Wie pfänden Gerichtsvollzieher in WGs?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn ich hier so manche Antworten sehe, die als hilfreich gelten sollen, wird mir schlecht. Leute, wenn ihr es nicht genau wisst, dann sagt lieber nix, als was falsches. Damit ist dem Fragesteller nicht geholfen.

Wenn der Gerichtsvollzieher mit dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss kommt, bezieht sich das auf die Wohnung, einschließlich sämtlicher Nebenräume (z.B. Keller,) und nicht nur auf einzelne Zimmer. Er darf überall hinein und darf dieses mittels Gewalt durchsetzen. Er kann alles pfänden was sich in den Räumlichkeiten befindet. Man spricht dabei von Gegenständen in Gewahrsam des Schuldners. Und im Gewahrsam ist nun mal alles was da ist. Es muß sich nicht mit der Aussage zufrieden geben, dass nur bestimmte Dinge im Eigentum des Schuldners stehen. Wenn vor Ort der Beweis angetreten werden kann, mittels Rechnungen mit Namen des Erwerbers, oder durch Kontoauszüge, wird er diese Gegenstände natürlich außen vor lassen. Kann dieser Beweis vor Ort nicht erbracht werden, droht das Pfandsiegel und dir bleibt nur die Drittwiderspruchsklage.

Es wäre daher für alle Mitbewohner ratsam, zum Termin anwesend zu sein.

Reiswaffel87  06.03.2010, 12:17

Gegenstände in Privatzimmern der Mitbewohner (nicht Gemeinschaftsräumen) befinden sich meiner Ansicht nach aber nicht im Gewahrsam des Schuldners, nur weil er in der selben Wohnung wohnt bzw. sie sich in der selben Wohnung befinden. Ob das aber mit der Realität übereinstimmt weiß ich nicht. Kannst du dazu was sagen? Die Gewahrsamsspähre dürfte sich nur auf sein Zimmer und alle gemeinschaftlich genutzten Räume erstrecken.

zathor  06.03.2010, 14:03
@Reiswaffel87

Wenn der GV nur den Schulder antrifft, befinden sich alles in der Wohnung in seinem Gewahrsam. Deshalb auch mein Rat der Anwesenheit für die Mitbewohner. Der GV hat die Eigentumsverhältnisse nicht zu prüfen. Erstmal ist alles was sich im Gewahrsam des Schulderns befindet pfändbar. Es sei denn, die Eigentumsverhältnisse können klar bewiesen werden. Klar bezieht sich die Gewahrsamsfrage auf die Räumlichkeit des Schuldners. Aber wie willst du das in einer WG glaubhaft trennen, außer durch vorher im MV festgelegter namentlicher Raumaufteilung? Hat meines Wissen so gut wie niemand. Also muß der GV nicht zwingend davon ausgehen, dass das gezeigte Zimmer auch tatsächlich die Räumlichkeit des Schulderns ist.

Reiswaffel87  07.03.2010, 15:15
@zathor

Danke für die Antwort.

zathor  07.03.2010, 20:34
@Reiswaffel87

gern, hoffe ich konnte helfen. ;-)

Kitty86 
Beitragsersteller
 08.03.2010, 13:31
@zathor

Haha, ich hab das aber direkt mit der räumlichen Trennung. Wir haben komplett getrennte Mietverträge jeweils für das eigene Zimmer (Lage in der Wohnung, Größe und Namen des jeweiligen Mieters)plus Anteil an Gemeinschaftsräumen. Das müsste dann ja soweit klar sein. Vielen Dank für die umfangreichen Antworten! Eine Frage noch: Steht der GV vor der Tür und meinetwegen ich bin zu Hause, mein betroffener Mitbewohner aber nicht - Lasse ich ihn dann rein? Besser nicht, oder?

zathor  08.03.2010, 22:57
@Kitty86

wenn er einen Durchsuchungsbeschluss hat, kannste nix machen, notfalls wird er sich mit Polizei und Schlüsseldienst Zutritt verschaffen. Hat er keinen, kannst du verweigern. Aber er wird dann mit einem Beschluß wiederkommen.

zathor  08.03.2010, 22:59
@Kitty86

ich hoffe im MV steht auch drin, wer welches Zimmer hat ...

Kitty86 
Beitragsersteller
 09.03.2010, 09:11
@zathor

jepp.

danke nochmal.

Nein!!! Besitzt du ein Berufsbetreuer oder einen WG Betreuer?

Wenn ja, kann der Gerichtsvollzieher nichts. Wenn Personen in einer WG wohnen sind sie meistens geschützt.

Wenn dein Bewohner Schulden hat muss er da selber für aufkommen. Da kannst du nichts für. Also darf der Gerichtsvollzieher nicht dein Zimmer betreten weil das deine Privatsphäre ist. Bevor er dann kommt, bekommt man Post wo drin steht wann er zu besuch kommt und dann muss dein Bewohner zu Hause sein. Wenn nicht kann er sich zutritt verschaffen indem denn der Betreuer mit den Ersatzschlüssel kommt. Hinterher wird aber dein Bewohner einen Zettel hinterlegt das der Kuckuck da war

Der Gerichtsvollzieher kann nur das mitnehmen, was Deinem Mitbewohner gehört. Er kann natürlich nicht Deine Sachen nehmen.

Also ich meine es ist so: Alles was dir gehört bleibt auch deins!!! Er darf nur die Sachen des Schuldners pfänden. Dein Mitbewohner muss ihm sagen, dass es nicht seine Sachen sind, wenn sie dir gehören. In dein Zimmer brauch er also gar nicht erst gehen. Vermutlich wird er mal höflich anfragen, ob er einen Blick in den Raum werfen darf um sicherzustellen, dass dort nicht irgendwelche Wertgegenstände vor ihm versteckt werden aber pfänden wird er dort 100% nichts!

Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!

Ist eine schwierige Sache. Wenn ihr gleichberechtigte Mieter für die gesamte Wohnung seid, ohne dass irgendwo explizit eine Zuordung der Zimmer angegeben ist, kann ich mir auch vorstellen, dass der Gerichtsvollzieher das Recht hat, alle Zimmer zu sehen. Der ist aber auch nur ein Mensch, du wirst also wohl mit ihm reden können. Bin kein Jurist, deswegen ist das nur eine Vermutung. Wenn du nicht da bist, würd ich deine Räume einfach abschließen, und eine Telefonnummer hinterlassen, unter der du im Zweifelsfall zu erreichen bist.

Kitty86 
Beitragsersteller
 05.03.2010, 17:43

ich denk mal, das mit den zimmern ist kein problem, wir können getrennte mietverträge vorweisen. aber die gemeinschaftsräume...?!

sclaw  05.03.2010, 19:27
@Kitty86

Sachen, bei denen es möglich ist, würd ich wegpacken. Andernfalls deutlich als dein Eigentum kennzeichnen. Optimal wär's natürlich, wenn du für solche Fälle noch eine Rechnung mit deinem Namen hast. Kommt auch darauf an was du da stehen hast. Gegenstände mit geringerem Wert und welche die sich nicht zu Geld machen lassen, werde eh nicht gepfändet.