Kann dieser Tisch gepfändet werden? (Gerichtsvollzieher)
Diesen Tisch hat mir mein Vater gegeben, weil ich keinen hatte. Er gehört aber immernoch ihm. Ich könnte ihn nicht einfach so wegschmeißen oder verschenken. Er hat um die 100 € gekosten, plus 6 Stühle (20 - 30 € pro Stuhl). Auf dem Bild zu sehen. Wenn die Gefahr besteht, dass sie ihn mitnehmen, sage ich meinem Vater lieber, er soll ihn zurücknehmen.
11 Antworten
Der dürfte zu den unpfändbaren Sachen zählen, §811, I, 1. Wenn das ein Ding wäre, welches 5000,- EUR wert ist, dann würde der GV es eintauschen können. Dann würdest du einen normalen bekommen, der vlt. 100 EUR kostet und deiner würde gepfändet werden.
Aber der, den du hast, wird nicht gepfändet.
Den wird der GVZ sicher nicht pfänden, da er kaum Wert hat. Die Kosten der Vollstreckung würden den Wert schon fast überschreiten.
Da müsste der Tisch schon mindestens 600 € Wert sein, wenn das mal reicht.
Gerichtsvollzieher fehlen materielle Rechtsprüfungskompetenzen. Bei der Pfändung einer beweglichen Sache kommt es nur auf den Gewahrsam, nicht jedoch auf Rechte Dritter an.
Das Eigentum eines Dritten ist nicht einer Zwangsvollstreckung unterworfen, da es sich nicht um Vermögen des Vollstreckungsschuldners handelt.
Es ist also tatsächlich gesetzlich so vorgesehen, dass ein Gerichtsvollzieher gerade nicht Einwendungen des Vollstreckungsschuldners oder des Dritten prüft. Das richtige Mittel ist vorliegend also die Drittwiderspruchsklage nach § 771 Abs. 1 ZPO.
Besser vorher ihn zurückgeben. Hab da schon Sachen erlebt, dass selbst mit Bescheinigung dass Gegenstände anderen gehören, diese trotzdem gepfändet werden. Gerichtsvollzieher würde da nur notariell beglaubigte Schriften akzeptieren. Und wer rennt schon zum Notar wegen 100 Euro Gegenstände und zahlt dann nochmal 100. Also schnell weg bringen.
Fremdes Eigentum unterliegt nicht einer Zwangsvollstreckung. Allerdings prüft der Gerichtsvollzieher das nicht und darf es auch nicht. Das Vorgehen bei Pfändung von Eigentum Dritter ist gesetzlich streng reguliert.
Übliche Haushaltseinrichtungsgegenstände werden nicht gepfändet. Es sei denn, es wäre ein wertvoller antiker Tisch oder teurer Designertisch. Aber ein Allerweltstisch im Wert von 100 Euro - das interessiert keinen GV.
danke