Mündliche zusage einer Wohnung bindend?
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
ich habe mit meiner Freundin eine Wohnung besichtigt. Da sie uns sehr zugesprochen hat, haben wir am nächsten Tag die Vermieterin angerufen und ihr gesagt das wir die Wohnung gerne nehmen möchten. Darauf hin hat sie uns zugesagt.
Am nächsten tag haben wir dann für die alte Wohnung ein Kündigungsschreiben aufgesetzt und der alten Vermieterin in den Briefkasten geschmissen.
Kurz nachdem wir von der alten Vermieterin die Bestätigung der Kündigung erhalten haben wollten wir einen Termin mit der neuen Vermieterin ausmachen. Diese meinte jetzt aber sie sei sich nicht sicher weil sie eigentlich sofort jemanden haben wollte und setzte die Wohnung wieder ins Netz.
Jetzt haben wir das Problem das wir in ca 3 Monaten keine Wohnung mehr haben da die alte gekündigt ist und die Neue wenn wir Pech haben nicht unsere wird.
Meine Frage. Kann sich die neue Vermieterin nach der zusage einfach so um entscheiden?
Vielen dank im voraus auf eure Hilfe!!
9 Stimmen
14 Antworten
Um das ins Juristische zu übersetzen: Die Frage ist, ob ein Vertrag bereits am Telefon entstanden ist oder eben nicht. Wenn ein Mietvertrag wirksam geschlossen wurde, habt ihr Anspruch auf die Wohnung. Offensichtlich fehlt es hier an einer Einigung, wann die Miete beginnt. Der Mietvertrag ist daher wohl nicht zu Stande gekommen. Bei der Absprache könnte es sich lediglich um die Anbahnung eines Vertrages handeln. Unmittelbar bringt euch das aber leider auch nichts. Eure erste Sorge ist ja wohl nämlich, ein Dach über dem Kopf zu haben. Und unglücklicherweise ist es so, dass die Vermieterin, selbst wenn der Mietvertrag mit euch zu Stande gekommen sein sollte, auch mit einer dritten Partei einen Mietvertrag über die gleiche Sache schließen darf. Dass die Vermieterin dann nur ggü. einer der Parteien ihre Pflichten einhalten kann, schadet der Wirksamkeit beider Mietverträge nicht. Wenn das Gespräch am Telefon hinsichtlich seines Inhalts ausreicht, damit ihr zu Recht auf die Wohnung vertrauen konntet, dann habt ihr Schadensersatzansprüche. Die Vermieterin müsste euch die Mehrkosten für eine andere Wohnung oder Hotelkosten erstatten.
Das könnt ihr ihr ja schonmal in Aussicht stellen. Vielleicht überlegt sie es sich dann. Allerdings ist sie in einer recht komfortablen Lage, da ihr in der Beweispflicht seid und ein bloß mündliches Gespräch ohne Zeugen keine gute Ausgangsposition ist.
Daher solltet ihr die weitere Korrespondenz unbedingt schriftlich führen und bestenfalls die Vermieterin zu einer unglücklichen Äußerung motivieren.
In der Zwischenzeit würde ich mir lieber eine andere Wohnung suchen. Der Stress ist es nämlich eigentlich echt nicht wert.
Rechtlich gesehen ist eine mündliche Zusage nicht bindend. Lediglich das schriftliche und die Unterschrift führt zu einer Verpflichtung. Moralisch ist die Vorgehensweise natürlich nicht gerade die feine Art, evtl. lässt sich auf der emotionalen Ebene noch etwas erreichen.
Das heißt also, dass Du dich schnell nach einer Alternative umschauen solltest. Sorry! LG
Rechtlich gesehen ist eine mündliche Zusage nicht bindend
Das ist falsch. Rechtlich gesehen ist sie bindend, aber nicht nachweisbar.
Wenn die Vermieterin der neuen Wohnung die Wohnung "ab sofort" vermieten will, ist das legitim.
Bei der Besichtigung der Wohnung hättet ihr ja merken können, dass diese bereits frei ist. Normalerweise bespricht man ja auch dann direkt, ab wann ein Mietvertrag laufen würde / soll.
Ihr seid scheinbar selbstverständlich davon ausgegangen, dass der neue Vermieter "zu warten hat" bis Ihr aus dem alten Vertrag raus seid. Das ist natürlich Quatsch.
Davon abgesehen kündigt man erst, wenn man die neue Wohnung fest hat (Mietvertrag).
Ihr könntet übrigens einziehen wann Ihr wollt. Die Vermieterin will nur ab sofort Geld sehen. Ihr hättet also gegebenenfalls doppelte Mieten. Wenn Ihr das nicht wollt / könnt, ist das nicht das Problem der neuen Vermieterin.
Dennoch wartet man mit der Kündigung, bis der Vertrag da ist.
Sie darf bis dahin umentscheiden.
Das ist das erste mal das wir so was machen mussten :-(
Aber daraus lernt man.
Vielen dank für die Hilfe :-)
Tja, leider keine schöne Erfahrung für Euch.
Sie würde im Zweifel wahrscheinlich auch sagen, dass Sie Euch ja nicht abgesagt hat, sondern nur darauf hingewiesen hat, dass der Mietvertrag ab sofort laufen würde.
Wenn ihr erst 2 Monate später einzieht, ist das ja für sie kein Problem. Sie will nur schon ab sofort Miete.
Dumm gelaufen.
Theoretisch ja, solange ihr nichts schriftliches in der Hand habt....
So lange kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, ganz sicher.
Auch mündliche Vertragszusagen sind rechtlich bindend!
Allerdings wird es schwer werden das auch zu beweisen!
Die Vermieterin sagte er nach der zusage das sie die Wohnung doch gerne sofort Vermieten möchte.
Sie wusste von uns (bei der Besichtigung) das wir die Wohnung erst in ca. 1-2 Monaten nehmen können.