Eltern stehen mit im Mietvertrag und kündigen. Müssen wir jetzt auch ausziehen?
Freund und Freundin leben seit 1 Jahr in einer Wohnung. Die Eltern der Freundin sind als Bürgen im Mietvertrag, stehen allerdings als Mieter im Vertrag. Die Eltern wollen jetzt aus der Bürgschaft. Die Vermieterin sagt das Sie dann den Vertrag kündigen muss und wir ausziehen müssen. Wir wollen aber nicht ausziehen. Darf Sie uns kündigen auch wenn nur die Eltern Ihren Teil kündigen?
11 Antworten
Es hört sich an, als würdet Ihr selbst nicht im Mietvertrag stehen.
Wenn die Eltern den Mietvertrag kündigen und die Vermieterin euch nicht als Mieter haben wollt müsst Ihr aussziehen.
Redet mit der Vermieterin ob sie euch als Nachmieter nimmt.
Dann kann der Vertrag auch nur von allen 4 gemeinsam gekündigt werden. Eine Teilkündigung der Eltern wäre unwirksam.
Allerdings könnten sie Euch auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Dann ersetzt das Urteil Eure Unterschrift.
In so einem Fall könnte ich mir aber vorstellen das der Richter ausnahmsweise mal anders entscheidet.
Natürlich. Derjenige der den Vertrag unterschrieben hat zählt. Wenn derjenige auszieht, den Vertrag löst, ist somit der komplette Mietvertrag aufgelöst.
So ist das bei einer WG mit einem oder mehreren Hauptmietern auch.
Man kann allerdings mit dem Vermieter aushandeln ob es möglich ist parallel zum Vertragsende des aktuellen Hauptmieters einen neuen Mietvertrag dür diejenigen zu bekommen die noch dort wohnen bleiben.
Das sollten die Eltern mal in Angriff nehmen.
Hier haben wohl alle 4 unterschrieben.
Ja darf sie leider. Es sei denn ihr findet einen neuen Bürgen der von der Vermieterin akzeptiert wird und der dann einen neuen Mietvertrag abschließt.
der bürge kann seine bürgschaft nicht beenden
kann er einfach nicht, die bürgen einfach weiter
aber das ist nicht mal der fall hier
@sunnyStern: Nein, darf sie nicht, denn eine Teilkündigung nur durch die Eltern ist gar nicht möglich.
Alle im Mietvertrag gelisteten Mieter können eigentlich nur gemeinsam kündigen. Allerdings kann man die Kündigungszustimmung notfalls von den anderen Mietvertragsparteien gerichtlich erzwingen...
Redet mit der vermieterin.
Sie brauchen euch nicht kündigen, ihr seid ja nicht die Mieter. Wenn die Mieter das Mietverhältnis beenden, müssen alle Personen ausziehen. Macht ihr das nicht freiwillig, wird sich der Vermieter schon zu helfen wissen.
??
Was verstehst du nicht? Wenn ihr nicht Mieter seid, muss euch natürlich auch niemand kündigen.
Ich glaube du hast da was nicht richtig verstanden^^
Deine Frage war, darf sie uns kündigen? Ihr seid nicht Mieter, sondern die Eltern sind es, also braucht sie euch nicht kündigen.
Alle 4 stehen im Mietvertrag. Ist die Sache jetzt klarer?
Nein, wir stehen alle 4 im Vertrag. Wir haben immer unsere Miete bezahlt. Ihr ist es zu "unsicher" wenn wir alleine drinstehen.