Pfando Gerichtsvollzieher sauer?
Hallo,
Ein Kumpel von mir hat sich bei Pfando Geld geliehen und es nicht zurückbezahlt.
Der Gerichtsvollzieher wollte sein Auto mitnehmen konnte er aber nicht weil er es aus Eigenverschulden kaputtgefahren hat und die Versicherung nicht einspringt.
Wohne in der WG mit ihm hab es gerade alles mitbekommen.
Dann wollte er noch in mein Zimmer weil es bei meinem Kumpel nix zu holen gibt.
Hab natürlich nein gesagt und mit meinem Anwalt gedroht.
Dann hat er mich in Ruhe gelassen habe damit ja nix zutun.
Eigentlich würde ja das Auto von meinem Mitbewohner jetzt Pfando gehören aber da ist nix mehr zu retten usw Totalschaden.. glaube er hat es mit Absicht gemacht
Was passiert jetzt mit ihm?
6 Antworten
Was passiert jetzt mit ihm?
da ein gerichtsfester Titel besteht - kann der Gläubiger bis zu 30 Jahre an sein Geld kommen, in naher Zukunft wird wieder ein Gerichtsvollzieher auf der Matte stehen.
Was passiert jetzt mit ihm?
Das hängt vom Gläubiger ab. Wenn der Kumpel das Aoto tatsächlich absichtlich beschädigt hat, kann eine Anzeige wegen Vollstreckungsvereitelung drohen.
Überdies vielleicht eine Anzeige wegen Betruges.
Dann hat er jetzt kein Auto mehr und zudem immer noch die Schulden des Kredits, Mahnkosten und Gerichtskosten am Hals.
Nächster Schritt wären dann Kontopfändungen bzw. Gehaltspfändungen
Dann wird wohl sein Einkommen gepfändet
Dann muss er das 30 Jahre bleiben
- Und ein Auto
- Und eine Scheißmoral
- Und einen Mitbewohner, der zu leu ist, ihn rauszuwerfen.
Dann muss er das 30 Jahre bleiben
selbst wenn die heutigen gesetzte solche dauerhartzer noch schützen.... 30 Jahre sind eine lange Zeit und die Rechtslage könnte sich da durchaus noch ändern.
Bist du sicher, in welche Richtung?
ich hoffe auf eine Regierung die die Pfändungsgrenzen anders aufzieht so dass auch anteilig ins Hartz4 eingegriffen werden kann. Muss ja nicht viel sein, soll nur spürbar sein. So 50-100€ abzug im Monat zur Schuldentilgung erachte ich als angebracht.
Man kann niemanden verhungern lassen. Das wäre ganz furchtbar. Habe es in der Familie erlebt.
Aber es muss möglich sein, bewussten Faulenzern den Hintern hochzubinden.
man verhungert auch mit 400€/Monat nicht.... mit 150€/Monat an Lebensmitteln kann man überleben, mit 250€ einigerm. ok leben. Und ich spreche aus Erfahrung, von daher mase ich mir das an das auch anderen zumuten zu können. bei 250€ hätte man noch 30€ strom, 30€ internet, 10€ handyvertrag, 10€ versicherungen und 20€ für mal kino oder was essen gehen, und trotzdem könnte man noch 100€ pfänden.... und 50€ wäre sogar nochmal ein zugeständnis..... könnte damit aber zumindest die Zinsen abgelten. 100€ abzugsfrei dazuverdienen geht auch noch
Du weißt schon, wie oft da Kürzungen kommen?
Sei es aus "Vergeßlichkeit" des Klientels, Fehler des Personals, oder auch nur Verlust von Unterlagen, Rückforderungen überzahlter Beträge etc.
ja. Also kann man Alg2 ja kürzen... warum also nicht auch pfänden. Wenn die Kürzung unrechtmäßig ist bleibt jedem der Rechtsweg offen..... und wer überbezahlte Leistungen nicht bemerkt und gleich verschwendet (ist ja total unauffällig wenn jeden monat der gleiche betrag kommt) der ist selbst Schuld. in dem monat hat dann wohl der Gläubiger pech weil das dazu zählen würde
Es wäre sicherlich sinnvoller, ein Kreditverbot auszusprechen für Menschen, die vermutlich die Raten nicht bezahlen können.
Ist schon interessant, wem da so einfach das Geld nachgeworfen wird.
Ich weiß selbst, dass man uns vor über 50 Jahren als Kleinverdienerfamilie (aber Öffentlicher Dienst) nach einigen Bestellungen ein Einkaufskreditvolumen von unglaublichen 11.000 DM als Angebot ins Haus schickte.
Solchen einen Unfug haben wir weder unterschrieben noch abgeschickt.
Interessant war dann später aber, als wir bei unserer Sparkasse dann einen kleineren Kredit aufnehmen wollten, dass man uns diesen zuerst verwehrte, weil wir doch schon einen über 11.000 DM hätten. Schufaeintrag für das Angebot!"!!!
Heute bekommt man vermutlich schon mit einem Zeitvertrag noch den 2. Kredit.
Es gibt schon ein Kreditverbot für leute die die Raten nicht zahlen können, schlichtweg den Straftatbestand Eingehungsbetrug. Leider sind solche Leute kreativ Schutzsysteme zu umgehen... z.B. angeben des zweitnamens, "tippfehler" im Geburtsdatum oder im Straßennamen etc.
Eine Pfändungsmöglichkeit in den Hartz4 Betrag hätte den vorteil dass damit redlichen Hartz4 Empfängern Kredite ermöglicht werden könnten (zumindest kleine)... und man dennoch ein Werkzeug gegen kleinkriminelle hat.
Kredite bei Banken sind heute fast unmöglich, bei Versandhäusern sieht es da anders aus. Aber das Problem sind ja die leute denen alles egal ist weil die Lebensperspektive Hartz4 heißt
Konto oder Lohnpfändung, wenn da was zu holen ist.
Er hat Harz 4