Darf die Schule das Handy einziehen? (Hessen)

4 Antworten

Einerseits müsse wir auch die Lehrer verstehen - denn die stehen den Auswüchsen dieser "Daddelphones" vermehrt hilflos gegenüber.

Ohne WhatsApp, & Co. scheinen in der Tat manche ja nicht mehr für 2 Stunden lebensfähig zu sein.^^ Was macht ihr eigentlich, wenn mal die Infrastruktur für mehrere Tage zusammenbricht? Einsam sterben oder wie??

Nun gut. Diebstahl ist es keiner und Raub schon mal gar nicht.

Allerdings ist spätesten den Eltern auf Verlangen das Handy auszuhändigen. Weigert sich der Lehrer, so liegt der Verdacht der Unterschlagung nahe. Es sollte die Schulleitung eingeschaltet werden. Erst wenn das nicht fruchtet, ggf. mit rechtlichen Schritten drohen.

Ansonsten: lasst eure EiPhones, Galaxys & Co. KG während des Aufenthalts auf dem Schulgelände einfach ausgeschaltet in der Hosentasche - und es ist Frieden.

Nein, auch das auf die Uhr schauen zählt nicht als Ausrede - dafür gibts schließlich Armbanduhren - für den Bruchteil es Preises eines "Daddelphones". ;))

Normalerweise darf das Handy nur bis zum Ende vom Schultag einkassiert werden. Wenn ich das richtig im Kopf habe, gab es da auch den ein oder anderen gerichtlichen Fall, wo das so entschieden wurde.

BTW: Eine Regelung "Handymitnahme verboten" in der Schulordnung wäre jedoch nichtig! Eine rergelung "Absolutes Nutzungsverbot, Geräte müssen auf dem Gelände ausgeschaltet sein" ist aber zulässig.

Revulution69 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 17:48

Die Nutzung ist untersagt.

Ich kenne das eigentlich so, dass der Lehrer das Handy einziehen darf wen es während dem Unterricht Stört. Allerdings ist er dazu verpflichtet es nach der Stunde den Schüler wieder auszuhändigen. sonst wäre es Unterschlagung.

(Weiß aber nicht ob das in Hessen auch gilt und wenn unter welchen Bedingungen

Immer noch das selbe leidige Problem auf unseren Schulen? Wir hatten da auch mal so einen Lehrer der meinte mir mein Handy wegnehmen zu müssen - mehrfach. Hab 's natürlich nie eingesehen. Ich habe niemanden gestört und war mit einer der Klassenbesten. Als er es mir dann einmal nicht wieder geben wollte ("Erst Ende der Woche!") habe ich es mir aus seiner Schreibtischschublade geschnappt und ihm am Ende der Woche die Hölle heiß gemacht weil er natürlich mein Handy nicht mehr hatte. Der hat nie wieder irgendwelche Handys eingesammelt. Und nein, dafür fühle ich mich auch nicht cool oder bin stolz darauf, es war lediglich eine Erziehungsmaßnahme. Denn irgendwo sollte man als Lehrer auch reflektiert und eigenständig denken und sich nicht stur an irgendwelche Gesetze und Verordnungen halten. Und wenn ein Schüler meint auf sein Handy schauen zu müssen, aus welchen Gründen auch immer, aber im Endeffekt gute Leistungen bringt, dann hat es mich als Lehrer einfach nicht zu interessieren. So. Und in deinem Fall ist es natürlich absolut unzulässig, dass der Lehrer dein Handy behält.

Das ist eindeutig verboten, vor allem wenn deine Eltern zugegen waren und es wieder haben wollten. Wäre vielleicht sogar Raub wenn er es dir aus der Hand gerissen hat. Man kann da auf jeden Fall die Polizei einschalten.

Drizzt1977  08.10.2014, 17:56

Bitte lest und versteht die Gesetze, bevor ihr hier mit wilden Anschuldigungen um euch werft. Mehr will ich dazu hier nicht schreiben.

H4S3NH1RN  08.10.2014, 17:58
@Drizzt1977

Ich kenne die Gesetze gut, und in der von ihm beschriebenen Situation hat der Lehrer kein Recht das Handy einzuziehen und macht sich strafbar!

Revulution69 
Beitragsersteller
 08.10.2014, 17:53

Das denke ich nämlich auch. Da meine Schule auf Gesetzte ehere Pfeift, da es schon viele gab die auch vor Gericht gingen, da ging es bis jetzt aber nur um Geld was die Schule nicht zurück geben will. oder das die sachen bestellen und uns die Rechnung geben (Ohne das wir etwas bestellt haben) und und und ;)

H4S3NH1RN  08.10.2014, 17:57
@Revulution69

Also wenn wirklich deine Eltern dabei waren und es wieder haben wollten hat sich der Lehren zu 100% strafbar gemacht.

Er hat eigentlich keinerlei Recht deine Sachen einzuziehen, höchsten deshalb weil er für die Dauer der Schule die Aufsichtspflicht über dich hat, sobald deine Eltern da sind hat er die aber nicht mehr.