Darf der Arbeitgeber das Handy einziehen?

12 Antworten

Wieso Diebstahl. Du würdest das Handy ja zurückbekommen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit über die Nutzung von Handys am Arbeitsplatz Regeln zu machen.

Das Handy wegnehmen wäre aber sicherlich der falsche Weg. Du würdest eher eine Ermahnung oder sogar Abmahung bekommen.

Grundsätzlich bestimmt der AG die Spielregeln. Der Toilettengang zählt in der Regel nicht als Pause, sondern als Arbeitszeit.

Die Nutzung des Handys kann während der Arbeitszeit untersagt werden, d.h. auch während des Toilettenganges. Wenn Du dich dagegen weigerst, kann das auch eine Abmahnung zur Folge haben.

Ansonsten könnte der Arbeitgeber sicher auch Handyfreie Zonen im Betrieb einrichten.

Bei uns gilt im Pausenraum mittlerweile ein freiwilliges Handyverbot. Es ist nicht förderlich für das Teamgefühl, wenn an einem Tisch alle 7 Kollegen permanent auf das Handy glotzen und sämtliche Gespräche unter den Kollegen eingestellt werden.

Dann schau mal die Arbeitsanweisungen durch, da solltest du etwas dazu finden.

Und- Diebstahl ist es sicher nicht, wenn man das Handy während des Aufenthaltes am Arbeitsplatz einzieht.So lange du auf dem Betriebsgelände bist, gilt das, was der Arbeitgeber will.Denn notfalls hat er Hausrecht, auch wenn es dein Handy ist.

Isso

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Abgesehen davon was der AG darf oder nicht, vielleicht solltest du deinen Handygebrauch während der Arbeitszeit mal etwas reduzieren, du provozierst es ja regelrecht das man dich schon auf dem Kieker hat. Wenn du das Ding dabei hast bist du sicher oft länger auf dem Klo als notwendig, das summiert sich dann und der Chef wird dann irgendwann die Konsequenzen ziehen, in welcher Form auch immer.

Abnehmen wäre möglich (auch wenns etwas schwieriger ist). Wahrscheinlicher wird eine Kündigung sein. Ein Grund dafür findet sich bestimmt.

Und nein, es wäre kein Diebstahl.