Darf der Gerichtsvollzieher Küchengeräte pfänden?
Hey!
Ich habe eine Frage zum Gerichtsvollzieher und was er mitnehmen darf.
Um so einem Fall vorzusorgen habe ich innerhalb der letzten 2 Jahre viele Dinge meiner Einrichtung verkauft. z.B. Couch, Couchtisch, 2 Schränke, teure Bücher.
Der Rest ich eigentlich nix wert. Kühlschrank habe ich gebraucht gekauft, der ist locker 20 Jahre alt. Eine Küche habe ich nicht. Auto, Fahrrad o.ä. habe ich nicht mehr.
Aktuell habe ich noch 3 "teure" Dinge in meiner Wohnung:
- ein Bett Anschaffungswert 900€ komplett, Weil ich durch das Bodybuilding 120kg wiege, kann ich mir kein Bett für 200€ kaufen.
Nehmen die mir das Bett weg und ich muss in einem Bett für 200€ schlafen?
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einen Mixer der Marke Vitamix für 699€ er ist 1 Jahr alt
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eine Getreidemühle für 340€ ist 1,5 Jahre alt Ich habe keine Küche! Ich habe noch eine olle Kochplatte.
Wie sieht es aus mit dem Mixer und der Mühle, sind die weg? Ich kann mir dann mein aktuelles Essen nicht mehr zubereiten.
- vor 3 Wochen habe ich mir einen teuren Anzug für Vorstellungsgespräche gekauft.
Wie sieht es hier aus, ist der Anzug weg?
Kann man sich irgendwo, ich meine keinen Anwalt, beraten lassen, was der Gerichtsvollzieher mitnehmen darf und was nicht.?
Danke!
8 Antworten
Ich verweise auf § 811 Punkt 1 ZPO.
Mobiliar und Küchengeräte dürfen in der Regel nicht gepfändet werden.
Bei der Getreidemühle und dem Mixer könnte eine Pfändung erfolgen. Der o.g. Paragraph bezieht sich auf Gegenstände, die für eine einfache und bescheidene Haushaltsführung erforderlich sind.
Überleben kannst Du auch ohne Mixer und Mühle. Dann isst Du halt etwas anderes.
Gebrauchsgegenstände werden nicht gepfändet. Sie würden ja auch bei einer Versteigerung nicht mal die Kosten herein bringen. Was denkst du, was ein gebrauchter Anzug bringt?
Gepfändet würde evtl. ein größerer Flachbild-Fernseher. Aber der ist bei den meisten sowieso noch nicht bezahlt und gehört also noch dem Lieferanten.
Nein, der Anzug ist nagelneu. Ich bekomme leider keinen mehr bei C&A.
Gerichtsvollzieher nehmen nur Sachen mit, wenn sie teuer genug sind, sie zu Geld zu machen. Ich glaube kaum, das man dir deinen Anzug und die Geräte nimmt.
Ich hoffe es.
Der Mixer dürfte pfändbar sein. Alles andere nicht.
Keine Sorge dein Bett wird dir keiner nehmen ,auch die anderen Sachen nicht.Da müsstest du schon was wertvolles besitzen,und das tust du ja nicht ,wie du selber schreibst.