Erreichbarkeit am Arbeitplatz - Kindergarten - Krankheit des Kindes?
Hallo,
Stellen wir uns vor jemand arbeitet in einem städtischen Kindergarten als Erzieher. Dort gibt es Seitens des Vorgesetzten die Anweisung Mobiltelefone in der Handtasche im Gemeinschaftsraum zu lassen und nur in den Pausen zu nutzen. Soweit so gut.
In dieser Arbeitsstelle gibt es einen Festnetzanschluss. Dieser ist jedoch nur zu den Bring-/und Abholzeiten aktiviert. (06:30 bis 08:00 Uhr und 16:00 bis 17:00 Uhr.) Den Rest des Tages ist ein Anrufbeantwortet vorgeschaltet, der i.d.R. nicht abgehört wird.
Nun hat jedoch der Angestellt selbst ein drei jähriges Kind in einer Kindertageseinrichtung. Wenn dieses Kind während es dort ist, erkrankt und abgeholt werden muss möchte der Kindergarten den Erziehungsberechtigten Informieren. Eine Zeitnahe Abholung des Kindes ist gefordert da es dem Kind schlecht geht und es gegebenfalls andere Kinder anstecken könnte.
Die Telefonische Ereichbarkeit des Erziehungsberechtigten ist aufgrund der vorraussetzungen am Arbeitsplatz nicht gegeben. Ist das Rechtens?
Wenn ja, wie ist das mit den Gesetzen zur Aufsichtspflicht vereinbar? Das Jugendamt könnte wenn der Kindergarten des Kindes dies meldet nämlich gegen die Mutter wegen verletzung der Fürsorge "ermitteln"....
lg und Danke für eure expertiese.
9 Antworten
Hallo,
ich bin auch Erzieherin, und Mutter. Bei uns in der Einrichtung gibt es in jeder Gruppe ein Telefon für den Notfall, und die Leitung hat das Haupttelefon im Büro. Das ist immer erreichbar, und wenn sie mal nicht da ist, dann wird das in irgendeine Gruppe gegeben.
Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, warum man das Telefon abstellt. Es ist doch eigentlich klar, dass Eltern mal anrufen oder die Erzieher in dringenden Fällen erreichbar sein müssen. Du bist sicherlich nicht der oder die einzige dort, die Kinder hat, oder? Und wenn einem Partner etwas passiert, dann kann in der Kita auch keiner erreicht werden. Unmöglich.
Außerdem... muss die Leitung doch auch mit anderen Instutionen kommunizieren....? Dem Träger, der Stadt, und, und, und... Finde ich ehrlich gesagt super engstirnig und untragbar.
Aber ihr seid doch ein Team, oder solltet zumindest ein Team sein, in dem jede Stimme gehört werden sollte. Kann man das Thema nicht beim Teamtreffen auf den Tisch bringen und in Ruhe besprechen? Das wäre doch eine realistische Maßnahme, um die Dinge zumindest in die richtige Richtung zu rücken. Mit ein paar gut zurechtgelegten Argumenten dürfte das doch kein Problem sein, oder?
Außerdem wundere ich mich sehr, dass euch die Eltern noch nicht aufs Dach gestiegen sind... Finden die das denn ok?
Welche Gründe hat diese Regelung laut der Leitung? Sie hat doch vor allen Dingen einen Bürojob und die Kids werden dadurch doch auch nicht gestört.
Richtig daneben finde ich die Antworten, dass das früher auch nicht anders war. Heutzutage benutzt jeder das Internet, Telefonflatrates und Smartphones, aber früher war alles besser und warum sollte man das ändern? Ganz schön fragwürdig.
Natürlich werden die Erzieher das kranke Kind nicht aus der Kita schmeißen, aber meine Güte, jeder weiß, dass ein krankes Kind ganz andere Aufmerksamkeit braucht, als ein gesundes. Da ist ein Erzieher direkt mal raus aus dem ganzen, um zu trösten, zu kuscheln und so weiter. Das ist auch für die Gruppe untragbar, und natürlich ist das für das Kind auch nicht schön. Vor allem in einer Situation, in der man sich schlecht fühlt, möchte man doch in seinem Zuhause und bei seiner Mama oder seinem Papa sein.
Du oder du und deine Kollegen habt doch sicher genügend Argumente, warum ihr im Notfall lieber erreichbar wärt und als Erzieher/Sozialpädagoge wird die Leitung doch nicht drum rum kommen, diese Argumente als gültig und sinnvoll anzuerkennen.
Und wenn alles nichts hilft, tu dein Handy halt in die Tasche oder schau alle Stunde mal in den Garderobenraum in die Jackentasche. Aber ganz ehrlich, was für ein Mist!
In der Regel gibt man bei der Schule/ nachschulischen Betreuung/ im Kindergarten... eben da wo das Kind sich aufhält... diverse Telefonnummern an.
Also Telefonnummer/ Kontaktmöglichkeiten daheim, Handy, Arbeitsstelle, Notfallnummer falls der Erziehungsberechtigte nicht erreicht werden kann (nächste Verwandte beispielsweise).
Insofern also eigentlich kein Problem.
