Wohnung pfänden?
Guten Abend,
ich hätte eine theoretische Frage.
Angenommen jemand hat 10.000 Schulden kann diese aber natürlich nicht begleichen.
Darf der Gerichtsvollzieher dann die Wohnung dieser Person "pfänden" und diese zwangsversteigern lassen, so dass diese Person quasi obdachlos wird?
Vielen Dank.
4 Antworten
Nein, der Gerichtsvollzieher betreibt keine Immobiliarvollstreckung. Aber das Vollstreckungsgericht, wenn die Zwangsversteigerung beantragt wird. Sofern der Gläubiger also einen vollstreckbaren Titel hat, ist das möglich. Natürlich muss die Wohnung dazu auch dem Schuldner gehören und er darf nicht bloßer Mieter sein.
Für die Beitreibung ausstehender Gerichtskosten, die ein Gericht erhoben hat, ist die Staatskasse zuständig. Diese kann natürlich auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, welche in seltenen Fällen auch die Zwangsversteigerung von Immobilien umfassen. Eine Zwangsversteigerung hat es meist so an sich, dass der Eigentümer sich eine neue Wohnung suchen muss. Obdachlos muss in Deutschland niemand sein.
Sofern die Wohnung dem Schuldner gehört, kann sie auch versteigert werden, allerdings nicht vom Gerichtsvollzieher bei der Pfändung.
Das lohnt sich allerdings nur, wenn das Wohneigentum nicht überschuldet ist (Sicherheit für Bankkredite z.B.).
Und falls die Wohnung nicht überschuldet ist und auch ihrem Zustand nach einen Wert hat, stellt sich die Frage, warum der Schuldner sie nicht verkauft und damit seine Schulden bezahlt.(Ich finde es nämlich nicht "natürlich" seine Schulden nicht zu bezahlen.) Wohnen kann er doch auch in einer Mietwohnung, die Versteigerung erfolgt ja nicht von jetzt auf gleich. Ein Verkauf bringt im Allgemeinen mehr ein als eine Zwangsversteigerung.
Ja, sie kann gepfändet und versteigert werden, siehe dazu Antwort von AnitaAn, es ist aber zu prüfen ob sie auf Grund ihrer Größe und ihrem Wert nicht dem unpfändbarem Altersvorsorge Schonvermogen zugerechnet werden muß.
Dazu müsste die Wohnung dann aber lastenfrei sein.
Er kann vermutlich auch über die Zulassungsstelle anfragen.
Ok. Und wenn man ein Auto hat. Dieses sieht der Vollzieher nicht.
Kann der das herausfinden?
Zur Arbeit des Gerichtsvollziehers gehören auch diverse Fragen an den Schuldner. U.a. auch nach einem Auto, und wenn man dann falsche Angaben macht, kann das böse Folgen haben.
Wie gesagt wenn Grundschulden auf der Wohnung lasten würde es sowie nichts bringen .
Sollte die Wohnung schuldenfrei sein, könnte der Eigentümer eine Hypothek aufnehmen und die Schulden bezahlen
Ich habe für die erste Antwort ein Kommentar verfasst... Könntest du vlt. da nochmal schauen :)
Danke.
Ok, danke.
Aber wenn es sich nun um bspw. Gerichtskosten handeln würde, dann könnte das Gericht so etwas beantragen?
Die Person wäre obdachlos... Unabhängig davon ob sie es verdient, aber ist das "ok" ?
Ich weiß nicht wie ich es anders sagen soll :)
Vielen Dank