Darf der Gerichtsvollzieher Dinge mitnehmen, die mir nicht gehören?

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Der Gerichtsvollzieher prüft gem. § 808 Abs. 1 ZPO bei der Pfändung von Sachen nur den Gewahrsam ("Besitz") der Sachen. Er darf also alles pfänden, was sich im Zeitpunkt der Pfändung in deiner Wohnung, Garage, etc. befindet.

Ausdrücklich geregelt ist dies in § 119 Abs. 1 GVGA. Hiernach hat der Gerichtsvollzieher grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die zu pfändende Sache im Eigentum des Schuldners oder eines Dritten steht. Damit dürfte dem Gerichtsvollzieher im Zeitpunkt der Pfändung ziemlich egal sein, wenn du behauptest, dass die PS deinem Freund gehört ("da könnte ja jeder ankommen"). Zweck dieser Vorschrift ist es, eine zügige Pfändung zu ermöglichen. Die Prüfung des Eigentums ist vor Ort nämlich häufig gar nicht möglich.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dort, wo es offensichtlich ist, dass es sich um fremdes Eigentum handelt (z.B. bei Autos in einer Autowerkstatt).

Da der Eigentümer der gepfändeten Sache dennoch geschützt werden muss, hat er das Recht gem. § 771 ZPO eine sogenannte Drittwiderspruchsklage einzulegen. Hier muss er dann beweisen, Eigentümer der Sache zu sein.

Der Gerichtsvollzieher braucht die Sachen nicht auf Eigentum zu prüfen, Es Pfändet den Besitz   §§ 808 ZPO Und !!9 GVGA.

Wenn dein Freund was gehört muss er es beweisen und kann Drittschuldnerklage/oder bei Städten  Erklärung abgeben.§ 771 ZPO
Die  § braucht er nicht zu kennen.

Klar darf er das, sonst würde wohl so ziemlich jeder Schuldner in einem Leihaus wohnen. Ganz, ganz enge Ausnahmen bestehen, wenn der GV auf den ersten Blick erkennt, der (pfändbare) Gegenstand kann gar nicht dem Schuldher gehören und so oder so dürfen geringwertige Gegenstände nicht gepfändet, deren Erlös bei einer Versteigung nicht einmal die Versteigerungskosten decken würden.

Ja, er darf es mitnehmen. Allerdings kann dann der Eigentümer sich beim Gerichtsvollzieher melden und nachweisen, dass es sein Eigentum ist und bekommt es zurück.

Alternativ kann der Eigentümer bereits vor der Pfändung Nachweise erbringen, dass es ihm gehört.

das muss du nachweisen, alles was in deiner wohnung ist, gehört erstmal dir es ist zumindest in deinem besitz.

wenn es nicht dein eigentum ist musst du beweisen das es nicht deins ist.