Darf der Gerichtsvollzieher Küchengeräte pfänden?

8 Antworten

Ich verweise auf § 811 Punkt 1 ZPO.

Mobiliar und Küchengeräte dürfen in der Regel nicht gepfändet werden.

Bei der Getreidemühle und dem Mixer könnte eine Pfändung erfolgen. Der o.g. Paragraph bezieht sich auf Gegenstände, die für eine einfache und bescheidene Haushaltsführung erforderlich sind.

Überleben kannst Du auch ohne Mixer und Mühle. Dann isst Du halt etwas anderes.

Gebrauchsgegenstände werden nicht gepfändet. Sie würden ja auch bei einer Versteigerung nicht mal die Kosten herein bringen. Was denkst du, was ein gebrauchter Anzug bringt?

Gepfändet würde evtl. ein größerer Flachbild-Fernseher. Aber der ist bei den meisten sowieso noch nicht bezahlt und gehört also noch dem Lieferanten.

tommy40629 
Beitragsersteller
 25.05.2016, 14:54

Nein, der Anzug ist nagelneu. Ich bekomme leider keinen mehr bei C&A.

Gerichtsvollzieher nehmen nur Sachen mit, wenn sie teuer genug sind, sie zu Geld zu machen. Ich glaube kaum, das man dir deinen  Anzug und die Geräte nimmt.

tommy40629 
Beitragsersteller
 25.05.2016, 14:53

Ich hoffe es.

Der Mixer dürfte pfändbar sein. Alles andere nicht.

Keine Sorge dein Bett wird dir keiner nehmen ,auch die anderen Sachen nicht.Da müsstest du schon was wertvolles besitzen,und das tust du ja nicht ,wie du selber schreibst.