Darf der Gerichtsvollzieher mein E Piano wert 700€ mitnehmen?
Guten Tag, die Situation ist verzwickt, ich habe mein Klavier in der Wohnung meines Freundes und er hat eine Vollstreckungsankündigung bekommen. Nun wenn er dann da ist, wird er das Klavier mitnehmen ? Und wird der Gerichtsvollzieher, wenn er nichts Pfändbares findet wiederkommen ?
6 Antworten
Was bedeutet Vollstreckungsankündigung? GVs kündigen sich in der Regel nicht vorher an.
Wenn Dein Freund nachweisen bzw. glaubhaft machen kann, daß das Instrument Dir gehört, darf der GV es nicht pfänden. Andernfalls schon.
Wenn der GV nichts Pfändbares vorfindet, wird er dies dem Gläubiger mitteilen. Alles Weitere hängt dann von dem ab.
Wenn das Piano deines ist, gegen deinen Freund ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, dann kann der GV das Piano nicht mitnehmen, weil es nicht das Eigentum deines Freundes ist. Stelle einen Eigentumsnachweis aus und übergib diesen deinem Freund. Den Nachweis kann er dann dem GV vorlegen und die Sache wäre erledigt.
Ist keine pfändbare Habe deines Freundes vorhanden, so vermerkt der GV das in seinem Bericht und gibt das an den Gläubiger weiter. Wahrscheinlich wird dann eine Vermögensauskunft ( früher eidesstattliche Erklärung) durch den GV bei deinem Freund veranlasst.
Ein GV kommt nur dann, wenn er dazu von einem Gläubige beauftragt wird. Es liegt also ein Titel vor (Vollstreckungsbescheid) und dieser hat 30 Jahre lang Gültigkeit. D. h. der Gläubiger kann den GV auch nach mehreren Jahren wieder beauftragen, den Schuldner erneut zu besuchen um zu pfänden, wenn es was gibt.
Du mußt sagen, daß es Dein Piano ist und es Fremdeigentum ist. Normalerweise geht das Gerichtsvollzieher aber davon aus, daß es pfändbar ist, wenn es in der Wohnung ist
Warum steht das nicht in Deiner Wohnung ?
Die Verwertung von solch günstigen Digitalpianos steht meist in keinem Verhältnis zur Pfändung.
Da kommt max mal 1/3 heraus
Teurere Digitalpianos dienen dem Lebensunterhalt. Mein Schwager braucht das für die Ausübung des Berufs als Klavierlehrer. Das ist aber nicht pfändbar.
Ein Yamaha 965 CLP für ca. 5000 €
Die gepfândeten Sachen werden zunächst nicht mitgenommen. Nur wenn du über einen längeren Zeitraum die Schulden nicht abzahlst kann er sie eventuell abholen. Wegen dem organisatorischem Aufwand (Möbelwagen usw.) ist nicht unbedingt damit zu rechnen. Grössere Gegenstânde passen ja nicht in den Mercedes des Gerichtsvollziehers. Es ist jedoch verboten die gepfândeten Sachen zu verkaufen oder woanders unterzubringen sonst droht Gefängnis.
Nein, wenn Du einen Eigentumsnachweis vorlegen kannst, darf er fremdes Eigentum nicht mitnehmen.
Ist die Pfändung fruchtlos, kommt es erst einmal zur eidesstattlichen Versicherung und er wird auch wieder kommen.
Dein Freund sollte mal zur Schuldnerberatung.
Der GV kümmert sich nicht um Eigentum und er prüft es auch nicht. Er pfändet den Besitz. Wenn der FS vorgibt Eigentümer zu sein, kann er gegen die Pfändung klagen (sog. Drittwiderspruchsklage). Hier kann dann durch den Richter geprüft werden, wer Eigentümer der Sache ist.