Zusätzlich kommt mir bei deiner Frage eines seltsam vor. Eine Kindertagesstätte bei der Anrufe nur zu den Bringzeiten und Abholzeiten angenommen werden? Über den restlichen Arbeitstag hängt nur der AB dran - und das wird nicht mal abgehört? Da bekommt diese Einrichtung aber mit der Zeit massivste Probleme denke ich... Immerhin muss die Erreichbarkeit der Einrichtung gewährleistet sein, und die Einrichtung steht ja auch mit Ärzten/ Therapeuten/ sonstigen Einrichtungen/ dem Träger/ Handwerkern etc in Verbindung. Wäre auf Dauer recht blöd wenn all jene nur zur Hol und Bringzeit anrufen können/ zurückgerufen werden - oder wichtige Infos nicht ankommen da der AB nicht abgehört wird
In der Kita, die meine Kinder besuchten, war das eigentlich ganz ähnlich. Mit dem kleinen Unterschied, dass die Leitung immer, wenn sie im Büro war den AB abgehört und entsprechend zurückgerufen hat.
Danke dir.
Grundsätzlich hast du Recht. Im akuten Fall sind jedoch die Verwanten alle Verhindert. Blöder Zufall.
Ja das ist der Punkt der mich auch wundert. Ein AB ist eigentlich untypisch aber die Leitung der Einrichtung besteht darauf. Gründe will Sie nicht äußern.
Ein Diensttelefon sollte immer erreichbar sein, notfalls über Rufumleitung. So kenne ich das. Und ein AB ist nur dann hilfreich, wenn er auch regelmäßig abgehört wird.
Von daher sollte das mit dem Leiter der Einrichtung besprochen werden, dass die bestehende Regelung nicht optimal ist.
Wenn das Kind krank ist und die Mutter nicht erreichbar, wird das Kind wohl weiter in der Kita bleiben können - notfalls in einem extra Zimmer.
Als mein Kinder in der Krippe waren, war an Handy noch gar nicht zu denken. Ausserdem hätte ich ungefähr 1 Stunde von meinem Arbeitsplatz bis zur Krippe gebraucht.
Es wurde auf Arbeit angerufen. Bis ich dann die Einrichtung erreicht htte, blieb das kranke Kind dort.
Ja genau das ist das Problem. Das Telefon in der Arbeitstelle ist nicht erreichbar.
@RealTobi
Du wirst doch mal Pause haben und den AB selbst abhören können oder in der Pause auf Dein Handy schauen können.
Es gab Zeiten ohne Mobiltelefon. GIng auch prima. Manchmal wußte man stundenlang nicht, wo die Kinder auf der Straße spielen. Sie haben es überlebt.
Die Akkordarbeiterin ist selbstverständlich über die Firma erreichbar. Sie hat einen Vorarbeiter oder ähnliches dessen Nummer sie für Notfälle angeben kann.
Und mal kurz in der Pause aufs Handy im Gemeinschaftsraum gucken geht auch nicht unbedingt! Viele Erzieherinnen haben ihre erste Pause erst Mittags!
Mir scheint Sie haben die Frage nicht ganz verstanden. Es geht nicht um spielende Kinder auf der Straße.
In der Obhut der Kindertagesstädte ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Man könnte zum Beispiel eine Notfallnummer der Oma angeben.
Es geht nicht um die Aufsichtspflicht, sondern um die Erreichbarkeit der Einrichtung.
Nein, es geht um die Erreichbarkeit der Mutter.
Falsch. Um die Erreichbarkeit der Einrichtung.
Jede Schule ist bis 14 Uhr immer erreichbar. Und in Grundschulen wird danach auf Hortleitung umgeleitet. Und so sollten auch Kindergärten immer erreichbar sein.
Jeder Arbeitsplatz ist übers Sekretariat erreichbar oder jedes Amt. Selbst viele Arztpraxen.
Lese Dir die Frage noch einmal durch.
Hab ich. Es geht immer noch um die Erreichbarkeit der Einrichtung.
Sind Kinder erkrankt, muss immer eine Möglichkeit bestehen, die Eltern zu informieren.
Die Grundschule meiner Kinder ist nur morgens bis 11:45 erreichbar. Danach geht die Sekretärin nach Hause und das Büro mit Telefon ist zu. Ganz dumm, wenn Du der Ganztagesbetreuung von unterwegs mitteilen möchtest, dass sie nicht, wie abgemacht, vor der Schule warten sollen, weil Mutti in einer Vollsperrung hängt, sondern nach Hause zur Nachbarin gehen sollen, die aber nicht mobil ist.
Nach mehreren Beschwerden wird kurz vor Schulschluss der AB nochmal kontrolliert.
@ Nashota: Für die anderen Mütter wird es wohl um die Erreichbarkeit der Einrichtung gehen. Für die Fragestellerin geht es aber hier nur um ihre Erreichbarkeit als berufstätige Mutter in einer Kindertagesstätte. Die Mutter, die Akkordarbeit in einem Werk ohne Handyempfang arbeitet, ist auch nicht erreichbar und ist somit gezwungen die Abholmöglichkeit in der Notsituation ihres eigenen Kindes anders zu regeln und kann dies nicht ihrem Arbeitgeber zu Last legen. Dies ändert sich auch nicht, nur weil es sich hier um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt.
Genau das ist doch hier aber das Problem, dass man den Kindergarten nur morgens und abends erreicht.