? Wenn der Neubau noch nicht bezugsfertig ist, dann kann man halt nicht einziehen. Welches Geld möchtest du denn zurückverlangen. Du hast doch noch gar nichts bezahlt, oder?
Du kannst vermutlich die Maklergebühren zurückbekommen, wenn du kündigst. Nur einziehen kann man halt erst nach Fertigstellung. Entweder ihr wartet oder kündigt und bekommt die Maklergebühren wieder.
Du kannst vermutlich die Maklergebühren zurückbekommen, wenn du kündigst.
Nein.
Der Makler den Vertrag vermittelt, sprich seine Aufgabe erfüllt.
Mit allem was danach kommt hat er nichts mehr zu tun.
Ihr habt 2 Möglichkeiten.
1. Den Vertrag, sofern unbefristet und ohne Kündigungsverzicht, bis 4.4.16 zum 30.6.16 fristgerecht kündigen.
2. Den Vermieter nachweisbar auffordern die Mietsache bis zum, sagen wir mal, 2.4.16 zur Verfügung zu stellen. Kommt er dem nicht nach, unter Berufung auf BGB § 543 Abs. 2 Pkt. 1, fristlos kündigen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Ich würde Möglichkeit 2 bevorzugen.
Die Maklergebühr könnt Ihr nicht zurück verlangen. Es sei denn der Makler war nicht berechtigt diese zu fordern.
Nein. Der Vermieter muss sich an seine Verträge halten. Ansonsten kann man die entstehenden Kosten für den Vertragsbruch von ihm verlangen.
Es ist wohl höchste Zeit, einen Anwalt einzuschalten.
Ja die werden einfach nicht fertig. Aber im Vertrag steht der 01.01 und es wird immer später und hätte ich nicht ständig nachgefragt hätte auch niemand bescheid gegeben.
Maklergebühren mussten wir bezahlen.