Kollektivstrafe- darf der AG das?
Huhu ihr lieben,
mal eine kleine Frage zum Arbeitsrecht.
Wir werden dazu verdonnert, jeden, der am Handy sitzt, dem Vorgesetzten zu melden (wir sind in einem Datenschutzbereich tätig). Handy ist verboten, aber alle nutzen es heimlich. Nun will natürlich niemand den anderen „verpetzen“, nur weil er eine Nachricht geschrieben hat.
Die Vorgesetzte gab nun preis, dass wenn jemand am Handy von ihr erwischt hat und es ihr niemand gesagt hat, bekommen alle aus dem Raum (da sitzen ungefähr 8 Leute, aber die meisten sehen ja nicht, dass irgendwer , der mitn Rücken zu denen sitzt, das Handy benutzt. Mal ganz davon abgesehen, dass man niemanden verraten will) eine Abmahnung. Alle samt..!
Das kann doch nicht rechtens sein?
10 Antworten
Es darf nicht kollektiv abgemahnt werden, wenn aus dem Kollektiv einer gegen die Bestimmungen verstößt.
Einer solchen Abmahnung würde ich tiefenentspannt entgegen sehen. Auch der Vorgesetzte kann abgemahnt werden, wenn er seine Befugnisse überschreitet.
Das klingt wie in der Schule bzw im Kindergarten.
Ich kenne mich zwar nicht so gut aus mit Arbeitsrecht, aber selbst mir als Laie wird klar, dass das so nicht rechtens ist. Sie kann keine Abmahnung ausstellen ohne Grund. Was soll dann der Grund sein? Herr xy hat eventuell, womöglich gesehen, das Frau xx am Handy war, es aber nicht sagte, weil er es vielleicht doch nicht gesehen hat .
Falls eine Abmahnung kommt, würde ich persönlich dagegen vorgehen.
Dein AG begibt sich mit diese Maßnahme auf dünnes Eis.
Ob so eine Anweisung zur Meldepflicht überhaupt zulässig ist, wäre dabei noch zu klären.
Normalerweise reicht hier die Anweisung des Arbeitgebers für ein Handy verbot am Arbeitsplatz aus. Wird dann jemand erwischt, hat er die Konsequenzen zu tragen.
Es kann ja nicht unterstellt werden, dass man es bemerken muss, wenn jemand gegen das Verbot verstößt. Höchstens der Mitarbeiter der direkt neben dem den Verstoß begehenden sitzt.
Da braucht man nicht weiter darauf eingehen: Massenabmahnungen sind unwirksam
Das Handy-Verbot kann durchaus rechtens sein. Jedoch ist das Verpetzen von Kollegen sicherlich nicht rechtlich sauber und durchsetzbar. Das Gesetz kennt keine allgemeine Abmahnung. Würde eine solche erfolgen, ist dieser schriftlich zu widersprechen. Nimmt der Arbeitgeber die rechtlich nicht korrekte Abmahnung nicht aus der Personalakte, ist der Weg vor das Arbeitsgericht sehr erfolgversprechend für den Arbeitnehmer.
Eine solche Abmahnung wäre ein "Witz" und das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stünde.
Dazu eine Gegendarstellung zu formulieren oder gar das Arbeitsgericht zu bemühen, wäre ein völlig überflüssiges Bemühen
Die Abmahnung bekommt der, der sich nicht ans Handyverbot hält.